Verbrechen durch den Staat
Der Begriff Verbrechen durch den Staat beruht auf der Annahme, dass es eine überstaatliche Rechtsordnung gibt, gegen die zum Beispiel Diktaturen verstoßen. Es gab solche Verbrechen in der Vergangenheit von Staaten an der eigenen Bevölkerung oder an derjenigen anderer Staaten, doch gibt es auch Fälle in der Gegenwart. Dies gilt für von absolutistischen Herrschern regierte Staaten (Ludwig XIV., Herrscher Saudi-Arabiens), Diktaturen (z.B. Nordkorea), autoritäre und totalitäre Einparteienstaaten (Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus, DDR, ehemalige Sowjetunion und Ostblockstaaten, Volksrepublik China, Kuba).
Nach Ansicht einzelner Politiker und in Einzelfällen geschehen staatliche Verbrechen auch in Rechtsstaaten. Dies zeigen folgende Zitate:
- Justizminister Heiko Maas: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat“, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. „Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“[1]
- 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder haben sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.[2] Das ist natürlich ein völlig unzutreffender Vergleich, ein Unrecht ist nicht automatisch ein Verbrechen. Das Beispiel ist hanebüchen.
Inhaltsverzeichnis
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1 Vorbemerkung
- Möchten Sie in einen Abgrund oder ins Meer gestürzt, mit dem Schwert hingerichtet, durch Gift umgebracht werden – oder ziehen Sie die Verbannung vor, das heißt die Verweisung aus Ihrem Vaterland auf Lebenszeit, mit der Freiheit, überallhin zu gehen in der Welt, wohin Sie wollen?
- Komische Frage! Gibt es einen Zeitgenossen, dem die Wahl schwer fiele oder der sich gar für den Tod entschiede?
- Im alten Athen war die Frage nicht komisch. Dort war die Verbannung die schwerste Strafe nach der des Todes; galt sie für immer, so stand sie der Todesstrafe gleich. Viele wählten eine der drei üblichen Todesarten, nicht allein Sokrates. Und dies, obwohl nicht die Wildnis auf sie wartete, kein Sibirien und kein Pfefferland; sie konnten sich in einen der griechischen Nachbarstaaten wenden, in denen man nicht schlechter lebte, sie konnten in eine der asiatischen Weltstädte gehen – aber der Athener, dem sein Vaterland genommen war, fand auf der ganzen Erde sein Athen nicht wieder. Für ihn war das Leben nicht mehr lebenswert.[3]
Dieser Artikel wurde - wie in Wikis üblich, diskutiert, um die ursprüngliche These zu hinterfragen. Es wurden sich wiederholende Scheinargumente aufgeführt und sich im Kreis drehenden Diskussionen geführt. Die Diskussionen werden im Artikel beibehalten. Sie entstanden meist vor der Ausarbeitung dieses Abschnitts.[4] Die Kerngedanken der Diskussion werden in diesem Abschnitt behandelt.
1.1 Prämissen
Eine Diskussion und Verständigung ist nur dann sinnvoll möglich, wenn der Sinn des Artikels verstanden wird. Das Gerüst dieses Artikels sind folgende Prämissen. Werden diese Prämissen nicht anerkannt, so ergibt der Artikel und eine Diskussion darüber naturgemäß wenig Sinn. Das Schwerpunkt dieses Artikels ist nicht nur über De-jure-Verbrechen zu berichten, sondern insbesondere um De-facto-Verbrechen, das heißt, Verbrechen, die zwar einen legalen Anstrich haben, aber Unrecht gutheißen.
Historiker Thomas Maissen: "Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative folgen einer eingängigen populistischen Argumentation, die leider auch außerhalb der Schweiz verfängt. Sie lautet verkürzt formuliert: Ausländer berauben uns und vergewaltigen unsere Frauen. Die Haltung, dass der ausländische Straftäter schlimmer sei als der einheimische, ist illiberal, aber relativ weit verbreitet. Das Prinzip, dass gleiches Recht für alle gilt, wird so mit Füßen getreten.“[5][6]
Position | Prämisse | Definition und Auslegung | Beispiele | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
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PM-1 | Universelle Rechte | Es gibt universelle Rechte, wie
kurz gesagt die "Grundrechte". |
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PM-2 | Zeitgeist | Unabhängig vom Zeitgeist, gilt:
Es gibt wenige Ausnahmen davon: Notwehr, Steuern, angemessene Geldstrafen, angemessene Gefängnisstrafen. Wenn ein Staat diese Rechte missachtet, so geschieht ein Unrecht, der Staat begeht ein Verbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung gesetzlich gestattet ist (Todesstrafe in den USA) oder illegal durch die Regierung geschieht (Verschwindenlassen, standrechtlich Erschießung, Mauertote).
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Die Sklaverei ist immer ein Unrecht. | Anmerkung Pfitzi: Die Aussage "Unabhängig vom Zeitgeist, gilt: Diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten" wird durch die Menschheitsgeschichte eher nicht bestätigt. Es gibt kaum Regeln, Verhaltensnormen und Gesetze, die über alle Zeiten und Kulturen hinweg konstant sind. Vielmehr waren sogar Folter, Todesstrafen, Menschenopfer, Ablehnung der Homosexualität sowie Ungleichbehandlungen und Ablehnung des Fremden in vielen Kulturen ein ganz normales und akzeptiertes Verhalten.
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Natürlich wurden und werden diese universellen Rechte sehr oft nicht gewährt. Dann haben sich Staaten eben schuldig gemacht.
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PM-3 | Der Staat kann Verbrechen nach den Defintionen begehen. | Die Geschichte zeigt, dass Staaten sich schlimmster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. | Hexenverbrennungen, Sklavenhaltung, Holocaust, Guantanamo, Mauerschütze, Vertreibungen | ||
PM-4 | "Legale" Verbrechen | Ein Staat (auch ein Rechtsstaat) kann Gesetze und Dekrete verfassungsgemäß erlassen, um Unrecht und Verbrechen "legal" aussehen zu lassen. | Sklavenhaltung, Rassentrennung, Abschiebung aus der Heimat, Republikflucht | ||
PM-5 | Gerichte | Ein unabhängiges (oder abhängiges) Gericht kann ein Handeln absegnen, trotzdem bleibt es ein Verbrechen. Das gilt auch für höchste Gerichte des Landes und Verfassungsgerichte. Das gilt auch für supranationale Gerichte, wie den Europäischen Gerichtshof. |
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PM-6 | Zahl der Einsichtigen | Es ist unbedeutend, wie viele Menschen ein Unrecht als solches Erkennen. Ein Verstoß gegen die universellen Rechte ist ein Unrecht. | Wahlrecht für Ausländer, Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat | ||
PM-7 | Klare Verbrechen | Ein Leugnen der Verbrechen oder der Ungleichbehandlung macht aus dem Unrecht kein Recht. |
sind / waren immer ein Verbrechen. Unabhängig davon, was die Gesetze aussagten.
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Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990ern jährlich 100 bis 200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet. In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen.
Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher der Krankheit AIDS und des Todes der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria, Benin wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun, Togo, Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik wurden Menschen der Hexerei beschuldigt. kein weiterer Kommentar nötig, denke ich. Doch noch ein kleiner Kommentar zu den Beispielen: Selbst wenn man Verbrechen und Unrecht als Synonym verwendet, wie der Erst-Autor dies im Unterpunkt Unrecht/Verbrechen ja ausdrücklich festgelegt hat: Es ist eine ungeheuerliche Frechheit und eine Verhöhnung der Opfer des Holocaust, eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in einem Atemzug zu nennen. Wer so etwas behauptet, der legt völlig abstruse Maßstäbe an. Um es mal ganz freundlich zu formulieren. |
1.2 Definitionen
Für den Artikel werden folgende Defintionen angewendet:
Begriff | Definition und Auslegung | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
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Rechtsstaat | Unter einem Rechtstaat wird ein Staat verstanden, der Gesetze erlässt, und die Justiz diese Gesetze auch anwendet. Es gibt eine unabhängige Justiz, die dies auch prüft. Typischerweise werden Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA als Rechtstaaten betrachtet.
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Unrechtsstaat | Unter einem Unrechtsstaat wird ein nicht verstanden, Maßnahmen durchführt, die nicht im Gesetz geregelt sind. Beispielsweise zählt dazu, dass auf DDR-Flüchtlinge an der Mauer geschossen wurde. Oder wenn Herrscher über dem Gesetz stehen, wie das Saudische Königshaus oder Saddam Hussein. | ||
Heimat | Der Begriff Heimat verweist zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er auf den Ort angewendet, in den ein Mensch hineingeboren wird und in dem die frühesten Sozialisationserlebnisse stattfinden, die zunächst Identität, Charakter, Mentalität, Einstellungen und Weltauffassungen prägen. | ||
Vertreibung | Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein Terminus der politischen Sprache. Philipp Ther plädiert in seinem Werk über die Vertreibungen in der DDR und Polen für folgende Definition:
Eine Vertreibung muss nicht alle Menschen einer Gruppe beinhalten. Nicht alle Deutsche wurden aus dem Sudenteland abgeschoben. In den 50ern haben Staatenlose Deutsche die CSSR-Staatsbürgershaft erhalten. |
Anthoney:
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Verbrechen | Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. | Das StGb definiert Verbrechen in § 12 Abs. 1 folgendermaßen:
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Verbrechen Gegen die Menschlichkeit | Verletzungen gegen die Universellen Rechte sind auch dann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn dies nicht gesetzlich festgeschrieben ist. |
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Unrecht / Verbrechen | Unrecht und Verbrechen werden Synonm verwendet; | ||
Verbrechen durch den Staat | Wenn ein Staat ein Unrecht begeht oder zulässt, so wird dies als Verbrechen angesehen.
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Ist ein Verbrechen deswegen kein Verbrechen, weil es nicht verfolgt wird? |
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Anmerkung Anthoney:
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Juristen und Gesetzesbeugung | Es gibt Juristen, die Verbrechen legitimieren, wie zum Beispiel die Appartheid, Rassentrennung, Abschiebungen und somit auch Vertreibung |
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"Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen" - Und genau darum geht es. Südafrikanische Jursiten bewerten ein Verbrechen als keines. So wie Deutsche und Europäische Juristen Vertreibungen zulassen.
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1.3 Argumente
1.3.1 Pro-Argumente
Argument | Definition und Auslegung | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
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Vertreibung ist ein Verbrechen | |||
Vertreibung versößt gegen Artikel 3 Absatz 3 GG | GG Artikel 3 (3)
Das einzige Krterium in diesem Beispiel ist die Herkunft der Eltern aus der die Staatsbürgerschaft der Kinder folgt. Dies verstößt faktisch gegen Artikel 3 Absatz 3 GG. |
Pfitzi: Das Beispiel links ist juristisch betrachtet grober Unfug. Die beiden werden nicht wegen der Herkunft unterschiedlich behandelt sondern wegen der Staatsangehörigkeit. Herkunft ist nicht gleich Staatsangehörigkeit! Der anerkannte Jurist Albert Bleckmann schreibt dazu u.a.: "Die Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit verstößt also nicht gegen Art. 3 III. Die Staatsangehörigkeit ist weder "Heimat" noch "Herkunft" im Sinne dieser Bestimmung."
Dazu das Gegenbeispiel zum Beispiel links: Zwei serbische Brüder leben seit 10 Jahren in Deutschland. Nach neun Jahren Aufenthalt beantragt der Bruder A die deutsche Staatsbürgerschaft und erhält sie auch. Der Bruder B macht das nicht. Zwei Jahre später machen die beiden Diebestouren und schlagen auch noch einige Leute zusammen. Der Bruder B wird verurteilt und nach seiner Haft abgeschoben und der Bruder A kommt in den Knast und darf danach in Deutschland leben. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Der Bruder B wurde also nicht wegen seiner Herkunft anders behandelt, d.h. abgeschoben, sondern wegen der unterschiedlichen Staatsbürgerschaft. |
Woher hatte denn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft? Er bekam sie, weil seine Eltern sie hatten. Daher hatte er wegen seiner Herkunft die "Falsche Staatsbürgerschaft"; Das zweite Beispiel hinkt, weil der zweite Bruder deswgen nicht abgeschoben wird, weil er durch die Einbürgerung zusätzliche Rechte erhielt. Dafür musste er Aufwand betreiben und seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Nicht derjenige, der diskrimineirt wrid, sollte sich ändern, sondern der Staat sollte aufhören zu diskriminieren.
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Menschenrechte | Artikel 13 Menschenrechte "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren." | Dieses Recht wird ausgehebelt, indem man Ausländer so definiert, dass ihre Heimat nicht "Ihr Land" ist, sondern dass ihr "Heimatland" das Land ist, dessen Staatsbürgerschaft sie haben. | |
Anthoney: Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [18] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten. | Anmerkung Pfitzis zu Anthoneys Ansichten zum Argumentum ad populum: Der Verweis auf das Argumentum ad populum führt hier nicht weiter und ist auch keine Alternative. Im geisteswissenschaflichen-gesellschaftlichen Bereich kann man im Gegensatz zu den Naturwissenschaft sowieso keine absoluten Wahrheiten konstatieren. Hier gibt es nur relative Wahrheiten, die immer stark abhängig vom Standort des jeweils Betrachtenden sind. Der Ansatz, dass als wahr anzunehmen, was eine Mehrheit der Beteiligten, Forscher, usw. als wahr erachtet, bietet aber noch die zuverlässigste Methode der Annäherung an eine "absolute Wahrheit". Dabei die Ansichten von Wissenschaftlern, Fachleuten auf dem jeweiligen Teilgebiet schwerer zu gewichten als Laienmeinungen ist eine weitere Methode, um sich einer "sachlicheren Wahrheit" anzunähern. Jedenfalls verspricht diese Methode immer noch eine bessere "Wahrheitserkenntnis" als sich willkürlich auf die Argumente Weniger oder eines Einzelnen zu stützen. Das Argumentum ad populum besagt, dass das als "wahr" gilt und umgesetzt wird was, die Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen ist. Das ist in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nichts weiter als die Demokratie. Wer die Ansichten von Minderheiten oder gar Einzelner über die der Mehrhheit stellt, befürwortet in letzter Konsequenz die Diktatur. Sich nach der Entscheidung der Mehrheit zu richten hat nichts mit Populismus oder Rechtspopulismus zu tun, sondern ist das fundamentale demokratische Prinzip. Die Mehrheitsentscheidung ist zwar auch keine Garantie für "gerechte" Entscheidungen, aber immer noch zehnmal erfolgversprechender bei dem Weg zu einer "gerechten" Gesellschaft als willkürliche Entscheidungen von Minderheitengruppen oder Einzelnen, welche sich anmaßen bessere Lösungswege parat zu haben. | Anmerkung Anthoney: Es geht darum, ob eine Vertreibung stattfindet, selbst wenn die Merhheit und Richter es nicht als solche sehen. Es geht darum, ob jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, auch wenn die Merhheit und Gerichte und Gesetze es so nicht sehen. Und ich sage: Eine Mehrheit an Menschen und Juristen ist kein Argument dafür, dass es sich um KEINE Vertreibung handelt und dass Ausländer nicht wegen Ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und eine Demokratie nicht unfehlbar ist. | |
Die Heimat Mehmets ist Deutschland. | Die Heimat von Mehmet ist nachvollziehbar und nach eigenem Bekunden München. Wenn Deutschland ihn in Bayern nicht leben lässt, so handelt es sich um eine Vertreibung. | ||
Argumentationskette | Anthoney: Die Argumentationskette lautet:
Es geht hier nicht um die Definition was ein Verbrechen ist, sondern ob Vertreibungen eins sind. Nach deiner Logik ja. Und ob Abschiebungen von Pass-Ausländern eine Vertreibung darstellen. Du sagst nein - ich sage Natürlich. Damit kommst du zu einem anderen Schluss als ich. Ich bringe als Argument das Grundgesetz - du bringst als Argument, alle sehen es so wie du. Nun kreist unsere Frage darum, ob eine solche Abschiebung eine Vertreibung ist, wie ich es sehe oder keine, wie du es siehst und viele andere wohl auch. Dein Hauptargument lautet: Alle und du sehen in einer Abschiebung eines Passausländers keine Vertreibung. Aber eigentlich ist der Kern der Diskussion, ob die Große Masse recht hat oder die kleine Minderheit. Deine Antwort: Alle haben Recht, weil Alle das so sehen. Das ist ein Zirkelschuss werter Johnny, bzw. ein Argumentum ad populum [19] |
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1.3.2 Contra-Argumente
...
1.3.3 Schein-Argumente
Argument | Definition und Auslegung | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
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Johnny: Außer Anthoney siehts jeder anders | Johnny: Das relativierst du nun, indem du behauptest, es gäbe bestimmte Verbrechen, denen sich Deutschland schuldig machen würde. Nein, denn Deutschland führt keine Vertreibungen durch, weder eine kritische Organisation wie Amnesty International noch die Vereinten Nationen bezeichnen die Ausweisung krimineller Ausländer als Vertreibung. Das ist einzig und allein deine Meinung, die ausschliesslich darauf beruht, dass du eine fiktive Gruppe krimineller Ausländer als heterogene Gruppe bezeichnest, die Vertreibung erdulden müsste. Das widerspricht der Definition von Vertreibung, denn es wird immer nur der kriminelle Ausländer ausgewiesen und nicht die ganze Familie. Du verbreitest deine private Meinung, für die du keinen einzigen Beleg erbracht hast. In der Folge ist praktisch alles, was du hier behauptest, mit reputablen Quellen widerlegt worden. | Anmerkung von Anthoney:
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Persönlicher Angriff gegen den Autor und Verfälschung der Ergebnisse; Widerspruch zu den Prämissen. | |||
Antwort Anthoney: Wenn ein Staat einem Menschen, der in seinem Staatsgebiet aufgewachsen ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte, dieses Aufenthaltsrecht entzieht und ihn abschiebt, dann ist das eine Vertreibung. Du kannst es gerne anders sehen. | |||
Abschiebung Einzelner ist keine Vertreibung. | Anmekrung Anthoeny:
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* | Anthoney:
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Sklavenhaltung | Pfitzi:
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Anthoney:
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"Kriminelle Ausländer sind doch keine Gruppe" | Frage:
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Anthoney: Das Problem wird dann zu einem wenn alle sagen, die Erde sei eine Scheibe und einer sagt - ne, ne, ne - die Erde ist eine Kugel. Und Alle schreien: "Ketzer". Ich habe nun die Definitionen für diesen Artikel oben angefügt. Es gibt mindestens zwei gute Argumente dafür, dass Abschiebungen eine Vertreibung bzw. Ungleichbehandlung sind. Dass Abschiebungen zwingend notwendig sind, dafür gibt es keine Argumente nur "Alle sehene es so". | |||
"Sie werden nicht abgeschoben weil sie Türken sind" | Anthoney:
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2 Allgemeines
- In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich, so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Grossen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.[26][27][28]
- Auch hier wird eine private Meinung aufgestellt, die keiner Prüfung standhält, wie in der unten stehenden Diskusion zu Helmut Kohl ersichtlich ist. Dort beendet der Artikel-Ersteller seine Argumentation damit, dass es unbelegte Vermutungen zu dem Thema gab und dass er persönlich Kohl gerne in Beugehaft gesehen hätte. Wie gesagt: hier werden persönliche Wünsche und Vermutungen des Artikel-Erstellers als Wahrheit verkauft.
Diskussion zu Helmut Kohl: |
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- Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
- Beispielsweise stand "Republikflucht" , also das Verlassen des Staatsgebiets in der DDR unter Strafe. Dies verstiess gegen die Menschenrechte und kann damit als Verbrechen bezeichnet werden.
- Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer (Menschen, die in Deutschland geboren sind und aufgewachsen sind oder viele Jahre hier leben.) abzuschieben.[30][31][32][33][34] Dies entspricht einer Vertreibung [35] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[36]
Ausführliche Diskussion, warum Abschiebungen ein Verbrechen sind: |
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- Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
- Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
- Die "Endlösung" der Nazis.
- Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland
3 Beispiele
3.1 Türkei
- Die willkürliche Verhaftungen und Entlassungen politischer Gegner durch den türkischen Präsidenten Adolf Erdoğan. Siehe dazu auch die Folgen des Putschversuchs in der Türkei 2016.
3.2 Europa
- Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in Frankreich das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als Tarnbekleidung verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
- Hier wird es dann komplett absurd. Der Artikelersteller behauptet implizit, weil er ein Beispiel dafür brächte, dass es auch Terroranschläge gäbe, bei denen keine Burka getragen würde, wäre ein Burkaverbot unzulässig. Diese Argumentation ist ungefähr so sinnvoll, als wenn man sagen würde: Ich bin mit betrunken Auto gefahren und habe dabei niemanden Schaden zugefügt. Daraus folgt, dass ein Alkoholverbot am Steuer sinnlos ist, und eigentlich ebenfalls ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
Diskussion zum Burkaverbot: |
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- Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [44]
- Anmerkung Johnny : Das ist kompletter Schwachsinn, sorry. Bitte mal den Artikel lesen.
- Anmerkung Pfitzi: Ausgangssperren sind (wenn diese nicht willkürlich und grundlos sind) rechtens und kein Verbrechen des Staates. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. den Antrag einiger türkischer Bürger auf Aufhebung der Ausgangssperren in den türkischen Städten Cizre und Sur abgelehnt. [45] Artikel 11 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes verbietet zwar grundlose Einschränkungen der Freizügigkeit, erlaubt Einschränkungen aber in Fällen, "... in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."
- Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist ein Verbrechen des Staates.
- Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden: |
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- Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[42]
- Anmerkung Johnny: Um das zu belegen, brauchen wir nicht den Herrn Seehofer. Das war die Grundlage einer Vertreibung und das gilt völkerrechtlich als Verbrechen und ist unumstritten.
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [46]
- Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
- In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
- Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
- Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt.
- Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[47]
- Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht?
Fortsetzung der Diskussion |
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3.3 Deutschland
- Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [48] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
- Kein Staat auf dieser Welt lässt Ausländer wählen, eine Menge Staaten lässt nichtmal die eigenen Staatsbürger wählen. Die Schlussfolgerung, die du aus dem Luxemburg-Beispiel ziehst, ist übrigens auch wieder falsch. Dort steht, 22 % seien für das Wahlrecht für Ausländer.....nirgendwo ist davon die Rede, dass irgend jemand dies für ein Verbrechen hält. Das behauptest nur du.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [48] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
Diskussion Wahlrecht für Ausländer |
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- Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
- Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Na logisch. Dass Schwule in Deutschland vor 50 Jahren mit Geldstrafen belegt wurden, war ein Verbrechen. Dass Schwule heute noch in Saudi-Arabien hingerichtet werden, erwähnen wir in dem Zusammenhang mal lieber nicht, denn eine Geldstrafe in Deutschland ist wohl ein schlimmeres Verbrechen als die Todesstrafe in einem islamischen Land. Das ist ja wohl selektive Wahrnehmung vom Allerfeinsten.
Diskussion Diskriminierung von Homosexuellen |
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- Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.
- Anmerkung Pfitzi: Die Tatsache dass unverheiratete Paare in den 1950er-Jahren kaum Wohnungen bekamen als Verbrechen zu bezeichnen ist eine arrogante, kulturimperialistische und westlich zentrierte Sichtweise, die in Anspruch nimmt, das einzig und allein das gut und gerecht ist, was man in der heutigen westlichen Welt üblich ist.
Diskussion Diskriminierung von wilden Ehen |
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- Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung der Wörter "Mann" und "Frau" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig, wenn er z.B. im GG Art. 3 Abs. 2 schreibt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Damit wird behauptet, dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Außerdem werden damit Transgender-Personen diskriminiert. So wird jemand der biologisch angeblich als "Mann" geboren wurde, sich aber als "Frau" fühlt durch den Eintrag "männlich" in seinem Pass und vielen anderen staatlichen Dokumenten zu einer Identität gezwungen, die er ablehnt. Jeder sollte dass Recht haben, selber zu bestimmen, ob er "Mann" oder "Frau" sein möchte. Was der Staat mit der Bezeichnung "Mann" und "Frau" macht ist eine menschenfeindliche Diskriminierung und somit ein Verbrechen.
- Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung des Begriffs "arbeitslos" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig. In § 138 des Sozialgesetzbuchs heißt es z.B.: "Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht". Die Nationale Armutskonferenz bezeichnet den Begriff "arbeitslos" als Diskriminierung und damit ist § 138 ein Verbrechen des Staates, der damit viele Menschen wie überflüssigen Dreck behandelt. Der Begriff "arbeitslos" wird auch von Rassisten und der Neuen Rechten zur Diskriminierung von Menschen verwendet. Sogar die Nazis verwendeten den Begriff "arbeitslos". Außerdem verstößt der Begriffsgegensatz arbeitend - arbeitslos gegen den Grundsatz dass alle Menschen gleich sind und ist somit menschenfeindlich. Man sollte in korrekter Form "erwerbslos" sagen, oder gar nicht über den Themenkreis reden. [52]
- Es ist ein Verbrechen, dass in staatlichen Vorschriften der Begriff "Migrationshintergrund" verwendet wird. Beispiel aus der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes: "Diese Verordnung regelt Art und Umfang der zur Bestimmung des Migrationshintergrundes für Zwecke der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten." [53] Besonders verbrecherisch ist es, dass in dieser Verordnung der diskriminierende und verbrecherische Begriff "arbeitslos" im Zusammenhang mit "Migranten" verwendet wird. Die Nationale Armutskonferenz sieht den Begriff "Migrationshintergrund" als diskriminierend, weil damit häufig „einkommensschwach“, „schlecht ausgebildet“ und „kriminell“ in Zusammenhang gebracht werden. Während mit diesem Begriff Klischees reproduziert werden, wird er der sehr unterschiedlichen Herkunft der so Bezeichneten nicht gerecht. [54] Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt darüber zu sprechen, woher ein Mensch oder seine Eltern kommen. Außerdem wird der Begriff "Migrationshintergrund" oft von Rassisten, der AfD und Neo-Nazis verwendet, und ist damit besonders verbrecherisch.
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass z.B. das Innenministerium einen Text mit dem Titel Illegal aufhältige Migranten in Deutschland herausgibt. [55] Das ist menschenfeindlich, weil kein Mensch "illegal" ist. Noch verbrecherischer ist es, dass diese Studie weiter unten einen Absatz mit der Überschrift llegale Migration und Kriminalität hat. Damit wird im Pegida-Stil suggeriert, dass alle Migranten kriminell seien. So sieht es auch die Nationale Armutskonferenz, die verlangt dass man das Wort nicht mehr verwendet. [56] Außerdem wird der Begriff "illegal" von rechten Hetzern und Rassisten verwendet um Menschen abzuwerten. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt außerdem, dass jeder Mensch das Recht hat zu leben wo er möchte.
3.4 Weltweite Verbrechen
- Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig. Faktisch handelt es sich dabei um Mord ist somit ein Verbrechen.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Ja, für dich. Aber nachdem du hier ohne Begründung verhinderst, diesen Artikel als deine eigene Sichtweise zu kennzeichnen, ist es auch berechtigt, dir zum x-ten mal zu erklären, dass deine Sichtweise nun mal nichts weiter ist als deine Sichtweise.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den selben Gott glaubt wie die Mehrheit, ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen.
- Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel.
- Anmerkung Johnny: wieder ein Beispiel, dass nicht passt: Drogenkonsum steht nicht mal unter Strafe, folglich gibt es dafür keine Strafe des Staates, folglich ist das ein weiteres völlig absurdes Beispiel. Völlig ohne Zusammenhang mit dem von dir postulierten Thema und zudem noch falsch.
- Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia.
- Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von Religionsfreiheit und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates.
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Anmerkung Pfitzi: Das Burkaverbot ist natürlich rechtens und kein Verbrechen des Staates. Das hat z.B. sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. [57]
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Guantanamo ist ein Verbrechen. [58]
- Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.[59] Aber auch in Teilen Europas, zum Beispiel in Russland, Weißrussland, Albanien und sogar in manchen der neuen EU-Länder ist die Lage der Menschenrechte derzeit bedenklich: So werden in Polen und Lettland Demonstrationen für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.[60] In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in Lager zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.[61] In der UNO versuchen der Vatikan und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in Warschau, Riga und in Moskau durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch Gesetze zur Homosexualität)
- Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt.
- Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [62] [63]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
- Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
- Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [62] [63]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
Diskussion Menschenrechte weltweit: |
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- Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen
- Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
- Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
- Ein tolles Beispiel, vor allem, weil hier mal wieder die USA gebasht werden können. Die Sklaverei wurde 1865 in den Vereinigten Staaten abgeschafft, in Brasilien erst 1888. Das sind also Verbrechen, die vor weit über 100 Jahren stattgefunden haben. Und wo gibt es heute noch Sklaven? Na sowas, in der islamischen Republik Mauretanien . Wenn in diesem Artikel ernsthaft der Wunsch bestehen würde, über aktuelle Staatsverbrechen zu schreiben, dann würden hier überwiegend ganz andere Staaten aufgeführt als Frankreich, USA, Deutschland etc. Dann würden hier praktisch nur Staaten stehen, die den Islam als Staatsreligion haben.
- Die Sklaverei in den Brasilien war ein Verbrechen
- Anmerkung Pfitzi: Die Sklaverei wird zwar in der Europäische Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Verbrechen klassifiziert. Da diese beiden Regelungen aber erst 1948 und 1950 beschlossen wurden, kann man die Sklaverei in den USA, Brasilien und auch anderen Ländern juristisch nicht rückwirkend (nulla poena sine lege praevia) als Verbrechen bezeichnen.
- Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen
- Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 erst an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen? Und selbst das nur, wenn sie einen Ausweis haben, den die meisten Frauen dort nicht habe. Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten. Das ist eine geradezu absurde Verzerrung der Wirklichkeit.
Diskussion Frauenwahlrecht: |
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- In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [64]
- Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
Diskussion Abschiebungen und Vertreibungen: |
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3.5 Flüchtlingspolitik
Es gibt Kritiker, die meinen, dass auch Angela Merkel sich schuldig gemacht hat.
- Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [66]
Diskussion zum Thema Schleusen |
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4 Weblinks
5 Einzelnachweise
- ↑ http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schwule-gutachter-wollen-rehabilitierung-fuer-opfer-von-paragraf-175-a-1091772.html
- ↑ http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-55052_BVerfG-Entscheidung-von-1957-Strafvorschriften-gegen-maennliche-Homosexualitaet-nicht-verfassungswidrig.news17481.htm
- ↑ Hellmut Holthaus: Lob der Verbannung, Zeit Online am 10. Februar 1949
- ↑ Stand vor dem Einleitenden Abschnitt: http://de.pluspedia.org/w/index.php?title=Verbrechen_durch_den_Staat&oldid=503041
- ↑ Facebook: Ruprecht Polenz am 24. Februar 2016
- ↑ Johannes Ritter: Volksinitiative in der Schweiz: Ausländer raus?, FAZ am 24. Februar 2016
- ↑ Eva C. Schweitzer: Internierte japanische Einwanderer in den USA: Lieutenant Sulus Mission, Spiegel Online am 22. Februar 2016 (Nach Pearl Harbor sperrten die USA 120.000 Menschen wegen ihrer japanischen Herkunft weg. Auch "Star Trek"-Schauspieler George Takei kam als Kind in ein Lager - seitdem streitet er für Bürgerrechte.)
- ↑ Uwe Schmitt: Absurder Kulturkampf um das US-Verfassungsgericht, Die Welt am 21. Februar 2016 (Um die Neubesetzung des höchsten Gerichts der USA ist ein Kulturkampf ausgebrochen. Der Streit um Obamas Nominierung eines Obersten Richters offenbart die Lähmung der Gewaltenteilung in den USA.)
- ↑ Philipp Ther: Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956, Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.
- ↑ www.dejure.org
- ↑ Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- ↑ Europäische Menschenrechtskonvention auf www.echr.coe.int
- ↑ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.un.org
- ↑ Bspw. BGHSt 39, 1 (Mauerschützen I); (Mauerschützen II); BGHSt 41, 101 (Mauerschützen III)
- ↑ BGHSt 40, 241; Az. 5 StR 167/94; Urteil vom 26. Juli 1994 (Online).
- ↑ BGHSt 45, 270 (Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre)
- ↑ Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid - New York, 30 November 1973
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum
- ↑ Gericht in Göttingen: Roma-Familien dürfen nach 17 Jahren in Deutschland abgeschoben werden, Spiegel Online am 9. Dezember 2015 (Ein Gericht hat die Ausweisung von zwei Roma-Familien gebilligt - obwohl sie schon lange in Deutschland leben. Begründung: fehlende Bereitschaft zur Integration.)
- ↑ 14 Jahre nach dem Rauswurf: Mehmet will zurück nach Deutschland, Bildzeitung am 16. September 2012
- ↑ Aaron J. Gurjewitsch: Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen, VEB Verlag der Kunst, Dresden, 1978, S. 7 und 8
- ↑ Anm.: Durch dieser Darstellung von Aaron J. Gurjewitsch wird es auch verständlich, warum der mittelalterliche Mensch meist keine großen Gewissensbisse hatte, Tausende von vermeintlichen Hexen und Ketzern zu foltern und hinzurichten. Der mittelalterliche Mensch erachtete die unsterbliche Seele und das ewige Leben nach dem Tod für wichtiger als die irdische, materielle Existenz. Durch ein durch Folter erzwungenes Bereuen des Beschuldigten und seine Hinrichtung konnte man dessen ewige Seele vor dem Fegefeuer retten, welches man als schlimmer als den Tod erachtete. So gesehen wurden die Folter und Hinrichtungen damals von den meisten Menschen nicht als Verbrechen empfunden.
- ↑ [http://www.sueddeutsche.de/politik/sklavenhandel-eines-der-groessten-verbrechen-der-menschheit-1.843351 Sklavenhandel "Eines der größten Verbrechen der Menschheit"], Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010
- ↑ Sklaverei: Verbrechen des Jahrtausends, Spiegel Online am 16. Februar 1998
- ↑ http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
- ↑ http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
- ↑ http://www.n-tv.de/politik/Bluem-hegt-keinen-Groll-gegen-Kohl-article13731286.html
- ↑ http://www.taz.de/!5187395/
- ↑ http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
- ↑ http://www.taz.de/!5187758/
- ↑ http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
- ↑ http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
- ↑ 35,0 35,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
- ↑ 36,0 36,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
- ↑ [1]
- ↑ Griechisches Wörterbuch-online. Eingabe: βάρβαρος Auf: gottwein.de
- ↑ http://gfx.sueddeutsche.de/apps/55239b61a5cb12a658042aaf/mobile/#/8
- ↑ Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
- ↑ Definition Verbrechen
- ↑ 42,0 42,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
- ↑ Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
- ↑ [2]
- ↑ Ausgangssperren sind rechtens!
- ↑ [3]
- ↑ [4]
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/ausland/luxemburger-stimmen-gegen-wahlrecht-fuer-auslaender-a-1037657.html
- ↑ http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html
- ↑ [5]
- ↑ [6]
- ↑ [7]
- ↑ [8]
- ↑ [9]
- ↑ [10]
- ↑ [11]
- ↑ Gerichtshof für Menschenrechte: Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt
- ↑ http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html
- ↑ Lucas Paoli Itaborahy: State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults. 2012-05-00, S. 11–13. Abgerufen am 10. Januar 2013. (PDF; 0,6 MB, en)
- ↑ Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride (Rik Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)
- ↑ Tagesschau: Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten (nicht mehr online verfügbar). 14. März 2007.
- ↑ http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
- ↑ https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
- ↑ http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
- ↑ Erweiterung des Artikels Verbrechen durch dich und Auslagerung durch mich
- ↑ [12]
- ↑ http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
- ↑ http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/
6 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Verbrechen durch den Staat) vermutlich nicht.
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