Verbrechen durch den Staat

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Der Begriff Verbrechen durch den Staat beruht auf der Annahme, dass es eine überstaatliche Rechtsordnung gibt, gegen die zum Beispiel Diktaturen verstoßen. Es gab solche Verbrechen in der Vergangenheit von Staaten an der eigenen Bevölkerung oder an derjenigen anderer Staaten, doch gibt es auch Fälle in der Gegenwart. Dies gilt für von absolutistischen Herrschern regierte Staaten (Ludwig XIV., Herrscher Saudi-Arabiens), Diktaturen (z.B. Nordkorea), autoritäre und totalitäre Einparteienstaaten (Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus, DDR, ehemalige Sowjetunion und Ostblockstaaten, Volksrepublik China, Kuba).

Nach Ansicht einzelner Politiker und in Einzelfällen geschehen staatliche Verbrechen auch in Rechtsstaaten. Dies zeigen folgende Zitate:

  • Justizminister Heiko Maas: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat“, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. „Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“[1]
    • 1957 entschied das Bundes­verfassungs­gericht, dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder haben sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlich­keits­recht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.[2] Das ist natürlich ein völlig unzutreffender Vergleich, ein Unrecht ist nicht automatisch ein Verbrechen. Das Beispiel ist hanebüchen.
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1 Vorbemerkung

Möchten Sie in einen Abgrund oder ins Meer gestürzt, mit dem Schwert hingerichtet, durch Gift umgebracht werden – oder ziehen Sie die Verbannung vor, das heißt die Verweisung aus Ihrem Vaterland auf Lebenszeit, mit der Freiheit, überallhin zu gehen in der Welt, wohin Sie wollen?
Komische Frage! Gibt es einen Zeitgenossen, dem die Wahl schwer fiele oder der sich gar für den Tod entschiede?
Im alten Athen war die Frage nicht komisch. Dort war die Verbannung die schwerste Strafe nach der des Todes; galt sie für immer, so stand sie der Todesstrafe gleich. Viele wählten eine der drei üblichen Todesarten, nicht allein Sokrates. Und dies, obwohl nicht die Wildnis auf sie wartete, kein Sibirien und kein Pfefferland; sie konnten sich in einen der griechischen Nachbarstaaten wenden, in denen man nicht schlechter lebte, sie konnten in eine der asiatischen Weltstädte gehen – aber der Athener, dem sein Vaterland genommen war, fand auf der ganzen Erde sein Athen nicht wieder. Für ihn war das Leben nicht mehr lebenswert.[3]

Dieser Artikel wurde - wie in Wikis üblich, diskutiert, um die ursprüngliche These zu hinterfragen. Es wurden sich wiederholende Scheinargumente aufgeführt und sich im Kreis drehenden Diskussionen geführt. Die Diskussionen werden im Artikel beibehalten. Sie entstanden meist vor der Ausarbeitung dieses Abschnitts.[4] Die Kerngedanken der Diskussion werden in diesem Abschnitt behandelt.

1.1 Prämissen

Eine Diskussion und Verständigung ist nur dann sinnvoll möglich, wenn der Sinn des Artikels verstanden wird. Das Gerüst dieses Artikels sind folgende Prämissen. Werden diese Prämissen nicht anerkannt, so ergibt der Artikel und eine Diskussion darüber naturgemäß wenig Sinn. Das Schwerpunkt dieses Artikels ist nicht nur über De-jure-Verbrechen zu berichten, sondern insbesondere um De-facto-Verbrechen, das heißt, Verbrechen, die zwar einen legalen Anstrich haben, aber Unrecht gutheißen.

Historiker Thomas Maissen: "Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative folgen einer eingängigen populistischen Argumentation, die leider auch außerhalb der Schweiz verfängt. Sie lautet verkürzt formuliert: Ausländer berauben uns und vergewaltigen unsere Frauen. Die Haltung, dass der ausländische Straftäter schlimmer sei als der einheimische, ist illiberal, aber relativ weit verbreitet. Das Prinzip, dass gleiches Recht für alle gilt, wird so mit Füßen getreten.“[5][6]

Position Prämisse Definition und Auslegung Beispiele Anmerkungen Gegenanmerkungen
PM-1 Universelle Rechte Es gibt universelle Rechte, wie
  1. Menschenwürde
  2. das Recht auf Leben
  3. das Recht auf Freiheit
  4. Das Recht auf gleiche Behandlung
  5. Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
  6. Demokratiedefizite
  7. Sexuelle Selbstbestimmung
  8. das Recht auf Eigentum
  9. das Recht auf Heimat
  10. das Recht auf körperliche Unversertheit
  11. das Recht der freien Meinungsäußerung
  12. das Recht auf freie Religionsausübung
  13. das Recht auf Privatssphäre

kurz gesagt die "Grundrechte".

  1. Todesstrafe
  2. Sklavenhaltung
  3. Ausländer vs. Deutsche - Schwarze vs. Weiße -
  4. Kein Wahlrecht von Frauen, Ausländern Schwarzen, ungleiche Löhne, Rassentrennung
  5. Keine oder Schein-Wahlen durch die Bevölkerung
  6. Bestrafung von Homosexuellen Handlungen, sexuelle Ausbeutung
  7. Enteignung, Diebstahl, Raub, Abschiebung aus der Heimat
  8. Abschiebung aus der Heimat
  9. Körperstrafen
  10. Verurteilung wegen unliebsamen Aussagen
  11. Minarettverbote
  12. Big Brother
PM-2 Zeitgeist Unabhängig vom Zeitgeist, gilt:
diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten. Eine Verletzung dieser Grundrecht wird - unabhängig von der gesetzlichen Lage und richterlichen Entscheidungen - als Unrecht angesehen.

Es gibt wenige Ausnahmen davon: Notwehr, Steuern, angemessene Geldstrafen, angemessene Gefängnisstrafen.

Wenn ein Staat diese Rechte missachtet, so geschieht ein Unrecht, der Staat begeht ein Verbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung gesetzlich gestattet ist (Todesstrafe in den USA) oder illegal durch die Regierung geschieht (Verschwindenlassen, standrechtlich Erschießung, Mauertote).

  • Gleiches gilt auch für eine gesetzliche Änderung (Zulassung der Homosexualität) - damit war die Bestrafung ein Verbrechen.
  • Gleiches gilt auch für eine richterliche Korrektur (Oberster Gerichtshof hält die Todesstrafe bei Minderjährigen für verfassungswidrig) - damit sind alle Hingerichteten für ein Verbrechen vor der Volljährigkeit selbst Opfer eines Verbrechens geworden.
Die Sklaverei ist immer ein Unrecht. Anmerkung Pfitzi: Die Aussage "Unabhängig vom Zeitgeist, gilt: Diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten" wird durch die Menschheitsgeschichte eher nicht bestätigt. Es gibt kaum Regeln, Verhaltensnormen und Gesetze, die über alle Zeiten und Kulturen hinweg konstant sind. Vielmehr waren sogar Folter, Todesstrafen, Menschenopfer, Ablehnung der Homosexualität sowie Ungleichbehandlungen und Ablehnung des Fremden in vielen Kulturen ein ganz normales und akzeptiertes Verhalten.
  • Anmerkung lt. Handjob : In islamischen Ländern ist das beispielsweise auch heute so.
Natürlich wurden und werden diese universellen Rechte sehr oft nicht gewährt. Dann haben sich Staaten eben schuldig gemacht.
  • Anmerkung Johnny: Das ist aber nur deine Sichtweise, die von keinem Historiker oder Philosophen geteilt wird. Du hast das als Prämisse nachträglich hinzugefügt, damit kann eigentlich eine Diskussion darüber entfallen. Hier geht es doch nur darum, diese Prämissen auf ihre Validität zu überprüfen. Wenn du darüber nicht diskutieren willst, sondern zunächst eine Prämisse aufstellst, von der du im Nachhinein feststellst, dass deine Prämisse sowieso gilt, wozu hast du dann diese Tabelle konstruiert? Letzlich kannst du soviele Prämissen aufstellen, wie du willst und jede Kritik damit entkräften, dass du sagst: Ja, nach meiner Prämisse gilt das aber.
PM-3 Der Staat kann Verbrechen nach den Defintionen begehen. Die Geschichte zeigt, dass Staaten sich schlimmster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Hexenverbrennungen, Sklavenhaltung, Holocaust, Guantanamo, Mauerschütze, Vertreibungen
PM-4 "Legale" Verbrechen Ein Staat (auch ein Rechtsstaat) kann Gesetze und Dekrete verfassungsgemäß erlassen, um Unrecht und Verbrechen "legal" aussehen zu lassen. Sklavenhaltung, Rassentrennung, Abschiebung aus der Heimat, Republikflucht
PM-5 Gerichte Ein unabhängiges (oder abhängiges) Gericht kann ein Handeln absegnen, trotzdem bleibt es ein Verbrechen. Das gilt auch für höchste Gerichte des Landes und Verfassungsgerichte. Das gilt auch für supranationale Gerichte, wie den Europäischen Gerichtshof.
  • Hüter und Interpret der Verfassung ist der Oberste Gerichtshof, mit allen Zeitgeist­stärken und -schwächen: Die Richter rechtfertigten die Sklaverei und hintertrieben den Ausgang des Bürgerkriegs, als sie den Schwarzen den Schutz durch die Bill of Rights vorenthielten. Sie verteidigten Kinderarbeit, die Internierung aus Japan stammender Amerikaner[7]und die Zwangssterilisierung von angeblich geisteskranken Frauen in Virginia.[8]
  • Sklavenhaltung
  • Rassentrennung
  • Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat
  • Handabhacken
  • Todesstrafe
PM-6 Zahl der Einsichtigen Es ist unbedeutend, wie viele Menschen ein Unrecht als solches Erkennen. Ein Verstoß gegen die universellen Rechte ist ein Unrecht. Wahlrecht für Ausländer, Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat
PM-7 Klare Verbrechen Ein Leugnen der Verbrechen oder der Ungleichbehandlung macht aus dem Unrecht kein Recht.
  • Hexenverbrennungen
  • Sklaverei
  • Todesstrafe
  • Rassentrennung
  • Amputationen
  • Holocaust
  • fehlendes Wahlrecht
  • Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen

sind / waren immer ein Verbrechen. Unabhängig davon, was die Gesetze aussagten.

  • Vertreibungen aus der Heimat
Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990ern jährlich 100 bis 200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet. In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen.

Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher der Krankheit AIDS und des Todes der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria, Benin wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun, Togo, Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik wurden Menschen der Hexerei beschuldigt.

kein weiterer Kommentar nötig, denke ich. Doch noch ein kleiner Kommentar zu den Beispielen: Selbst wenn man Verbrechen und Unrecht als Synonym verwendet, wie der Erst-Autor dies im Unterpunkt Unrecht/Verbrechen ja ausdrücklich festgelegt hat: Es ist eine ungeheuerliche Frechheit und eine Verhöhnung der Opfer des Holocaust, eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in einem Atemzug zu nennen. Wer so etwas behauptet, der legt völlig abstruse Maßstäbe an. Um es mal ganz freundlich zu formulieren.

1.2 Definitionen

Für den Artikel werden folgende Defintionen angewendet:

Begriff Definition und Auslegung Anmerkungen Gegenanmerkungen
Rechtsstaat Unter einem Rechtstaat wird ein Staat verstanden, der Gesetze erlässt, und die Justiz diese Gesetze auch anwendet. Es gibt eine unabhängige Justiz, die dies auch prüft.

Typischerweise werden Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA als Rechtstaaten betrachtet.



"Republikflucht" war in der DDR ein krimineller Tatbestand. Die "Täter" wurden wurden wohl auch rechtstaatlich nach Gesetz bestraft. Jedoch fehlte in der DDR die unabhängige Justiz.

Unrechtsstaat Unter einem Unrechtsstaat wird ein nicht verstanden, Maßnahmen durchführt, die nicht im Gesetz geregelt sind. Beispielsweise zählt dazu, dass auf DDR-Flüchtlinge an der Mauer geschossen wurde. Oder wenn Herrscher über dem Gesetz stehen, wie das Saudische Königshaus oder Saddam Hussein.
Heimat Der Begriff Heimat verweist zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er auf den Ort angewendet, in den ein Mensch hineingeboren wird und in dem die frühesten Sozialisations­erlebnisse stattfinden, die zunächst Identität, Charakter, Mentalität, Einstellungen und Weltauffassungen prägen.
Vertreibung Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein Terminus der politischen Sprache. Philipp Ther plädiert in seinem Werk über die Vertreibungen in der DDR und Polen für folgende Definition:

„Vertreibung ist eine erzwungene Form von Migration über Staatsgrenzen hinweg. Die von ihr Betroffenen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen. Vertreibung ist unumkehrbar und endgültig.“[9]

Eine Vertreibung muss nicht alle Menschen einer Gruppe beinhalten. Nicht alle Deutsche wurden aus dem Sudenteland abgeschoben. In den 50ern haben Staatenlose Deutsche die CSSR-Staatsbürgershaft erhalten.

Anthoney:
  1. Soweit ich das sehe interpretiesrst du das in den Satz hinein. Er heist nämlich nicht: "Die (gezwungenen) Deutschen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen." sondern "Die von ihr Betroffenen (Also alle gezwungen) werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen." Ther definiert den Begriff "Vertreibung" hier allgemein, und nicht konkret auf die "Vertreibung der Deutschen". Zudem schreibt er nicht, dass es sich um eine Gruppe handeln muss. Ein richterlicher Beschluss, der die Vertreibungen formal legitimiert hätte, hätte auch nichts am verbrecherischen Charakter der Vertreibung geändert.
  2. "Vertreibung" in diesem Artikel wird hier num im Kontext des Staates angewendet. Die Ausweisung und Abschiebung aus der Heimat wird als Vertreibung angesehen.
  3. Hier mit alten Omas zu kommen, ist unsachlich.
Verbrechen Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Das StGb definiert Verbrechen in § 12 Abs. 1 folgendermaßen:
"Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind." [10]
  • Anmerkung Pfizi: Demnach sind die meisten der im Artikel aufgeführten angeblichen "Verbrechen durch den Staat" juristisch betrachtet gar keine Verbrechen, da sie weder rechtswidrig sind noch mit Freiheitsstrafe über einem Jahr belegt sind, und auch nicht völkerrechtlich strafbar sind. Außerhalb der juristischen Definition steht es natürlich jedermann frei, alles mögliche nach eigenem Geschmack umgangssprachlich als Verbrechen zu sehen und zu benennen. Allerdings hat das keinerlei rechtliche Folgen.
  • Anmerkung Anthoney: Der Artikel handelt primär um Verbrechen des Staates (Siehe Prämissen). Auch um solche, die der Staat gar nicht als Verbrechen definiert, die aber nach der Logik gesehen ein Verbrechen sind. Dazu zählen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
    • Anmerkung Johnny: nach der Logik gesehen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit sogar die einzigen Verbrechen, die echte Verbrechen sind. Alles andere sind Versuche, die festgelegte Bedeutung von Begriffen ändern und damit selbst erdachte Theorien zu beweisen.
  • Ein Staat kann nicht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Das Nazi-Reich wurde zwar zerstört, jedoch galten BRD und DDR als Nachfolger des Nazi-Reiches. Der Holocaust gilt als Verbrechen, obwohl wenn weder Nazi-Deutschland noch die BRD ins Gefängnis kamen. Guantanamo ist ein Verbrechen durch die USA. Die USA kommen weder ins Gefängnis noch werden sie aufgelöst oder bestraft. Das ändert am verbrecherischen Charakter des Gefangenlagers nichts.
    • Ist dir möglicherweise mal in den Sinn gekommen, dass Staaten überhaupt ganz ganz selten ins Gefängnis kommen?
Verbrechen Gegen die Menschlichkeit Verletzungen gegen die Universellen Rechte sind auch dann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn dies nicht gesetzlich festgeschrieben ist.
  • Anmerkung Pfitzi: Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind jursitisch betrachtet natürlich auch Verbrechen. Die entsprechenden internationalen Gesetze definieren die Verbrechen in Abs. 1 aber als "... im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung", gelten also nur für den Kriegsfall. [11] Die Ausweisung von kriminellen Ausländern aus Deutschland (und viele andere in diesem Artikel dargestellten "Verbrechen") fallen somit nicht unter die Rubrik Verbrechen gegen die Menschlichkeit, da in Deutschland momentan kein Kriegszustand oder kriegsähnlicher Zustand herrscht. Für das Zivilleben gibt es einige überstaatliche Regelungen, wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention. Hier werden z.B. Sklaverei, Zwangsarbeit und Folter verboten sowie die Religionsfreiheit festgeschrieben. [12] Die Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention sind allerdings recht allgemein gehalten, und werden im Einzelfall durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ausgelegt. Eine Bestimmung, dass die Ausweisung von kriminellen Ausländern oder das Verbot der Vollverschleierung (Burka) ein Verbrechen sei, ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vorhanden. Daneben gibt es noch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, welche aber keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist. Dort steht in Art. 9 z.B.: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.". [13] Das ist aber nicht auf die Ausweisung krimineller Ausländer aus Deutschland anwendbar, da diese nicht willkürlich sondern aus klar definierten und sachlichen Gründen (wegen der Straffälligkeit des Betroffenen) vorgenommen wird. Diese drei internationalen Regelungen wurden erst 1945, 1948 und 1950 kodifiziert. Nach dem fundamentalen Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege praevia kann man daraus folgend auch erst nach diesen Terminen begangene Taten juristisch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen.
Unrecht / Verbrechen Unrecht und Verbrechen werden Synonm verwendet;
Verbrechen durch den Staat Wenn ein Staat ein Unrecht begeht oder zulässt, so wird dies als Verbrechen angesehen.
  • Dies gilt genauso dann, wenn der Staat Gesetze anwendet, die verbrecherisch sind.
  • Als Verbrechen werden insbesondere Versötße gegen die Grundrechte aufgeführt.
  • Dabei spielt es keine Rolle, dass Gerichte zu gleichem Ergebnis kommen, wie Regierungen (Rechtsbeugung oder Unrecht-Auslegung)
  • Es spielt keine Rolle, ob die Mehrheiet der Bevölkerung, das Unrecht als solches nicht erkennt oder duldet.
  • Die Grundrechte werden sehr streng ausgelegt. Einschränkugen werden mit hohen Hürden belegt.
Ist ein Verbrechen deswegen kein Verbrechen, weil es nicht verfolgt wird?
  • Thema Mauerschützen:
    • Laut Wikipedia: Die Verfahren gegen die Mauerschützen konnten durchgeführt werden, weil in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt wurde,[14] dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren. Der BGH erklärte den Rechtfertigungsgrund des Grenzgesetzes der DDR zwar prinzipiell für gültig, aber nur in einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung, indem der BGH der Verfassung der DDR den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entnahm. Im Verfahren wegen des Todes von Manfred Weylandt 1994 präzisierte der BGH, dass die gezielte Tötung von unbewaffneten Flüchtlingen „wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und völkerrechtlich geschützte Menschenrechte“ auch in der DDR Unrecht war[15] und ergänzte in der Politbüro-Entscheidung,[16] falls das Grenzgesetz der DDR einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung nicht zugänglich wäre, könnte es den Schusswaffengebrauch an der deutsch-deutschen Grenze erst recht nicht rechtfertigen.
    • Mit derselben Arguementaiton kann man auch Vertreibung in Zukunft rückwirkend als illegal betrachen. Es gibt gewisse unverrückbare Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehört das Recht auf Leben, Recht auf Freiheit, Recht auf Körperliche Unverletzbarkeit, Recht auf menschenwürdige Behandlung und auch ein "Recht auf Heimat". Selbst wenn das alles von de jure oder de facto nicht gegeben ist, kann sich ein Staat nicht davon freiwaschen, Verbrechen zu begehen. Da spielt es auch keine Rolle, dass ein Staat die Todesstrafe erlaubt. Sie ist unrecht und kriminell. Dasselbe gilt auch für das Handabacken. Oder für die Vertreibung.
  • Pfizti: Anthoneys Ableitung einer angeblichen Unrechtmäßigkeit der Ausweisung von kriminellen Ausländern aus den damaligen Mauerprozessen ist sehr fragwürdig und dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Die Verurteilung der Morde an der Mauer war u.a. deshalb möglich weil die DDR teilweise gegen eigenes Recht verstieß und weil die DDR selber z.B. 1966 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO sowie andere internationale Erklärungen, welche Morde an der eigenen Bevölkerung als Verbrechen einstufen, völkerrechtlich wirksam anerkannte. Ohne diese Tatsachen wäre es wohl (auch wegen nulla poena sine lege praevia) viel schwerer geworden die Morde an der Grenze als Verbrechen zu bestrafen. Bei der Ausweisung krimineller Ausländer dagegen verstößt Deutschland weder gegen eigene Gesetze noch gegen internationales Recht wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in denen die Ausweisung von Menschen (wenn sie nicht pauschal ganze Volksgruppen betrifft und im Einzelfall sachlich begründet werden kann) nicht verboten ist. Wenn die Todesstrafe ein Verbrechen wäre, hätte man George W. Bush bei seinen Deutschlandbesuchen verhaften und vor Gericht stellen müssen. Stattdessen hat man ihn freundlich zu einem leckeren Bankett auf Staatskosten eingeladen. Anthoneys "unverrückbare Regeln des Zusammenlebens" gab es auf globaler Ebene noch nie. Körperstrafen z.B. erachten die islamische Welt und viele asiatische Länder seit Tausenden von Jahren bis heute als vollkommen legitime Form der Bestrafung.

Anmerkung Anthoney:

  1. Kurzversion: Deutschland erkennt die Todesstrafe in den USA als Recht an. Trotzdem ist es ein Verbrechen, wehrlose Menschen zu töten.
  • Anmerkung Johnny: das ist völlig absurd. Deutschland erkennt die Todesstrafe in den USA weder als Recht noch als Unrecht an, weil die Gesetzgebung die Sache des jeweiligen Staates, in diesem Beispiel also der USA ist. Es spielt nicht die geringste Rolle, was Deutschland anerkennt oder nicht. Es ist ein fundamentaler Grundsatz des Völkerrechts, dass Albanien die Gesetzgebung in Uganda genau so wenig angeht wie Nord-Korea die polnischen Gesetze und umgekehrt.
  1. Wie in den Prämissen beschrieben, ist eine Gerichtliche Bestätigung nicht notwendig, ein Unrecht als solches zu erkennen und zu benennen.
  2. Wie im gesamten Text an mehreren Stellen beschrieben handelt es sich bei Abschiebungen um Vertreibungen. Das ist ein Verbrechen. Zudem wird gegen Artikel 3 Absatz 3 verstoßen, wonach niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden dürfe. Wenn eine Abschiebung nur deswegen möglich ist, weil die Eltern keine Deutsche Staatsbürgerschaft hatten, obwohl die Person einen dauerhaften Aufenthalt hatte, dann ist das ein Verbrechen gegen Artikel 3 Absatz 3. Dass möglicherweise alle Gerichte zu einem andren Ergebnis kommen und das Gesetz biegen, ändert nichts daran. Dieser Artikel soll zeigen, dass auch wenn nach Gesetz gehandelt wird, Verbrechen durch den Staat scheinbar Legal aussehen. Das ist ja das Erschreckende, dass das Verbrechen durch den Staat geschehen, und es dagegen keinen Protest gibt. Stattdessen wird das ganze als harmlos dargestellt oder es wird argumentiert, es sei doch legal. Der Text behandelt eben die Verbrechen, mit legalem Anstrich und sie werden trotz legalem Anstrich trotzdem Verbrechen blebiben.
Juristen und Gesetzesbeugung Es gibt Juristen, die Verbrechen legitimieren, wie zum Beispiel die Appartheid, Rassentrennung, Abschiebungen und somit auch Vertreibung
  • Anmerkung Pfitzi: Es ist wirklich erschreckend, dass Tausende studierter deutscher Richter, Anwälte, Staatsanwälte und Juraprofessoren das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3) falsch interpretieren, und dass selbst der Europäische Gerichtshof und die UNO nicht begreifen, dass Ausweisung ein Verbrechen ist. Umso wichtiger ist es, dass Anthoney aus dem kritischen Projekt Pluspedia als einziger die Wahrheit erkannt hat und das unwissende Volk aufklärt. Vielleicht wird die Pluspedia mal Anführer einer breiten progressiven Bürgerbewegung gegen das Verbrechen der Ausweisung krimineller Ausländer und dadurch weltberühmt.
    • Du meinst so wie Ghandi, Martin Luther King oder Nelson Mandela? Die gegen Tausende Jursiten angekämpft hatten?
      • Anmerkung Pfitzi: Die Beispiele mit Ghandi, Nelson Mandela und Martin Luther King stimmen nicht. Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen. Aber fast alle Juristen in Europa und den USA haben die Apartheid schon verurteilt als es die noch gab. Die Apartheid wurde bereits 1973 von der UNO als Verbrechen (crime of apartheid) eingestuft. [17] Südafrika wurde deswegen sogar aus dem Commonwealth rausgeschmissen. Außerdem wurde Südafrika lange wegen der Apartheid boykottiert.
      • Ghandi ging es primär um die nationale Unabhängigkeit Indiens. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde schon nach dem 1. Weltkrieg von US-Präsident Woodrow Wilson und wohl auch seinen juristischen Beratern entwickelt.
      • Es stimmt auch nicht, dass Martin Luther King gegen eine Mehrheit von Juristen kämpfen musste. Bereits 1964 gab es das Civil Rights Act, das die Diskriminierung von "Schwarzen" verbietet. Die US-Regierung und deren Juristen kämpften damals auch gegen die Rassendiskriminierung. Das wurde nur von vielen Menschen und Politikern in den Südstaaten der USA blockiert und sabotiert. Mandela, Ghandi und Martin Luther King mussten also nie "gegen Tausende von Juristen" kämpfen.
"Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen" - Und genau darum geht es. Südafrikanische Jursiten bewerten ein Verbrechen als keines. So wie Deutsche und Europäische Juristen Vertreibungen zulassen.
  • Anmerkung Johnny: erstens hat Pfitzi das oben schon widerlegt: seit 1973 definierte die UNO die Apartheid als Verbrechen, damit ist dein Satz hinfällig. Und zweitens lassen weder deutsche noch europäische Juristen Vertreibung zu, die ist nämlich ebenfalls als Verbrechen definiert. So einfach ist das.

1.3 Argumente

1.3.1 Pro-Argumente

Argument Definition und Auslegung Anmerkungen Gegenanmerkungen
Vertreibung ist ein Verbrechen
Vertreibung versößt gegen Artikel 3 Absatz 3 GG GG Artikel 3 (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Wir betrachten den Standardfall: Ein Ausländer ist in Deutschland geboren und Ausländer, weil seine Eltern keine Deutschen sind. Ein Kind Deutscher Eltern wird am selben Tag geboren und ist Deutscher. Die beiden befreunden sich im Kindergarten. Sie gehen gemeinsam zur Schule und leben ein vergleichbares Leben. Als Jugendliche geraten sie auf die schiefe Bahn und überfallen gemeinsam mit 19 eine Tankstelle. Der Deutsche wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Pass-Ausländer wegen Beihilfe zu drei Jahren. Der Pass-Ausländer wird nach der Gefängnisstrafe abgeschoben der Deutsche darf in Deutschland bleiben.

Das einzige Krterium in diesem Beispiel ist die Herkunft der Eltern aus der die Staatsbürgerschaft der Kinder folgt. Dies verstößt faktisch gegen Artikel 3 Absatz 3 GG.

Pfitzi: Das Beispiel links ist juristisch betrachtet grober Unfug. Die beiden werden nicht wegen der Herkunft unterschiedlich behandelt sondern wegen der Staatsangehörigkeit. Herkunft ist nicht gleich Staatsangehörigkeit! Der anerkannte Jurist Albert Bleckmann schreibt dazu u.a.: "Die Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit verstößt also nicht gegen Art. 3 III. Die Staatsangehörigkeit ist weder "Heimat" noch "Herkunft" im Sinne dieser Bestimmung."

Dazu das Gegenbeispiel zum Beispiel links: Zwei serbische Brüder leben seit 10 Jahren in Deutschland. Nach neun Jahren Aufenthalt beantragt der Bruder A die deutsche Staatsbürgerschaft und erhält sie auch. Der Bruder B macht das nicht. Zwei Jahre später machen die beiden Diebestouren und schlagen auch noch einige Leute zusammen. Der Bruder B wird verurteilt und nach seiner Haft abgeschoben und der Bruder A kommt in den Knast und darf danach in Deutschland leben. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Der Bruder B wurde also nicht wegen seiner Herkunft anders behandelt, d.h. abgeschoben, sondern wegen der unterschiedlichen Staatsbürgerschaft.

Woher hatte denn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft? Er bekam sie, weil seine Eltern sie hatten. Daher hatte er wegen seiner Herkunft die "Falsche Staatsbürgerschaft"; Das zweite Beispiel hinkt, weil der zweite Bruder deswgen nicht abgeschoben wird, weil er durch die Einbürgerung zusätzliche Rechte erhielt. Dafür musste er Aufwand betreiben und seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Nicht derjenige, der diskrimineirt wrid, sollte sich ändern, sondern der Staat sollte aufhören zu diskriminieren.
  • Anmerkung Johnny: Pfitzi hat klar logisch bewiesen, dass die ungleiche Behandlung rein gar nichts mit der Herkunft zu tun hat, sondern allein mit der Staatsbürgerschaft. Das war deine ursprüngliche Behauptung und die ist widerlegt. Da hinkt überhaupt nichts, das ist eine völlig schlüssige Beweiskette.
Menschenrechte Artikel 13 Menschenrechte "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren." Dieses Recht wird ausgehebelt, indem man Ausländer so definiert, dass ihre Heimat nicht "Ihr Land" ist, sondern dass ihr "Heimatland" das Land ist, dessen Staatsbürgerschaft sie haben.
Anthoney: Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [18] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten. Anmerkung Pfitzis zu Anthoneys Ansichten zum Argumentum ad populum: Der Verweis auf das Argumentum ad populum führt hier nicht weiter und ist auch keine Alternative. Im geisteswissenschaflichen-gesellschaftlichen Bereich kann man im Gegensatz zu den Naturwissenschaft sowieso keine absoluten Wahrheiten konstatieren. Hier gibt es nur relative Wahrheiten, die immer stark abhängig vom Standort des jeweils Betrachtenden sind. Der Ansatz, dass als wahr anzunehmen, was eine Mehrheit der Beteiligten, Forscher, usw. als wahr erachtet, bietet aber noch die zuverlässigste Methode der Annäherung an eine "absolute Wahrheit". Dabei die Ansichten von Wissenschaftlern, Fachleuten auf dem jeweiligen Teilgebiet schwerer zu gewichten als Laienmeinungen ist eine weitere Methode, um sich einer "sachlicheren Wahrheit" anzunähern. Jedenfalls verspricht diese Methode immer noch eine bessere "Wahrheitserkenntnis" als sich willkürlich auf die Argumente Weniger oder eines Einzelnen zu stützen. Das Argumentum ad populum besagt, dass das als "wahr" gilt und umgesetzt wird was, die Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen ist. Das ist in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nichts weiter als die Demokratie. Wer die Ansichten von Minderheiten oder gar Einzelner über die der Mehrhheit stellt, befürwortet in letzter Konsequenz die Diktatur. Sich nach der Entscheidung der Mehrheit zu richten hat nichts mit Populismus oder Rechtspopulismus zu tun, sondern ist das fundamentale demokratische Prinzip. Die Mehrheitsentscheidung ist zwar auch keine Garantie für "gerechte" Entscheidungen, aber immer noch zehnmal erfolgversprechender bei dem Weg zu einer "gerechten" Gesellschaft als willkürliche Entscheidungen von Minderheitengruppen oder Einzelnen, welche sich anmaßen bessere Lösungswege parat zu haben. Anmerkung Anthoney: Es geht darum, ob eine Vertreibung stattfindet, selbst wenn die Merhheit und Richter es nicht als solche sehen. Es geht darum, ob jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, auch wenn die Merhheit und Gerichte und Gesetze es so nicht sehen. Und ich sage: Eine Mehrheit an Menschen und Juristen ist kein Argument dafür, dass es sich um KEINE Vertreibung handelt und dass Ausländer nicht wegen Ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und eine Demokratie nicht unfehlbar ist.
Die Heimat Mehmets ist Deutschland. Die Heimat von Mehmet ist nachvollziehbar und nach eigenem Bekunden München. Wenn Deutschland ihn in Bayern nicht leben lässt, so handelt es sich um eine Vertreibung.
Argumentationskette Anthoney: Die Argumentationskette lautet:
  • Vertreibung ist ein Verbrechen.
  • Eine Abschiebung von einem Pass-Ausländern ist ein Vertreibung.
  • Diese Abschiebungen sind folglich ein Staatliches Verbrechen.

Es geht hier nicht um die Definition was ein Verbrechen ist, sondern ob Vertreibungen eins sind. Nach deiner Logik ja. Und ob Abschiebungen von Pass-Ausländern eine Vertreibung darstellen. Du sagst nein - ich sage Natürlich. Damit kommst du zu einem anderen Schluss als ich. Ich bringe als Argument das Grundgesetz - du bringst als Argument, alle sehen es so wie du. Nun kreist unsere Frage darum, ob eine solche Abschiebung eine Vertreibung ist, wie ich es sehe oder keine, wie du es siehst und viele andere wohl auch. Dein Hauptargument lautet: Alle und du sehen in einer Abschiebung eines Passausländers keine Vertreibung. Aber eigentlich ist der Kern der Diskussion, ob die Große Masse recht hat oder die kleine Minderheit. Deine Antwort: Alle haben Recht, weil Alle das so sehen. Das ist ein Zirkelschuss werter Johnny, bzw. ein Argumentum ad populum [19]

1.3.2 Contra-Argumente

...

1.3.3 Schein-Argumente

Argument Definition und Auslegung Anmerkungen Gegenanmerkungen
Johnny: Außer Anthoney siehts jeder anders Johnny: Das relativierst du nun, indem du behauptest, es gäbe bestimmte Verbrechen, denen sich Deutschland schuldig machen würde. Nein, denn Deutschland führt keine Vertreibungen durch, weder eine kritische Organisation wie Amnesty International noch die Vereinten Nationen bezeichnen die Ausweisung krimineller Ausländer als Vertreibung. Das ist einzig und allein deine Meinung, die ausschliesslich darauf beruht, dass du eine fiktive Gruppe krimineller Ausländer als heterogene Gruppe bezeichnest, die Vertreibung erdulden müsste. Das widerspricht der Definition von Vertreibung, denn es wird immer nur der kriminelle Ausländer ausgewiesen und nicht die ganze Familie. Du verbreitest deine private Meinung, für die du keinen einzigen Beleg erbracht hast. In der Folge ist praktisch alles, was du hier behauptest, mit reputablen Quellen widerlegt worden. Anmerkung von Anthoney:
  • Die Kritische Organisation PlusPedia (de.PlusPedia.org) kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Verbrechen handelt. Dass du meine Quellen nicht akzeptieren möchtest ist Deine Sache.
  • Es bedarf keiner kritischen Masse damit ein Verbrechen zu einem Verbrechen wird.
Persönlicher Angriff gegen den Autor und Verfälschung der Ergebnisse; Widerspruch zu den Prämissen.
Antwort Anthoney: Wenn ein Staat einem Menschen, der in seinem Staatsgebiet aufgewachsen ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte, dieses Aufenthaltsrecht entzieht und ihn abschiebt, dann ist das eine Vertreibung. Du kannst es gerne anders sehen.
Abschiebung Einzelner ist keine Vertreibung. Anmekrung Anthoeny:
  • Für den einzelnen spielt es keine Rolle, warum er nicht mehr in seiner Heimat sein darf. Der Zwang seine Heimat verlssen zu müssen, bzw. nicht mehr zurückkehren zu dürfen ist eine Vertreibung.
  • Es werden nicht einzelne Kriminelle Ausländer abgeschoben, sondern sehr viele (Tausende pro Jahr?). Du akzeptierst hier nicht, dass "Kriminelle Ausländer" auch eine soziale Gruppe sind. Es stimmt auch nicht, dass nicht ganze Familien abgeschoben werden, inklusive der in Deutschland geborenen Kinder.[20] Nur weil keine Sippenhaft herrscht, wird aus einem Verbrechen nicht "kein Verbrechen". Der Abgeschobene wurde aus seiner Heimat vertrieben.[21]
* Anthoney:
  • Also noch einmal: Als alle die Sklavenhaltung für richtig hielten - war deswegen die Sklavenhaltung kein Verbrechen?
  • Wie bereits erwähnt, die Gerichte in Südafrika empfanden die Appartheid ebenfalls nicht als Verbrechen. Die Sklaverei wurde vom Obersten Gerichtshof als Rechtes gehalten. Gerichte und Gesetze können ein Verbrechen kaschieren. Unrecht zu Recht werden lassen. Trotzdem ist es ein Verbrechen.
Sklavenhaltung Pfitzi:
  • Antwort von Pfitzi zu Anthoneys Frage ob die Sklavenhaltung ein Verbrechen war: Die Frage macht keinen Sinn und kann nicht beantwortet werden. Es ist extrem fragwürdig und total unhistorisch, über das Verhalten der Menschen vor 100, 300 oder 1000 Jahren aus heutiger Sicht moralische Urteile der Art "richtig oder falsch" bzw. "Verbrechen oder Gerechtigkeit" zu fällen. Die Menschen in Mittelalter, Antike und früher Neuzeit standen in gänzlich anderen gesellschaftlichen Bezügen, hatten andere soziale und moralische Prägungen, Werte und Überzeugungen und vermutlich auch eine ganz andere Mentalität. Kein ernsthafter Historiker fällt deshalb moralische Urteile über die Sklaverei in der Antike, den Ausschluss von Frauen beim Wahlrecht im 18. Jahrhundert, die Behandlung von Homosexuellen im 16. Jahrhundert oder die Praxis der Menschenopfer bei den Azteken. Der russische Historiker Aaron J. Gurjewitsch hat das in folgenden Worten gut ausgedrückt: "Wenn man seine eigene Epoche und Zivilisation mit anderen vergleicht, läuft man Gefahr, an diese anderen Epochen und Zivilisationen seine eigenen Maßstäbe anzulegen. Das, was der moderne Mensch für den grundlegenden Wert des Lebens hält, war es durchaus nicht unbedingt für die Menschen einer anderen Epoche und anderen Kultur; und umgekehrt, das, was uns heute als falsch und unbedeutend erscheint, konnte für den Menschen einer anderen Gesellschaft wahrhaft und äußerst wesentlich sein."[22][23] Diese Haltung nennt man Moralischen Relativismus. Diesen Ansatz haben bedeutende Denker wie Thomas Hobbes, Karl Marx, Friedrich Nietzsche, Franz Boas und viele andere vertreten. "Richtig und falsch" hängen immer mit den vorherrschenden gesellschaftlichen Sitten und Gebräuchen zusammen und werden durch Praktiken und Institutionen geformt. Für die in einer Gesellschaft lebenden Menschen kann das Konzept einer "richtigen Moral" nur die Konformität mit lokalen Sitten ihrer Epoche meinen. Die Frage "Als alle die Sklavenhaltung für richtig hielten - war deswegen die Sklavenhaltung kein Verbrechen?" zu stellen ist deshalb sinnlos. Wer die Frage beantworten will, argumentiert ethnozentristisch, ahistorisch und überheblich moralisierend wie z.B. die katholische Kirche.
  • Pfitzi: Die US-Präsidenten (und speziell George W. Bush) zeichnen sich oft nicht gerade durch historischen Sachverstand aus. Ihre Meinung ist ziemlich irrelevant.
  • Der Holocaust war auch damals ein Verbrechen, weil die Mehrheit der Bevölkerung in ganz Europa um 1930 seit über 100 Jahren Massenmord an ethnischen Gruppen bereits als Verbrechen empfand. Der Holocaust war also auch nach damaligem Verständnis ein schlimmes Verbrechen. Bei den Hexenverbrennungen des Mittelalters ist das was anderes. Da diese Epoche viel weiter zurückliegt, kann man von einem ganz anders gelagerten Rechtsverständnis der damaligen Menschen ausgehen. Hexenverbrennungen wurden allgemein nicht als Verbrechen gesehen, sondern als Schutz der Gesellschaft vor den bösen Zaubereien der Hexen und als Rettung ihrer Seelen vor der Hölle, was man durch ihre Verbrennung erreichte. Ähnlich ist es mit der Sklavenhaltung. Für die alten Griechen war das was ganz normales, weswegen z.B. auch große Denker wie Aristoteles die Sklaverei für etwas ganz normales hielten und z.B. Platon selber Sklaven hielt.
Anthoney:
  • Erstens: Die Freiheit ist ein universelles Recht; somit war und ist Sklavenhaltung ein Unrecht und Verbrechen.
  • Zweitens: Selbst George W. Bush sagt über den Sklavenhandel "Eines der größten Verbrechen der Menschheit"; [24] Ähnlich sieht es auch Bill Clinton.[25] Welchen Sinn macht es über "Verbrechen durch den Staat" zu diskutieren, wenn ein klares Verbrechen wie die Sklaverei oder Hexenverbrennungen nicht als Verbrechen anerkannt werden? War auch der Holocaust kein Verbrechen, weil wir uns heute keine moralische Urteile über die Zeit von damals erlauben dürfen?
"Kriminelle Ausländer sind doch keine Gruppe" Frage:
  • Wer hat die Behauptung widerlegt?
  • Und du bist hier, der ständig Abstruses wiederholt und auf meine Argumentation gar nicht eingeht.
  • "Nur weil Alle etwas sagen" ist kein Argument.
Anthoney: Das Problem wird dann zu einem wenn alle sagen, die Erde sei eine Scheibe und einer sagt - ne, ne, ne - die Erde ist eine Kugel. Und Alle schreien: "Ketzer". Ich habe nun die Definitionen für diesen Artikel oben angefügt. Es gibt mindestens zwei gute Argumente dafür, dass Abschiebungen eine Vertreibung bzw. Ungleichbehandlung sind. Dass Abschiebungen zwingend notwendig sind, dafür gibt es keine Argumente nur "Alle sehene es so".
"Sie werden nicht abgeschoben weil sie Türken sind" Anthoney:
  1. Die Straftat ist ohne Bedeutung. Sie werden abgeschoben, weil sie die Straftat begangen haben und weil ihre Eltern den falschen Pass hatten oder sie nicht rechtzeitig eingebürgert wurden. Das ist ein Verstoß gegen GG3 Absatz 3 - dem Inhalt nach. Was da reiniterpretiert wird, grenzt an Rechtsbeugung.
  2. So wir kommen der Sache näher. Mehmet wurde in Deutschland geboren und ist wie ein deutsches Kind aufgewachsen, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. Warum hat er und keine anderen keine deutsche Staatsangehörigkeit? Weil ihre Eltern keine Deutschen hatten. Was kann Mehmet nun für die Herkunft seiner Eltern? Und wird er wegen seiner Herkunft benachteiligt, wenn er abgeschoben wird?

2 Allgemeines

Die Sklaverei in den USA war ein schweres Staatsverbrechen.
  • In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich, so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Grossen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.[26][27][28]
    • Auch hier wird eine private Meinung aufgestellt, die keiner Prüfung standhält, wie in der unten stehenden Diskusion zu Helmut Kohl ersichtlich ist. Dort beendet der Artikel-Ersteller seine Argumentation damit, dass es unbelegte Vermutungen zu dem Thema gab und dass er persönlich Kohl gerne in Beugehaft gesehen hätte. Wie gesagt: hier werden persönliche Wünsche und Vermutungen des Artikel-Erstellers als Wahrheit verkauft.
Diskussion zu Helmut Kohl:
    • Anmerkung Johnny: Das ist ein Trugschluss, für Kohl galt wie für jeden anderen Bürger: Beugehaft muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dort hätte Kohl die Möglichkeit zum Einspruch und könnte sich schließlich sogar ans Verfassungsgericht wenden. Daraufhin wurde die Beugehaft nicht beantragt. Daraus nun zu machen: Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz ist eine grobe Verfälschung der Tatsachen.
      • Die Beugehaft wurde eben nicht beantragt. Dies liegt aber eher daran, dass man das mit Helmut Kohl nicht machen wollte, als dass es ein Gericht abgelehnt hätte. Norbert Blüm: "Ich kann nicht sagen, es wäre in Ordnung, dass Helmut Kohl die Spendernamen nicht nennt", Im Gesetz stehe es anders und vor dem Gesetz seien alle gleich.[29]
        • Das ist nichts als deine persönliche Meinung, die juristische Seite ist oben dargelegt. Ich erkläre das aber gerne nochmal ausführlich: gegen Kohl wurde aus zwei klaren und sachlichen Gründen keine Beugehaft beantragt: Er hätte Einspruch erheben können und bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Ob er dort zu Beugehaft verurteilt worden wäre, das weisst du genau so wenig wie ich oder jeder andere. Aber Kohl hat nichts gemacht, was nicht jeder andere Beschuldigte ebenfalls hätte machen können. Zum zweiten war der Verstoß gegen das Parteiengesetz nicht strafbar, sondern lediglich der Vorwurf der Untreue. Deswegen hat Kohl eine Strafe von DM 300.000,-- akzeptiert und damit ist er als unschuldig anzusehen. Soweit also nochmals die juristische Seite. Keiner wurde wegen Straftaten verurteilt, schon gar keiner wegen eines Verbrechens.
          Und zum Thema Blüm: der ist halt der Meinung, dass Kohl die Namen der Spender hätte nennen sollen. Das ist sein gutes Recht, hat aber nichts damit zu tun, dass irgend jemand über dem Gesetz steht, wie das hier so schön genannt wird oder das jemand gar ein Verbrechen begangen habe. War das jetzt ausführlich genug?
          • Einen Antrag auf Beugehaft deswegen nicht zu stellen, weil der vermeintliche Täter Widerspruch einlegen könnte, ist kein Grund es nicht zu tun.
            • Wenn du den Artikel nochmal liest, den du als Quelle herangezogen hast, dann wirst du sehen, dass dort steht: wegen Zweifeln an der juristischen Durchsetzung hat der Ausschuss keinen Antrag auf Beugehaft gestellt. Gegebenenfalls stellt also jemand so einen Antrag, der Rechtswissenschaften studiert hat und der das besser beurteilen kann als du oder ich. Zu deiner Argumentation grundsätzlich: Ob und wann ein Staatsanwalt jemanden eines Vergehens anklagt, dann wird der sich immer vorher überlegen, ob er damit eine Chance hat, dass das Gericht dem Antrag folgt. Das Argument, man könne jemanden anklagen, weil man grade dazu lustig ist, sticht in dem Zusammenhang nicht.
              • Ohne es zu belegen, gab es Vermutungen, dass man einen Helmut Kohl nicht in Beugehaft nehmen kann. Ich habe das bedauert.
                • Dann zitiere ich mal deine Behauptung: Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon. Das hast du geschrieben, als du diesen Artikel angelegt hast. Das ist nun als deine persönliche Meinung widerlegt und das bestätigst du gerade hier nochmal. Du verbreitest hier deine private Meinung und verwahrst dich dagegen, diesen Artikel als deine private Meinung zu kennzeichnen. Was zu beweisen war.
  • Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
    • Beispielsweise stand "Republikflucht" , also das Verlassen des Staatsgebiets in der DDR unter Strafe. Dies verstiess gegen die Menschenrechte und kann damit als Verbrechen bezeichnet werden.
    • Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer (Menschen, die in Deutschland geboren sind und aufgewachsen sind oder viele Jahre hier leben.) abzuschieben.[30][31][32][33][34] Dies entspricht einer Vertreibung [35] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[36]
Ausführliche Diskussion, warum Abschiebungen ein Verbrechen sind:
      • Das ist erneut die Privatmeinung des Artikel-Erstellers.
      • Der Punkt ist, dass wir hier von "Verbrechen durch den Staat" diskutieren und dass die Ausgangslage war, dass der Rechtsstaat sich eine Vertreibung schönredet.
                • Du hast doch vor kurzem irgendwo hier geschrieben, du hättest ein paar Semester Politikwissenschaften studiert und hast wohl ein Studium in Informatik, wenn ich richtig informiert bin. Du würdest dich also vermutlich nicht als Spezialisten für Juristerei verstehen. Das ist bei mir nicht anders, ich bin auch kein Jurist. Aber du weisst ja, wieviel Berichterstatttung es um den Fall Mehmet gab, wieviel Gerichtsurteile und Berufungen und wieviele Experten daran beteiligt waren. Glaubst du allen Ernstes, du als Laie hast etwas entdeckt, was bis jetzt noch keinem Fachmann, keinem Anwalt, keinem Strafverteidiger, keinen Richter, keinem sonstigen Experten aufgefallen wäre? Also ich habe da meine Zweifel, und wenn ich mir so betrachte, wie du argumentierst, dann vermute ich, die sind berechtigt. Wir zwei beide sind blutige Laien, was Strafrecht, Zivilrecht usw angeht, wir sind Blinde, die über Farbe reden. Aber eins sollten wir als Laien doch respektieren: es gibt nicht einen einzigen Beleg dafür, dass irgend jemand vom Fach deine Meinung teilt. Und von daher sind wir nicht nur zwei Blinde, die über Farbe reden, sondern du behauptest auch noch felsenfest, du hättest gerade Blau erkannt.
                  • Fällt dir eigentlich auf, dass Du auf meine Frage gar nicht geantwortet hast? Ist die Abschiebung - neben seiner Kriminalität - nur deswegen möglich gewesen, weil seine Eltern keine Deutschen waren? Und ist das eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft?
                    • Ich beantworte deine Fragen deshalb nicht , weil du schon eine Antwort von Pfitzi erhalten hast,
                      • Die Antwort von Pfizit ist nicht von Bedeutung. Ist die Abschiebung - neben seiner Kriminalität - nur deswegen möglich gewesen, weil seine Eltern keine Deutschen waren? Und ist das eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft?
                    • der dir ausführlich auseinander klamüsert hat, was der Unterschied zwischen einer Doppelbestrafung ist und dem, was du für eine Doppelbestrafung hältst.
                      • Hier geht es nicht um Doppelbestrafung, sondern um Benachteiligung wegen der Herkunft.
      • Eigentlich sieht das Recht keine Doppelbestrafungen vor. Tatsächlich kommen aber Abschiebungen von Passausländern einer Doppelbestrafung gleich.
        • Anmerkung Pfitzi: Nach Rechtssprechung und Verwaltungsvorschriften ist Ausweisung bei kriminellen Ausländern keine Doppelbestrafung: "Die Ausweisung ist eine ordnungsrechtliche Präventivmaßnahme. Sie ist keine strafrechtliche Sanktion für früheres Fehlverhalten, sondern soll ausschließlich künftigen Beeinträchtigungen erheblicher öffentlicher Interessen vorbeugen. Die Ausweisung eines verurteilten Straftäters verstößt daher nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung (Artikel 103 Absatz 3 GG)." [37] Eine Doppelbestrafung (Ne bis in idem) ist nach Wikipedia übrigens was ganz anderes.
In fast allen Epochen wurde das Halten von Sklaven auch ideologisch untermauert. Die Griechen unterteilten die Menschheit in Griechen und Barbaren (von griech. βάρβαρος – die ursprüngliche Bezeichnung im antiken Griechenland für alle diejenigen, die nicht (oder schlecht) griechisch sprachen)[38] und es schien nur gut und gerecht, Barbaren zu Sklaven zu machen.
          • Anmerkung Anthoney: Tatsächlich handelt es sich nich um eine Doppelbestrafung. Es wäre dann eine Doppelbestrafung, wenn nach dem Urtieil und der Strafe, das gleiche noch mal bestraft werden würde. Jeodch ist die Vertreibung sehr wohl eine Strafe. Durch Tricksereien, wird aber die Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern ausgehebelt. Das ganze wird jursitisch legalsiiert. Es bleibt aber eine Vertreibung und somit ist es ein Verbrechen durch den Staat. Das perfide ist ja eben, dass das ganze rechtsstaatlich verpackt und richterlich abgesegnet ist. So wie eben Republikflucht richterlich verurteilt wurde. Dennoch ein Verbrechen war.
        • Das ist ein klassischer Trugschluss, der darauf basiert, dass die Abschiebung Krimineller mit Vertreibung gleichgesetzt wird. Dies wird von keinem ernsthaften Forscher , Lexikon, Politiker oder wem auch immer so definiert. Dies ist einzig und allein die Meinung des Artikelerstellers. Vertreibungen betreffen immer Gruppen, die aus ihrem Siedlungsgebiet vertrieben werden. Wenn ein krimineller Ausländer abgeschoben wird, aber seine Eltern nicht, dann handelt es sich natürlich nicht um eine Vertreibung.
          • Also wenn Eltern von Sudentdeutschen nicht abgeschoben worden wären, dann wäre die Vertreibung der Kinder keine Vertreibung gewesen? Wie krude. Aber der Punkt ist hier, dass der Ausländer sowohl eine Gefängnisstrafe als auch eine Vertreibung erfährt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Deutschen, der nur die Gefängnisstrafe erhält? Also wird der Ausländer doppelt bestraft.
            • Eine Vertreibung ist dadurch gekennzeichnet, dass alle abgeschoben werden. Eltern, Kinder, Grosseltern und Enkel. Der Vergleich hinkt dermassen, das ist kaum zu beschreiben. Und der Punkt ist, dass kein krimineller Ausländer eine Vertreibung erfährt, sondern eine Ausweisung wegen Straffälligkeit. Aber eben nicht die Eltern, die Grosseltern oder die Geschwister.
              • Uiuiui. "Ungefähr 250.000 Deutsche dürfen (in der CSSR) bleiben, entweder weil sie als Facharbeiter gebraucht werden oder weil sie beweisen können, dass sie Antifaschisten sind." [39] Da nun nicht alle Deutschen abgeschoben wurden, war das nach Deiner Logik keine Vertreibung. Habe ich das richtig verstanden? Und was ist mit den Deutschen, die in der CSSR kriminell waren? Handelt es sich bei deren Abschiebung ebenfalls um kein Verbrechen?
                • Anmerkung von Pfitzi: Mehmets Eltern waren zum Zeitpunkt von Mehmets Abschiebung sicher bereits über 20 Jahre in Deutschland. Die hätten für sich und den Mehmet problemlos die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, dann hätte es diese Probleme mit der Abschiebung gar nicht gegeben (generell haben Ausländer unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungsanspruch.).
                  • Das hat keine Auswirkungen. Mehmet wurde in Deutschland als Türke geboren. Eine Einbürgerung fand nicht statt. Wäre er eingebürgert worden, hätte er nicht abgeschoben werden können. Damit ist das einzige Kriterium warum er abgeschoben werden konnte auf seine Herkunft zurückzuführen. Würde er heute auf die Welt kommen und wären seine Eltern Acht Jahre in Deutschland wäre er automatisch Deutscher.
                • Gleiche Rechte für alle Menschen überall und in jedem Kontext gibt es nunmal nirgendwo. Wenn ich keine Aktien von Siemens besitze darf ich auch bei der Aktionärsversammlung nicht mitbestimmen, wenn ich nicht in der Firma XY arbeite werde ich auch nicht dort zur Weihanchtsfeier eingeladen und wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin bekomme ich auch bei einem Streik kein Geld von der Gewerkschaft. So ist das im Leben nun mal. Wenn jeder überall mitmachen dürfte und alle Rechte genießen würde, gäbe es ein riesiges gesellschaftliches Chaos und Anarchie. Genauso ist es mit der Staatsbürgerschaft: Nur wer Staatsbürger eines Landes ist, besitzt auch alle Rechte und Pflichten als Staatsbürger inkl. Schutz vor Abschiebung bei Straffälligkeit, Teilnahmerecht an Bundes- und Landtagswahlen, Wehrpflicht und so weiter. Das ist in ALLEN Ländern der Welt so geregelt.
                  • Das ist KEIN Argument. Hier geht es darum, ob ein Staat ein Verbrechen begeht, wenn ein Mensch im Hocheitsgebiet geboren ist, und eine unbefristete Aufenthaltsstatus hat und der dennoch vertrieben wird. Da er wegen seiner Herkunft benachteiligt wird ist es ein Verbrechen. Dass das alle Staaten so machen ist ohne Relevanz.
  • Anmerkung von chatib al-almani: Die UNO und Amnesty International bezeichnen die Ausweisung von Kriminellen nicht als Verbrechen.
    • Anmerkung von Anthoney: Ein Verbrechen ist nicht erst dann eins, wenn es große Institutionen als solches Definieren. In der alten Antike wurden Menschen selbstredend verschleppt und versklavt. Es war kein Verbrechen nach der herrschenden Definition - nach unseren Vorstellungen ist es natürlich eins. Wie gesagt: Für mich ist Vertreibung immer ein Verbrechen. Erst recht wenn es nicht die Ultima Ratio ist und andere Möglichkeiten offen stehen.
      • Anmerkung von chatib al-almani: Aber irgendein Wissenschaftler sollte es schon als Verbrechen bewerten wenn man das so im Artikel schreibt. Dazu findet man aber nichts. Die ILC (International Law Commission) der UNO erkennt das grundsätzliche Recht eines Staates an, Ausländer nach nachvollziehbaren eigenem Ermessen und eigenen Gesetzen auszuweisen. Für Kriminelle gilt das besonders. Einschränkungen bestehen nach ILC-Ansicht allerdings dann, wenn dem Auszuweisenden in seinem Heimatland Folter drohen, wenn besonders enge Familienbande auseinandergerissen werden, oder wenn ein Ausländer in zweiter oder dritter Generation die Sprache seines Herkunftslandes gar nicht mehr spricht. [40]
        • e=mc² galt schon bevor Albert Einstein es verkündete. In einer anerkannten Enzyklopädie wird verkündet, dass Vertreibungen ein Verbrechen sind. [41] Aber gut - wie wäre es damit: Hors Seehofer - nicht bekannt als Ausländerfreund - sagt: "Vertreibung der Sudetendeutschen ist Verbrechen gegen die Menschlichkeit" [42] - Wenn also Deutsche aus der CSSR vertrieben wurden - und das ein Verbrechen darstellt, warum soll es dann kein Verbrechen sein, wenn Mehmet, wo er geboren wurde und nicht mehr einreisen darf - keine Vertreibung sein? Wenn das also auch Vertreibung ist - warum soll es dann kein Verbrechen sein.
  • In keiner anerkannten Enzyklopädie wird verkündet (sic) , dass Vertreibungen ein Verbrechen sind. Dies wird lediglich von einem einzigen Menschen in der Pluspedia behauptet, der andere Meinungen overrult und seine persönliche Weltsicht als Wahrheit verkündet.
    • Irrtum: Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes definiert Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[43] [36]
      • Mein Fehler: Natürlich ist Vertreibung ein Verbrechen, das war falsch formuliert. Allerdings behauptet kein Gericht, kein Forscher und keine ernstzunehmende Enzyklopädie, dass die Abschiebung eines kriminellen Ausländers ein Verbrechers ist. Das ist eine Behauptung, die lediglich von einem Menschen in der Pluspedia aufgestellt wird und die durch absolut nichts belegt ist.
        • Irrtum: Manch einer schreibt: Vertreibung beinhaltet erzwungenes Verlassen eines Ortes oder Gebiets aufgrund von Ausweisung oder (staatlicher) Verfolgung. [35] Wenn also die Abschiebung von einem kriminellen Ausländer (der in Deutschland geboren ist oder aufgewachsen) eine Vertreibung darstellt und Vertreibung so wie du es zugestehst eine Verbrechen ist - dann gilt auch, dass diese Abschiebungen ein Verbrechen darstellen.
          • Irrtum: Eine Vertreibung bezieht sich immer auf eine Gruppe und niemals auf einen einzelnen, so ist das nunmal definiert, egal wie du persönlich das bewertest. Aus dem Wikipedia-Artikel hast du nur einen Teil zitiert. Hier die Definition : Der Begriff Vertreibung ist ein Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebietes zwingen. Ein krimineller Ausländer ist keine Gruppe, die ein Gebiet besiedelt, sondern ein einzelner Krimineller. Und damit ist die Ausweisung dieses kriminellen Ausländers keine Vertreibung. So einfach ist das.
  • So einfach ist das alles nicht. Hier geht es um die Gruppe der "Kriminellen Ausländer" - Natürlich ist jeder Sudeten-Deutsche ein Einzelfall für sich gewesen und war homogener. Nichts desto trotz ist es erschreckend, wie skrupellos hier Existenzen vernichtet werden. Selbst kriminelle Ausländer haben eine Menschenwürde. Diese wird ihnen abgesprochen.
    • Es gibt keine Gruppe der "Kriminellen Ausländer", wie du das nennst, jedenfalls nicht im Sinne einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe. Es gibt natürlich kriminelle Ausländer und es gibt auch kriminelle Ausländer, die in Gruppen auftreten, aber kein Mensch behauptet ernsthaft, diese würden eine ethnische, religiöse, soziale oder politische Gruppe darstellen. Das ist schlichtweg deine eigene Konstruktion, an der du hier festhältst, ohne dies durch eine einzige ernsthafte Quelle belegen zu können.
      • Nun kriminelle Türken sind ein Teil der Ethnie Türken. Da kriminelle Türken abgeschoben werden - weil sie kriminell sind aber auch weil sie keine Deutschen sind - somit weil sie Türken sind - ist das eine ethnische Vertreibung. Dass nun nicht ALLE Türken vertrieben werden sondern nur einige ändert nichts an der Aussage, dass Deutschland Türken vertreibt. Das kannst du mit allen anderen Nationen durchspielen. Und natürlich sind Kriminelle eine Soziale Gruppe. Deutsche Kriminelle werden auf die eine Art bestraft - Ausländer auf die Eine und werden dazu vertrieben. Ich habe mehre Belege gebracht. Nun ist es wohl so, dass jeder Mensch ein begrenztes Verständnis hat und je komplexer Dinge werden früher oder später jeder aussteigt. Es kann aber auch sein, dass du einfach meine Argumentation nicht akzeptieren möchtest. Das ist dein Gutes Recht. Nichts desto trotz wird das meine Meinung hier nicht beeinflussen oder gar ändern. Sorry. --Anthoney (Diskussion) 00:43, 13. Feb. 2016 (CET)
        • Da machst du einen gravierenden Denkfehler: Es werden kriminelle Ausländer abgeschoben, nicht nur kriminelle Türken, sondern auch kriminelle Chinesen, kriminelle Afghanen und kriminelle Brasilianer. Die bilden aber keine Gruppe, sondern haben nur gemeinsam, dass sie kriminell sind. Damit wird per Definition nicht eine Gruppe abgeschoben, sondern es werden einzelne Individuen abgeschoben. Das nennt nun kein normal denkender Mensch Vertreibung. Aber das macht ja nichts, hier geht es ja nicht darum, neutral etwas darzustellen, sondern es geht darum, dass du deine Meinung - auf du ebenfalls dein gutes Recht hast - als Wahrheit darzustellen. Und eine Argumentation sollte immer stichhaltige Argumente beinhalten, dass ist bei deinen Thesen leider nicht gegeben, da du offensichtlich Grundbegriffe wie den der Gruppe oder den der Vertreibung nicht so anwendest wie alle anderen Menschen. Und zu guter Letzt: es geht nicht darum, dass ein Artikel in der Pluspedia deine oder meine Meinung ändern könnten, sondern idealerweise geht es darum, alle Meinungen darzustellen.
            • Du eröffnest hier ein anderes Feld. Natürlich werden alle Nationalitäten abgeschoben. Das mit den Türken ist ein konkretes Beispiel. Natürlich haben die Ausländer eine Gemeinsamkeit - Sie haben keine Deutsche Staatsbürgerschaft und können deshalb abgeschoben werden. Was aber dem Wortlaut nach gegen §3 GG Absatz 3 verstößt und gegen die Doppelbestrafung.
              • Ich eröffne überhaupt kein anderes Feld. Ich versuche zum x-ten Mal den Unterschied zwischen einer Vertreibung und einer individuellen Abschiebung zu erklären. Eine Vertreibung betrifft eine Gruppe, nennen wir sie Hutu, die eine andere Gruppe, nenne wir sie Tutsi vertreibt oder umgekehrt. Dabei nehmen die einen keine Rücksicht darauf, ob die anderen nun im einzelnen kriminell sind oder nicht, sie werden vertrieben, weil sie einer anderen ethnischen Gruppe angehören. So ist Vertreibung nun mal definiert. Oder meinetwegen Hindus vertreiben Muslime, wenn du mehr auf Beispiele aus dem religiösen Bereich stehst. Und das ist kein anderes Feld, sondern das ist einfach die gefühlt 27. Erklärung, warum Abschiebungen keine Vertreibungen sind, wie du oben in der Überschrift behauptest, sondern dass eine Vertreibung zwar als Verbrechen definiert ist, die Abschiebung eines kriminellen Ausländers aber eben nicht als Vertreibung definiert ist. Jeder Argumentation, die dies ignoriert, ist per se falsch. Und deine Definition, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bildeten eine Gruppe, stellt nur deine persönliche Meinung dar, die allerdings durch nichts belegt ist und von keiner soziologischen Theori auf der ganzen Welt geteilt wird.
                  • Wir drehen uns natürlich im Kreis, weil du mit Versuchen kommst ein in sich zusammengebrochenes Kartenhaus als stabil darzustellen und ständig wiederholst: "Alle sagen, es ist keine Vertreibung - also ist es keine" Und ich sage, nach Sachlage der Dinge ist es eine. Du weigerst dich die Sachlage anzuerkennen. Ich bin von deinen Darstellung: "Eine Abschiebung von kriminellen Ausländern sei keine Vertreibung" nicht überzeugt. Ich bringe als Argument das Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3) und du sagst, alle sehen die Welt so wie du. Das ist natürlich DAS Argument.
                    • Wir drehen uns nur aus einem Grund im Kreis: Du ignorierst, wie die Begriffe Verbrechen und Vertreibung definiert sind.
                      • Verbrechen: Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.
                      • Vertreibung: Der Begriff Vertreibung ist ein Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebietes zwingen.
                      • Du akzeptierst nicht, dass kriminelle Ausländer eine ethnische und soziale Gruppe sind. Dass nicht alle Ausländer abgeschoben werden ist keine Notwendigkeit, dass man nicht von Vertreibung sprechen kann.
                    • Einzig dies und nur dies verhindert, dass hier Argumente ausgetauscht werden können. Du denkst dir mal bequemerweise eine neue soziologische Gruppe, die du definierst als Gruppe der kriminellen Ausländer, die keinerlei Gemeinsamkeiten haben, ausser dass sie aus Ausländern jedweder Nationalität, Religion, Herkunft besteht . Danach verlangst du, dass alle anderen diese deine Privatdefinition als Grundlage für die Diskussion nutzen, obwohl noch niemand auf der Welt jemals von dieser angeblichen Gruppe gehört hat. Danach steigerst du deine Nicht-Argumentation noch damit, dass du behauptest, du würdest ja nur aus einer Minderheitenposition gegen die Mehrheitsposition argumentieren. Das ist schlichtweg falsch. Du nimmst an der Diskussion gar nicht teil, weil du den allgemeinen Sprachgebrauch nicht akzeptierst. Und deine Behauptung, du würdest mit dem Grundgesetz argumentieren, ist genauso unsinnig. Du behauptest, der Staat würde gegen seine eigenen Gesetze verstossen, ohne die geringste Ahnung von Gesetzen oder Richterrecht oder ähnlichem zu haben. Um es kurz zu machen. Du bräuchtest eigentlich nur mal einen Duden zur Hand nehmen, dann würdest du diese ganze Diskussion mit dem Ausdruck des Bedauerns wieder löschen und zugeben, dass du dich ganz offensichtlich verrannt hast.
                      • Der Punkt ist der, dass es eben beim Verbrechen durch den Staat einen legalen Anschein gibt, wenn man aber genauer schaut, der wegfällt.
                        • Der Punkt ist der, dass man mit selbst ausgedachten Definitionen alles beweisen kann. Das und nichts anderes führst du hier vor.
  • Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
    • Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
    • Die "Endlösung" der Nazis.
  • Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland

3 Beispiele

3.1 Türkei

3.2 Europa

  • Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in Frankreich das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als Tarnbekleidung verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt.
    • Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
      • Hier wird es dann komplett absurd. Der Artikelersteller behauptet implizit, weil er ein Beispiel dafür brächte, dass es auch Terroranschläge gäbe, bei denen keine Burka getragen würde, wäre ein Burkaverbot unzulässig. Diese Argumentation ist ungefähr so sinnvoll, als wenn man sagen würde: Ich bin mit betrunken Auto gefahren und habe dabei niemanden Schaden zugefügt. Daraus folgt, dass ein Alkoholverbot am Steuer sinnlos ist, und eigentlich ebenfalls ein Verbrechen durch den Staat.
Diskussion zum Burkaverbot:
      • Hast du nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Lies es dir nochmal durch: Selbstmordattentäter haben bereits mehrfach Burkas verwendet, um damit den Sprengstoffgürtel zu verbergen. Damit hat das Verbot sehr wohl einen Sinn. Was soll jetzt ein Beispiel, wo die Attentäter keine Burkas getragen haben? Bist du mit den simpelsten Grundlagen der Logik, im speziellen Verifizierung und Falsifizierung vertraut oder nicht? Und by the way: Mit Jura hast du es wirklich nicht, oder? Ein Recht, ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht? Schon mal vom Vermummungsverbot gehört? Immer nur mit Bruchstücken aus dem Grundgesetz rumwerfen, bringt´s jetzt in einer ernsthaften Diskussion auch nicht. Schon gar nicht, wenn dir ständig nachgewiesen wird, dass du falsch und aus dem Zusammenhang gerissen zitierst.
        • Hast du verstanden was ich geschrieben habe? Es ist nicht notwendig eine Burka zu tragen, um ein Selbstmordattentat zu verüben. Und es geht nicht um die Burka, sondern um die Verschlererung des Gesichts. Ein Selbstmordattentäter kann ja von der Burka den Gesichtsschler abnehmen und mit dem Rest durch die Stadt gehen. Auch mit Sprengstoffgürtel darunter. In Paris ist die Burka verboten, trotzdem gab es den großen Anschlag. Dadurch ist dieses Begründung für das Burkaverbot hinfällig.
            • Habe ich oben bereits beantwortet. Braucht es noch ein Beispiel? Der Besitz einer Maschinenpistole ist grundsätzlich verboten. Nun gibt es auch Banküberfälle, die ohne Maschinenpistole begangen werden. Nach deiner Logik ist das Verbot, eine Maschinenpistole zu besitzen, ebenfalls ein Verbrechen. Soviel zu seiner Argumentation.
  • Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [44]
    • Anmerkung Johnny : Das ist kompletter Schwachsinn, sorry. Bitte mal den Artikel lesen.
    • Anmerkung Pfitzi: Ausgangssperren sind (wenn diese nicht willkürlich und grundlos sind) rechtens und kein Verbrechen des Staates. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. den Antrag einiger türkischer Bürger auf Aufhebung der Ausgangssperren in den türkischen Städten Cizre und Sur abgelehnt. [45] Artikel 11 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes verbietet zwar grundlose Einschränkungen der Freizügigkeit, erlaubt Einschränkungen aber in Fällen, "... in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."
  • Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist ein Verbrechen des Staates.
    • Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden:
      • Anmerkung Anthoney: Nein und Ja. Ja es ist ein Verbrechen, wenn Kirchen oder Supermärkte gebaut werden dürfen, Minarette aber nicht. Das Gesetz richtet sich klar gegen Muslime. Dass das das Volk entschieden hat macht es ja nicht zu keinem Verbrechen. Ein Volk wird selten zugunsten von Minderheiten entscheiden. Daher gibt es Gerichte. Diese sollten unabhängig sein. Sollten sie das Minarettverbot gutheißen so bleibt es auch dann ein Verbrechen, wegen Ungleichbehandlung. Natürlich ist das Zerstören von Kirchen und Synagogen und Tempelen Unrecht.
        • Das ist so nicht richtig. Das Gesetz richtet sich natürlich gegen Muslime, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel. Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern, die in der Schweiz ja nun unbestritten unabhängig sind. Und zu guter Letzt: Ein Verbrechen ist , wie wir ja wissen, ein schwerwiegender Verstoss gegen die Regeln des Zusammenlebens. Wenn nun die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, dass dies die Regeln des Zusammenlebens sind, dann kann das Minarettverbot per se kein Verbrechen sein, sondern ist ein durch die Bürger des Landes festgelegte Regel des Zusammenlebens. Es ist aber sehr interessant, dass du das Verbot des Neubaus von islamischen Gotteshäusern als Verbrechen bezeichnest und das Zerstören von nicht-islamischen Gotteshäusern für dich nur ein Unrecht ist, aber kein Verbrechen. Man könnte vermuten, dass du mit zweierlei Maß misst.
          • Anmerkung Pfitzi: Dass keine neuen Minarette gebaut werden dürfen ist keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Eine Moschee ist auch ohne Minarett voll funktionstüchtig. Bei etlichen Moscheen in Deutschland haben die Muslime aus Kostengründen selber auf ein Minarett verzichtet. Um an die Gebetszeiten erinnert zu werden braucht man heutzutage keinen schreienden Muezzin auf einem Turm, da es Apps für das Smartphone gibt, die den Muslim an die Gebetszeiten erinnern. Das Minarett-Problem hat nichts mit Religion zu tun. Es geht eher um das Macho-Prinzip "Wir haben mit unserem Minarett einen höheren Turm als eure Kirchen und damit einen größeren Schniegel in der Hose!"
            • Ein Volk darf über bestimmte Grundrechte nicht selbst entscheiden. Wie Todesstrafe, Körperzüchtigungen, Menschenrechte etc. Ein Verbot von Minaretten ist eine Diskriminierung ob sie nötig sind oder nicht. Wenn ein Volk Diskriminierungen beschließt, die dann Gesetz werden, dann handelt es sich um Verbrechen. Hätte das deutsche Volk die Vernichtung der Juden in einer Volksentscheidung beschlossen, wäre es troztdem ein Verbrechen gewesen.
              • Oh, der Holocaust, welch prächtiger Vergleich. Welche Völker dürfen nicht obiges selbst entscheiden? Die Saudis dürfen nicht darüber entscheiden, ob in ihrem Land Menschen wegen des Wechsels ihrer Religion umgebracht werden dürfen. Ist das nun gut oder schlecht? Und in welcher Welt ist eine Diskriminierung ein Verbrechen? Das Problem des ganzen Artikel scheint darin zu liegen, dass es allgemeine Definitionen für Verbrechen gibt, aber einer sich nicht daran hält und private Definitionen für massgeblich hält.
                • Siehst du - Du beantwortest die implizite Frage nicht. Daher wiederhole ich: "Wenn das Deutsche Volk in einer Volksbefragung für den Holocaust gestimmt hätte, wäre der Holocaust dann kein Verbrechen gewesen"?
                  • Ist es möglich, dass du versuchst, das ganze ins lächerliche zu ziehen? Deine Behauptung war, es sei ein Verbrechen, dass in der Schweiz keine neuen Gebetstürme mehr gebaut werden dürfen. Das ist dir nun eindrücklich widerlegt worden und deine Aussage ist als falsch offengelegt.
                    • Also ich sehe nicht, dass da irgendetwas widerlegt wurde.
                  • Was hat das damit zu tun, was wäre, wenn und ob und aber? Oder machst du wieder einen deiner unglücklichen Vergleiche, in welchem du den Holocaust mit einem Bauverbot für Kirchtürme gleichsetzt? Die Diskussion sollten wir ganz schnell beenden, sonst wird das noch peinlicher für dich, als es eh schon ist. Sehen wir deine letze Frage also als Abschluss-Gag an.
                    • Es geht um deine Aussage: "Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern" - Frage: "Kann das Schweizer Volk einen Holocaust bindend bestimmen?"
                      • Ich fasse nochmal zusammen: Du bezeichnest das Verbot, neue Kirchtürme zu bauen, als Verbrechen durch den Staat. Das ist aus mindestens zwei Gründen absurd, aber betrachten wir mal nur einen. Verbrechen werden in der Schweiz bekanntlich definiert als Taten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren bedroht sind. Dies trifft in diesem Fall offentsichtlich nicht zu. Völkermorde dagegen gelten als Verbrechen, genauer als Verbrechen gegen die Menschlichkeit . In der Tat kann weder die Schweizer Regierung noch das Schweizer Stimmvolk noch irgend sonst jemand einen Völkermord bindend bestimmen, wie du schreibst. Die Frage ist also komplett unverständlich, um es freundlich zu formulieren.
  • Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[42]
    • Anmerkung Johnny: Um das zu belegen, brauchen wir nicht den Herrn Seehofer. Das war die Grundlage einer Vertreibung und das gilt völkerrechtlich als Verbrechen und ist unumstritten.
  • Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [46]
    • Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
    • In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
    • Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
      • Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt.
  • Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[47]
    • Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht?
Fortsetzung der Diskussion
      • Unrecht wird nicht zu Recht, weil irgendwo anders gleiches Unrecht geschieht. Laizizmus in Frankreich ist gut - wenn er sich gegen Muslime richtet - und in Polen ist Laizimus schlecht, weil er Christen bevorzugt? Das ist widersprüchlich.
        • Wie kommst du auf die Idee, in einem laizistischen Staat sei ein Verbot des Tragens religiöser Symbole etwas, dass sich gegen Muslime richtet? Da ist die Kippa genauso verboten wie eine Mönchskutte oder ein Gesichtsschleier. Das ist ja nun mal wirklich ein absurdes Beispiel. Zum Thema Kreuz im Parlament: Schon mal die Fahne von Saudi-Arabien angeschaut? Na das ist mal ein Verbrechen nach deiner Definition. Aber auch nur nach deiner.
          • Wenn in Frankreich die Burka oder das Kopftuch verboten sind - Kreuze und Kippas erlaubt sind - dann ist es eine Ungleichbehandlung und damit ein Verbrechen. Was die Straße betrifft, wenn jemand mit Motorradhelm oder ein Mann mit falschem Schnurrbart durch die Fußgängerzone gehen darf - aber eine Frau in Burka nicht - dann wäre es eine Ungleichbehandlung und ein Verbrechen.
            • Ironiemodus on. Auf jeden Fall ist jede Ungleichbehandlung nicht nur ein Verbrechen, sondern ein schweres, schlimmer noch, ein Kapitalverbrechen. Und wie wir alle wissen, wimmelt es ja von Selbstmordattentätern, die ihren Sprengstoffgürtel unter ihrem Motorradhelm oder ihrem falschen Schnurrbart versteckt haben. Nicht zu vergessen: dies gilt nur, wenn man die Argumente der Gegenseite ständig ignoriert und die allgemein anerkannten Bedeutung verschiedener Begriffe ignoriert und sich selber eigene Bedeutungen ausdenkt. Dann aber gilt das besonders. OH: Ironiemodus off.
              • Ohne Ironie: Ja Ungleichbehnaldung ist ein Verberchen durch den Staat - bei Vertreibungen sogar ein Schweres.
                • OK, ohne Ironie: Ungleichbehandlung ist etwas, dem in demokratischen Staaten durch Anti-Diskriminierungs-Gesetze , Frauen-Beauftagte und das Recht auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften entgegen gewirkt wird. Vertreibung steht unter Strafe. Was wolltest du jetzt mit deinem Beitrag mitteilen?

3.3 Deutschland

  • Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
    • Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [48] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
      • Kein Staat auf dieser Welt lässt Ausländer wählen, eine Menge Staaten lässt nichtmal die eigenen Staatsbürger wählen. Die Schlussfolgerung, die du aus dem Luxemburg-Beispiel ziehst, ist übrigens auch wieder falsch. Dort steht, 22 % seien für das Wahlrecht für Ausländer.....nirgendwo ist davon die Rede, dass irgend jemand dies für ein Verbrechen hält. Das behauptest nur du.
Diskussion Wahlrecht für Ausländer
    • Anmerkung Johnny: In keinem oder fast keinem Land der Welt Ausländer das aktive oder passive Wahlrecht . Es gibt eine unbelegte These , dass dies ein Verbrechen sei und dass daher alle Staaten sogenannte DeNokratien seien.
    • Anmerkung Johnny: Das ist aber eine absolute Minderheitenmeinung.
      • Anmerkung Anthoney: Das galt auch für das Frauenwahlrecht und das Wahlrecht überhaupt. Es gab Länder und Zeiten, wo keine Frau ein Wahlrecht hatte. Trotzdem war das eine Ungleichbehandlung. Dass Deutschland (und fast alle anderen Länder) Ausländer nicht wählen lasen ist ebenfalls eine Ungleichbehandlung. In Luxemburg gab es eine Abstimmung, ob Ausländer wählen dürfen. Merkwürdigerweise hat sich die Mehrheit des Volkes dagegen entschieden. Ähnliches geschah in der Schweiz, wo Männer abstimmten, ob Frauen wählen dürfen. Das hat sich sehr lange gezogen, bis diese Erkenntnis sich durchgesetzt hat (Bis Anfang der 1970er) Das zeigt nur eins, Solche Ungleichbehandlungen kann ein egoistisches uneinsichtiges Volk nicht entscheiden.
          • Anmerkung Johnny: Ich war immer der Meinung, der Artikel hier hiesse Verbrechen durch den Staat und nicht Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen im 19. und 20. Jahrhundert. Insofern geht das ja wohl völlig am Thema vorbei, oder möchtest du gerne noch thematisieren, dass die Griechen vor 2500 Jahren nur die freien Bürgen wählen liessen und nicht die Sklaven? Dann sollten wir den Artikel aber umbenennen, schlage ich vor. Im übrigen gibt es auch Länder, in denen heute Frauen noch nicht wählen dürfen, wie wäre es denn, die hier aufzuzählen. Beispielsweise : In Saudi-Arabien müssen alle Frauen in der Öffentlichkeit bodenlange Gewänder und schwarze Kopftücher tragen. Männer können mit archaischen Strafen wie Peitschenhieben belegt werden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit mit Frauen zeigen.......Einheimische Frauen unterliegen in der Regel einer gesetzlichen männlichen Vormundschaft. Sie sind nicht geschäftsfähig und können Rechtsgeschäfte nicht ohne Zustimmung ihres männlichen Vormundes tätigen..... Ist das deswegen kein Verbrechen, weil es in einem islamischen Staat stattfindet?
            • Natürlich ist das ein Verbrechen. Und da das ein Verbrechen ist waren sowohl die Demokratien bei den Griechen keine Demokratien, wie auch die Demokratie in Deutschland defizitär ist, weil Ausländer kein Wahlrecht haben. Begründung: Wenn nur freie Bürger wählen dürfen, und das undemokratisch ist - und wenn nur Männer wählen dürfen und Frauen nicht - und das undemokratisch ist - wenn Weiße wählen dürfen und Schwarze nicht - ist das undemokratisch? Antwort in allen drei Fällen Klar Undemokratich. Warum sollt es dann demokratisch sein, wenn Ausländer nicht mitwählen dürften. Das ist genauso undemokratisch. Ungleichbehandlung ist ebenfalls ein Verbrechen. Ich erwähne hier das 19. Jahrhundert, um eine Analogie zur Jetztzeit zu schlagen.
              • Aha, es gibt also schlimme Verbrechen in islamischen Staaten, sieh mal her. Menschen werden ermordet, weil sie nicht an Allah, sondern an Jahwe, den Lieben Gott, Buddha oder das fliegende Spagetti-Monster glauben. Frauen dürfen nicht wählen und nicht Auto fahren, sind nicht rechtsfähig und dürfen keinen Pass haben. Das ist also alles nicht erwähnenswert, sondern wir schreiben lieber einen Artikel, in dem wir uns Privatdefinitionen von Verbrechen ausdenken und darauf hinweisen, dass die Griechen vor der Zeitenwende ja ihre Sklaven auch nicht haben wählen lassen. Damit gibt es nach deiner Meinung vermutlich nur eine perfekte Demokratie: eigentlich so wie hier bei uns jetzt in Deutschland, nur müssten die Ausländer noch das Wahlrecht haben. Das hättest du aber auch einfacher haben können, anstatt hier solche Beispiele zu erfinden.
                • Wo habe ich behauptet, dass Saudi-Arabien oder der Iran ein Hort der Menschenrechte sei, und dass dort keine Verbrechen geschehen. Aber das rechtfertigt keine Vertreibungen durch den Deutschen Staat. Gerade nicht nach Saudi-Arabien, den Iran oder die Türkei.
                  • In der Tat, das hast du nicht behauptet. Du hast das komplett ignoriert und hast dir dafür lieber eine Privattheorie gebastelt, wonach der Deutsche Staat Vertreibungen durchführt. Amnesty International widerspricht dem. Die Gesellschaft für bedrohte Völker widerspricht dir. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte widerspricht dir. Sämtliche Menschenrechtsorganisationen, Parteien, Verbände und Juristen widersprechen deiner selbst konstruierten Wirklichkeit. Aber du schreibst diesen Artikel und verkündest ex cathedra: Die Kritische Organisation PlusPedia (de.PlusPedia.org) kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Verbrechen handelt. Nuff said.
                    • Es tut mir leid, dass du nicht akzeptierst, dass es nicht um Meinungen anderer geht, Mein Anstatz ist ein anderer. Nach dem Ansatz Artikle 3 Absatz 3 GG verstößt eine Abschiebung von Menschen mit unbefristeter Aufenhaltserlaubnis dagegen und ist mit einer Vertreibung gleichzusetzen. Du siehst das anders. Dann soll es so sein.
                      • Genau das ist der Punkt. Du verbreitest Standpunkte, die allesamt widerlegt sind und nur dadurch erklärbar sind, dass du ignorierst, was die Bedeutung einzelner Wörter ist. Du schreibst also einen Artikel, in dem du eine völlig abseitige Weltsicht darlegst. Das ist ja grundsätzlich völlig in Ordnung, nur hast du in den Regeln selber festgelegt, dass solche Artikel als POV, Meinungsartikel oder Theoriefindung zu kennzeichnen sind. Gleichzeitig verhinderst du dies, indem du entsprechende Markierungen wieder entfernst und damit versuchst, dem Artikel aufzuwerten als neutrale enzyklopädische Darstellung.
  • Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
    • Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
  • Anmerkung Johnny: Na logisch. Dass Schwule in Deutschland vor 50 Jahren mit Geldstrafen belegt wurden, war ein Verbrechen. Dass Schwule heute noch in Saudi-Arabien hingerichtet werden, erwähnen wir in dem Zusammenhang mal lieber nicht, denn eine Geldstrafe in Deutschland ist wohl ein schlimmeres Verbrechen als die Todesstrafe in einem islamischen Land. Das ist ja wohl selektive Wahrnehmung vom Allerfeinsten.
Diskussion Diskriminierung von Homosexuellen
      • Anmekrung Anthoney: Schwule wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. [49] Dass es heute immer noch Länder gibt, die so was tun ist ein Verbrechen.
        • Oh, die nächste Relativierung: Schwule wurden vor 50 Jahren ins Gefängnis geworfen, weil das damals eine Straftat war. Das ist aus heutiger Sicht natürlich empörend und komplett unverständlich. Aber die Leute sind ins Gefängnis gegangen und nicht umgebracht. Und wenn du schreibst: Dass es heute immer noch Länder gibt, die sowas tun. ist aller Ehren Wert. Aber in vielen Ländern wird nicht nur das getan, sondern viel schlimmeres. Da werden die Schwulen getötet, von Staats wegen. Bitte immer schön auf dem Teppich bleiben.
          • Das ist meine Aussage, das Strafrecht in Deutschland hat sich gegenüber Schwulen schuldig gemacht. So wie es heute in vielen Ländern geschieht. Und so wie heute Vertreibungen (worunter ich auch Abschiebungen von Kriminellen verstehe) ein Verbrechen darstellen.
            • Genau, das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Da fängt es doch schon an. Du schreibst hier einen unverständlichen, widersprüchlichen Kram hin, das geht auf keine Kuhhaut. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Sofort einsperren, das Strafrecht. Und zwar lebenslang mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, damit das Strafrecht seine Verbrechen nicht wiederholen kann. Junge Junge, deine Argumentation ist echt nicht mal ansatzweise nachvollziehbar.
              • Fangen jetzt persönliche Angriffe an? Wie erwähnt, jeder hat eien Komplexitätsgrenze, bis zu der er Dinge verstehen kann.
                • Ich sehe hier keine persönlichen Angriffe, wie du das so auslegen kannst, ist mir unverständlich.
  • Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.
    • Anmerkung Pfitzi: Die Tatsache dass unverheiratete Paare in den 1950er-Jahren kaum Wohnungen bekamen als Verbrechen zu bezeichnen ist eine arrogante, kulturimperialistische und westlich zentrierte Sichtweise, die in Anspruch nimmt, das einzig und allein das gut und gerecht ist, was man in der heutigen westlichen Welt üblich ist.
Diskussion Diskriminierung von wilden Ehen
    • Anmerkung Pfitzi: Damit werden die Sittengesetze von Hunderten traditioneller Gesellschaften (Beispiel Indonesien: Das Oben ohne Autofahren ist ebenso verboten wie ohne Unterwäsche das Hotel verlassen. Beispiel Dubai: Weder Küssen noch Händchenhalten wird dort an öffentlichen Orten geduldet. Beispiel Indien: Für das Schlachten einer Kuh gibt es dort fünf Jahre Gefängnis. Ähnliche schwere Strafen stehen auf das Verletzen und Überfahren von Kühen. [50]) in Vergangenheit und Gegenwart abgewertet. Jede Gesellschaft hatte und hat spezifische Moralvorstellungen die sich dann auch in gesetzlichen Verboten manifestiert haben. Im Deutschland der 1950-er-Jahre hatte man z.T. andere Moralvorstellungen in Bezug auf Sexualität als im Jahr 2016. Ein anderes Beispiel ist das Kranzgeld (§ 1300 BGB) oder das erst 1958 abgeschaffte Letztentscheidungsrecht des Ehemannes (§ 1354 BGB), wonach der Ehemann u.a. das Vermögen seiner Ehefrau verwalten durfte und in vielen Dingen das letzte Wort hatte, weil er halt der Mann ist. [51] Es ist ganz normal, dass Gesetze zeitgebunden sind. Sie aus heutiger Sicht als Verbrechen des Staates zu bezeichnen ist überheblich.
      • Es mag sein, dass aus der damaligen Zeit das Selbstverständlich war. Doch aus der Heutigen Sicht war es Kriminell. Das ist so, als wenn man heute sagen würde, Abschiebungen von Ausländern sind in Ordnung und in eingen Jahren feststellt, sie waren Vertreibungen und Verbrechen. Wir haben das Glück, dass wir schon wissen, dass es sich um Verbrechen handelt.
        • Was ist das denn für ein Argument? Sich heute hinzustellen und zu behaupten, damals waren die Gesetze aber ungerecht ist ja eine ungeheure Leistung. Im Mittelalter hatten die Bauern in Europa überhaupt keine Rechte, das ist dir vermutlich auch bekannt. Und die Afrikaner, die die Europäer von anderen Afrikanern gekauft haben ( du weisst schon, dass die Afrikaner sich untereinander versklavt haben?) wurden damals, nicht als vollwertige Menschen anerkannt. Klar ist das ein Verbrechen, daran besteht doch gar kein Zweifel. Aber sich hier mit dem heutigen Wissen hinzustellen und so zu tun, als wisse man alles besser, ist schlichtweg ein Zeichen von Ignoranz. Und deine Schlussfolgerungen und Vermutungen darüber, was in der Zukunft möglicherweise mal passieren wird, sind dermassen absurd, das ist kaum zu glauben. Wir haben das Glück, dass wir in der Lage sind, zu wissen, was ein Verbrechen ist und was nicht. Und dass das Abschieben krimineller Ausländer kein Verbrechen ist, das wissen wir auch alle.
          • Das Argument zielt in eine andere Richtung. Die Leute damals haben so argumentiert wie du, wenn es um das Abschaffen des Unrechts geht. Die Freien, die Heteros und die Männer haben einfach gesagt: es sei doch gar kein Unrecht Sklaven zu halten, Schwule zu verurteilen oder Frauen zu diskriminieren. Warum was ändern? So wie heute Deutsche sagen: Es ist kein Unrecht Ausländer abzuschieben. Du hast aber die Möglichkeit bekommen, das Unrecht gegenüber Ausländern zu erkennen. Und was tust du? Du beharrst darauf, es sei kein Verbrechen, weil es alle tun.
            • Du konntest Pfitzis Antwort in der Einleitung noch nicht lesen , weil er die erst nachher gegeben hat. Dort ist es genauer erklärt, zusammenfassend ist die Antwort folgende: Die Frage ist nicht nur unsinnig, sondern zeugt auch von einem komplett ahistorischen, ethnozentrischen und überheblich moralischem Anspruch.
              • Ich habe darauf geantwortet.
                • Ja, aber mit einem Scheinargument.
  • Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung der Wörter "Mann" und "Frau" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig, wenn er z.B. im GG Art. 3 Abs. 2 schreibt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Damit wird behauptet, dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Außerdem werden damit Transgender-Personen diskriminiert. So wird jemand der biologisch angeblich als "Mann" geboren wurde, sich aber als "Frau" fühlt durch den Eintrag "männlich" in seinem Pass und vielen anderen staatlichen Dokumenten zu einer Identität gezwungen, die er ablehnt. Jeder sollte dass Recht haben, selber zu bestimmen, ob er "Mann" oder "Frau" sein möchte. Was der Staat mit der Bezeichnung "Mann" und "Frau" macht ist eine menschenfeindliche Diskriminierung und somit ein Verbrechen.
  • Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung des Begriffs "arbeitslos" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig. In § 138 des Sozialgesetzbuchs heißt es z.B.: "Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht". Die Nationale Armutskonferenz bezeichnet den Begriff "arbeitslos" als Diskriminierung und damit ist § 138 ein Verbrechen des Staates, der damit viele Menschen wie überflüssigen Dreck behandelt. Der Begriff "arbeitslos" wird auch von Rassisten und der Neuen Rechten zur Diskriminierung von Menschen verwendet. Sogar die Nazis verwendeten den Begriff "arbeitslos". Außerdem verstößt der Begriffsgegensatz arbeitend - arbeitslos gegen den Grundsatz dass alle Menschen gleich sind und ist somit menschenfeindlich. Man sollte in korrekter Form "erwerbslos" sagen, oder gar nicht über den Themenkreis reden. [52]
  • Es ist ein Verbrechen, dass in staatlichen Vorschriften der Begriff "Migrationshintergrund" verwendet wird. Beispiel aus der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes: "Diese Verordnung regelt Art und Umfang der zur Bestimmung des Migrationshintergrundes für Zwecke der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten." [53] Besonders verbrecherisch ist es, dass in dieser Verordnung der diskriminierende und verbrecherische Begriff "arbeitslos" im Zusammenhang mit "Migranten" verwendet wird. Die Nationale Armutskonferenz sieht den Begriff "Migrationshintergrund" als diskriminierend, weil damit häufig „einkommensschwach“, „schlecht ausgebildet“ und „kriminell“ in Zusammenhang gebracht werden. Während mit diesem Begriff Klischees reproduziert werden, wird er der sehr unterschiedlichen Herkunft der so Bezeichneten nicht gerecht. [54] Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt darüber zu sprechen, woher ein Mensch oder seine Eltern kommen. Außerdem wird der Begriff "Migrationshintergrund" oft von Rassisten, der AfD und Neo-Nazis verwendet, und ist damit besonders verbrecherisch.
  • Es ist ein Verbrechen des Staates, dass z.B. das Innenministerium einen Text mit dem Titel Illegal aufhältige Migranten in Deutschland herausgibt. [55] Das ist menschenfeindlich, weil kein Mensch "illegal" ist. Noch verbrecherischer ist es, dass diese Studie weiter unten einen Absatz mit der Überschrift llegale Migration und Kriminalität hat. Damit wird im Pegida-Stil suggeriert, dass alle Migranten kriminell seien. So sieht es auch die Nationale Armutskonferenz, die verlangt dass man das Wort nicht mehr verwendet. [56] Außerdem wird der Begriff "illegal" von rechten Hetzern und Rassisten verwendet um Menschen abzuwerten. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt außerdem, dass jeder Mensch das Recht hat zu leben wo er möchte.

3.4 Weltweite Verbrechen

  • Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig. Faktisch handelt es sich dabei um Mord ist somit ein Verbrechen.
    • Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
      • Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
        • Ja, für dich. Aber nachdem du hier ohne Begründung verhinderst, diesen Artikel als deine eigene Sichtweise zu kennzeichnen, ist es auch berechtigt, dir zum x-ten mal zu erklären, dass deine Sichtweise nun mal nichts weiter ist als deine Sichtweise.
  • Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den selben Gott glaubt wie die Mehrheit, ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen.
  • Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel.
    • Anmerkung Johnny: wieder ein Beispiel, dass nicht passt: Drogenkonsum steht nicht mal unter Strafe, folglich gibt es dafür keine Strafe des Staates, folglich ist das ein weiteres völlig absurdes Beispiel. Völlig ohne Zusammenhang mit dem von dir postulierten Thema und zudem noch falsch.
  • Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia.
  • Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von Religionsfreiheit und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates.
  • Guantanamo ist ein Verbrechen. [58]
  • Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.[59] Aber auch in Teilen Europas, zum Beispiel in Russland, Weißrussland, Albanien und sogar in manchen der neuen EU-Länder ist die Lage der Menschenrechte derzeit bedenklich: So werden in Polen und Lettland Demonstrationen für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.[60] In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in Lager zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.[61] In der UNO versuchen der Vatikan und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in Warschau, Riga und in Moskau durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch Gesetze zur Homosexualität)
  • Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt.
    • Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [62] [63]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
      • Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
Diskussion Menschenrechte weltweit:
      • Doch hier wurde versucht gegen den Islam zu hetzen.
        • Wo wurde versucht, gegen den Islam zu hetzen? Unterstellst du etwa, es sei Hetze, die Todesstrafe für Homosexuelle oder für den Abfall vom Islam zu erwähnen? Während du es gleichzeitig als Verbrechen bezeichnest, dass in Deutschland vor 50 Jahren Homosexuelle bestraft wurden? Und zwar auf keinen Fall mit dem Tode, wie du genau weisst, in Deutschland ist die Todesstrafe nämlich abgeschafft. Während heute noch Homosexuelle in diversen Staaten Angst um ihr Leben haben müssen? Und das bezeichnest du als Hetze?
          • Die Hetze bestand darin, dass hier islamische Staaten hervorgehoben wurden. In Russland werden Homosexuelle Verfolgt. In China, Russland und vielen Nicht-Islamischen Staaten, Menschenrechte mit Füßen getreten. Die Ausgewogenheit hat gefehlt.
            • Kleiner Lesetipp: Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Das sind 56 Staaten, die die Menschenrechte so definieren: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert...... außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt In Russland werden Homosexuelle verfolgt, in Saudi-Arabien hingerichtet. Soviel zur Ausgewogenheit.
              • Die Verletzung der körperlichen Unversertheit ist ein Verbrechen, sofern es keine Notwehr ist. Ist ein Mensch verhaftet, gibt es diese Notwehr erst mal nicht.
                • Was hat das mit dem Thema zu tun? In islamischen Ländern darf der Staat Menschen töten, weil sie schwul sind, in Deutschland, Frankreich und den USA nicht. Was hat hier der Notwehr-Begriff zu suchen? Willst du damit sagen, dass die islamischen Staaten sich in einer Notwehr-Situation befinden, wenn sie Homosexuelle aufhängen? Oder dass es deswegen kein Verbrechen ist, weil die Homosexuellen, bevor sie aufgehängt werden, ins Gefängnis kommen? Ich hoffe doch, dass du das nicht meinst.
  • Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen
  • Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
  • Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
    • Ein tolles Beispiel, vor allem, weil hier mal wieder die USA gebasht werden können. Die Sklaverei wurde 1865 in den Vereinigten Staaten abgeschafft, in Brasilien erst 1888. Das sind also Verbrechen, die vor weit über 100 Jahren stattgefunden haben. Und wo gibt es heute noch Sklaven? Na sowas, in der islamischen Republik Mauretanien . Wenn in diesem Artikel ernsthaft der Wunsch bestehen würde, über aktuelle Staatsverbrechen zu schreiben, dann würden hier überwiegend ganz andere Staaten aufgeführt als Frankreich, USA, Deutschland etc. Dann würden hier praktisch nur Staaten stehen, die den Islam als Staatsreligion haben.
  • Die Sklaverei in den Brasilien war ein Verbrechen
    • Anmerkung Pfitzi: Die Sklaverei wird zwar in der Europäische Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Verbrechen klassifiziert. Da diese beiden Regelungen aber erst 1948 und 1950 beschlossen wurden, kann man die Sklaverei in den USA, Brasilien und auch anderen Ländern juristisch nicht rückwirkend (nulla poena sine lege praevia) als Verbrechen bezeichnen.
  • Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen
  • Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
    • Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 erst an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen? Und selbst das nur, wenn sie einen Ausweis haben, den die meisten Frauen dort nicht habe. Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten. Das ist eine geradezu absurde Verzerrung der Wirklichkeit.
Diskussion Frauenwahlrecht:
      • Genau das ist mein Punkt: Wenn alle Staaten der Welt heute Ausländer abschieben und Alle Staaten der Welt Ausländern kein Wahlrecht geben, dann ist das zu vergleichen mit der Tatsache, dass Alle Staaten Frauen kein Wahlrecht gewährten. Was ein Verbrechen war (Ungleichbehandlung) - folgich sind auch Kein Wahlrecht für Ausländer und Abschiebubungen von Pass-Ausländern ein Verbrechen. Gut erkannt, dass Deutschland Seine Ausländer in etwa so behandelt, wie Saudi-Arabien seine Frauen.
        • Anmerkung Pfitzi: Darf ich in Bosnien ins Parlament gewählt werden nachdem ich 2-3 Jahre im Land bin? Kann ich in China, Vietnam, Jamaica, Nigeria, Bolivien oder bei den Ureinwohnern Brasiliens während meines Urlaubsaufenthalts Präsident oder Häuptling werden? Nein! Also werde ich weltweit diskriminiert! Das ist ein schlimmes Verbrechen!!!
          • Das ist genauso ein Verbrechen wie in Deutschland.
        • Anmerkung Johnny: Das musste ich mir jetzt zweimal durchlesen, um es zu glauben. Deutschland erlaubt Ausländern nicht, Auto zu fahren, gibt Ausländern nicht das Recht, Geschäfte zu eröffnen und Deutschland hängt Ausländer auf, wenn sie sich homosexuell betätigen, habe ich das richtig verstanden?
          • Nein - das hast du falsch verstanden. Deutschland erlaubt Ausländern kein Wahlrecht und Ausländer dürfen in Deutschland nicht gewählt werden in Parlamente. Weil für Deutschland der Ausländer so was ist, wie für Saudi-Arabien die Frau.
            • Genau das war meine Frage, und du wiederholst deinen unseligen Vergleich. Deutschland gewährt Ausländern kein Wahlrecht, Bosnien genausowenig und Saudi-Arabien schon mal gar nicht. Eigentlich gibt kein Land dieser Welt Ausländern das Wahlrecht (womit wir wieder mal beim Titel dieses Artikels wären: Alle Länder dieser Welt sind sich einig darin, nur den eigenen Staatsbürgen Wahlrecht zu gewähren, kein Mensch bezeichnet das als Verbrechen, aber du erstellst einen Artikel, in welchem du genau dieses behauptest und als Beispiel nun auch noch gerade Deutschland nennst.)
              • Dass andere Staaten ebenfalls dieses Verbrechen begehen, ändert doch nichts daran, dass es auch in Deutschland eins ist.
            • Nachdem also dein extrem ungeeigneter Vergleich offensichtlich absurd ist, muss ich dann doch noch eine Frage stellen: Wie ist denn dann die Stellung der ausländischen Frau in Saudi-Arabien? Die darf nicht wählen und ist zusätzlich noch den Unterdrückungen unterworfen, denen auch inländische Frauen unterworfen sind? Merkst du was?
              • Nein weiss nicht worauf du hinaus willst. Die Unterdrückung der Frau in Saudi-Arabien ist ein Verbrechen. Dass Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen auch. Und Vertreibung ist ebenfalls ein Verbrechen. Auch die von kriminellen Ausländern.
                • Das ist nichts als eine Wiederholung deiner Argumente, die dir schon achtzig mal als falsch widerlegt wurden. Dass Ausländer in keinem Land der Welt wählen dürfen, magst du als Verbrechen empfinden, ist aber in einer Enzyklopädie nicht von Belang. Dass Vertreibung ein Verbrechen ist, ist Konsens. Aber die Abschiebung krimineller Ausländer hat mit Vertreibung nichts zu tun. Es sei denn, man bastelt sich seine Definitionen selber und nutzt die Begriffe Verbrechen, Unrecht und andere so, wie es einem gerade passt.
  • In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [64]
    • Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
Diskussion Abschiebungen und Vertreibungen:
      • Anmerkung Anthoney: Die Frage ist, ob man sich nach dem Schlimmeren richten sollte oder nicht versuchen sollte mehr Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die eigene Nation für was besseres zu halten und sie zu bevorzugen mag opportun erscheinen, jedoch ist das eben nicht gerecht. Andere Nationen sind nicht schlechter und es gibt keinen Grund sie schlechter zu behandeln.
        • Anmerkung Johnny: Wie bitte? Sich nach etwas schlimmerem richten? Wer macht denn sowas? Mehr Gerechtigkeit in die Welt bringt man bestimmt nicht, indem man einen Artikel schreibt, in welchem man die Ausweisung krimineller Ausländer fälschlicherweise als Verbrechen bezeichnet. Und schon gar nicht, indem man die Zerstörung von Kirchen als Unrecht verharmlost und den Verbot von Neubauten von Moscheen als Verbrechen brandmarkt. Und zu deiner Meinung, andere Nationen seien nicht schlechter: Da kann man aber geteilter Meinung sein. Ich persönlich halte ein Land, in dem Homosexuelle aufgehängt werden, nur weil sie Homosexuelle sind, für schlechter als eins, in dem sie nicht aufgehängt werden. Ich halte ein Land, in dem Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer, für besser als eines, wo Frauen unterdrückt werden. Aber das ist natürlich reine Ansichtssache.
          • Anmerkung ich verwende hier Unrecht und Verbrechen Synonm.
            • Ach du verwendest Unrecht und Verbrechen synonym. Warum hast du den Artikel dann nicht Unrecht durch den Staat genannt? Machst du das so, wie es dir gerade passt? Das erklärt natürlich ebenfalls einiges.
              • Soweit ich weiß hast du den Artikel angelegt.
                • Nein, der Artikel stammt zu 100% von dir. Ich habe lediglich eine Auslagerung aus dem Artikel Verbrechen vorgenommen und dies auch so gekennzeichnet[65] Der difflink beweist dies.
    • "Wer in Österreich geboren ist, kann gar nicht fortgeschickt werden, Kriminelle mit Familie oder Arbeitsplatz in Österreich kaum. So ist es sinngemäß im Verfahrensgesetz des BFA geregelt: unter §9 - dem Schutz des Privat- und Familienlebens."


3.5 Flüchtlingspolitik

Es gibt Kritiker, die meinen, dass auch Angela Merkel sich schuldig gemacht hat.

  • Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [66]
Diskussion zum Thema Schleusen
    • Anmerkungen von Anthoney:
      • Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
        • Tatsächlich kann sich der Flüchtling auf 16a nicht berufen - aber das heißt nicht umgekehrt, dass Deutschland ihm deswegen kein Asyl geben darf.
      • Es gibt Gerichtsentscheidungen:
        • Verwaltungsgericht Köln untersagt Abschiebung eines Flüchtlings nach Ungarn[67]
        • Schutz mangelhaft Flüchtlinge dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden. [68]
      • Die Drittstaatenregelung wurde von Deutschland über die Köpfe der Nachbarn bestimmt.
        • Anmerkung von chatib al-almani: Das darf Deutschland auch, weil es ein deutsches Gesetz ist. Die Franzosen fragen uns auch nicht vorher wenn sie ein Gesetz beschließen.
          • Anmerkung von Anthoney: Wenn ein Flüchtling aus Polen nach Deutschland flieht, ist Polen nicht wegen Deutscher Gesetze verpflichtet, ihn zurückzunehmen.
            • Zwischenfrage von Johnny: ist mit dem Flüchtling ein Pole gemeint? Der hätte ja wohl die polnische Staatsbürgerschaft und Polen würde ihn zurücknehmen. Wenn es sich dagegen um einen Flüchtling aus einem Drittland handelt: Warum sollte der aus Polen fliehen? Flucht ist definiert als Reaktion auf Gefahren oder Bedrohungen. Wenn jemand aus einem Drittland nach Polen flieht, dann wird der doch in Polen kaum die gleichen Gefahren vorfinden, wegen denen er nach Polen geflohen ist. Oder zumindest ist es sehr wenig glaubwürdig, dass ein Christ, der in Syrien vor Islamisten flüchten muss, im katholischen Polen ebenfalls verfolgt wird, oder?
                • Es geht um einen Dritte-Welt Flüchtling. Die Frage ist nicht, warum er fliehen sollte, sondern dass er es tut. Und Deutschland "ächzt" unter eine Mio Flüchtlingen. Mit welchem Recht kann Deutschland diese Menschen Griechenland aufs Auge drücken?
                  • Ach es geht um einen Dritte-Welt-Flüchtling, der sich nach Polen gerettet hat, egal warum. Und in Polen liegt ja nun vermutlich nicht mehr der selbe Fluchtgrund vor, vor dem er geflüchtet ist. Wieso sollte denn jemand, der aus der Dritten Welt nach Polen kommt , nach Deutschland fliehen? Ist Polen denn ein Land, in dem er verfolgt wird, die Frage hatte ich oben schon mal gestellt, die hast du nicht beantwortet. Ganz offensichtlich ist jemand, der nach Polen geflüchtet ist, vor Verfolgung sicher. Wenn der dann nach Deutschland einreist, dann ist der kein Flüchtling, sondern der betreibt Länder-Shopping.
                    • Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Die lautet, wenn Deutschladn Polen zum sicheren Drittland erklärt, und es kommt ein Syrer auf der Flucht nach Deutschland über Polen. Warum soll Polen den Flüchtling zurücknehmen?
      • Anmerkung von Anthoney: Befindet sich ein Flüchtling sechs Monate in Deutschland, so wird Deutschland für den Flüchtling verantwortlich und nicht der Staat aus dem er eingereist ist. [69] Daraus folgt, dass Deutschland zwar das Recht hat nach Österreich zurückzuschicken, aber keine Pflicht. Die Regierung und die Behörden haben hier Spielraum.
        • Frage von Johnny: Ja und was ist nun deine Aussage? Wäre es dir lieber, der Staat hätte keinen Spielraum und müsste alle zurückschicken, die aus Österreich kommen? Oder meinst du, es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn er Flüchtlinge, die offensichtlich keine sind, zurückschickt?
          • Es geht darum, dass Angela Merkel gegen keine Gesetzte verstößt, wenn sie Flüchtlinge aufnimmt.
            • Mir ist nicht bekannt, dass die Kanzlerin Flüchtlinge aufgenommen hätte. Meines Wissens hat sie die Grenzen geöffnet für Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflüchtet sind oder dies zumindest behaupten, sich aber bereits auf sicherem Boden ausserhalb ihres Herkunftlandes befanden. Ob das ein Verbrechen ist, glaube ich persönlich auch nicht, aber das wird die Zeit uns lehren.
              • Naja - es gibt Leute, die meinen die Geschichte wird der Kanzlerin Recht geben. Nur stellt sich die Frage, warum die Türke 4 Mio Syrer aufnehmen soll und Deutschland keinen? Das ist eben unsolidarisch. Genauso wie Frankreich und GB keine Flüchtlinge mehr aufnehmen wollen und sie Deutschland überlassen.
      • §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes ist eindeutig und lässt keinen Spielraum. Genauso eindeutig wie § 239 Abs. 1 und Abs. 2. §239 wäre nach der Logik sogar in sich widersprüchlich. Es gibt Dinge, die ein Staat machen darf (und ein Bürger nicht) (Steuern einnehmen (Diebstahl), Menschen einsperren (Freiheitsberaubung), Schulpflicht (Dito), Menschen ins Land lassen (Schleusen), Wohnungen durchsuchen, Telefone abhören (Verletzung Privateigentum))
        • Frage zum Verständnis von Johnny: Wie meinst du das? Der Staat nimmt Steuern ein, der Bürger darf nicht stehlen. Wo ist der Zusammenhang? Der Staat liefert ja auch eine Infrastruktur, Richter, Strassen, Polizei, Schulen, etc etc. Was ist denn das für ein Vergleich mit einem Diebstahl? Menschen einsperren darf nur der Staat, klar, der hat das staatliche Gewaltmonopol. Aber was hat das damit zu tun, wenn ein Privatmann jemanden anderen festnimmt? Der Staat sperrt nur jemanden nach einem Gerichtsurteil ein , zumindest in einer Demokratie. Oder wie darf diese Aufzählung verstanden werden?
          • Steuern haben den Charakter von Diebstahl. Dass damit was gutes getan wird steht außerhalb jeder Frage. Doch wenn ich 1000 Euro verdiene will der Staat 500 davon haben. Ob ich damit einverstanden bin oder nicht. Der Punkt ist, dass der Staat Rechte hat, die der einfache Bürger nicht hat. Das heißt, wenn der Bürger ein Schleuser ist - muss das für den Staat nicht gelten. Das wurde als Verbrechen bezeichent und ich wollte zum Ausdruck bringen, dass Deutschland so viele Flüchtlinge aufnehmen darf, wie es mag.
            • Steuern haben den Charakter von Diebstahl. Schön zu lesen, welches Verständnis du von Diebstahl hast. Wahrscheinlich nutzt es aber nichts, dir den Begriff Steuern und den Begriff Diebstahl zu erklären, weil du dann wieder ankommst und behauptest, deine Meinung sei nur abweichend von der Mehrheitsmeinung oder ähnlich Prickelndes. Vielleicht ergoogelst du auch noch eine Meldung in einem Forum, wo irgend ein Anonymus schreibt: Steuern sind Diebstahl und bezeichnest das dann als Beleg. Immer ein Vergnügen, mit jemandem zu diskutieren, der die einfachsten Regeln der Kommunikation ignoriert.
              • Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.
              • Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.
              • Wenn ich 1000 Euro verdiene und irgendjemand nimmt mir 500 gegen meinen Willen weg - notfalls mit Gewalt - dann würde ich das schon wie Diebstahl oder Raum interpretieren. Nichts desto trotz war meine ursprüngliche Aussage: Dass der Staat sich Dinge rausnehmen darf, die Bürger nicht dürfen. Daher wird das nicht als Diebstahl oder Raub angesehen, auch wenn die Defintion zutrifft.
                • Dir nimmt nicht irgend jemand Geld weg, wenn du Steuern zahlst, sondern du lebst in einem Gemeinwesen, welches sich Staat nennt. Dieser Staat hat die Autobahn gebaut mit Steuern, damit du Geld verdienen kannst. Er unterhält Krankenhäuser, wenn du auf dieser Autobahn einen Unfall hast und bezahlt eine Polizei, Schulen und Lehrer. Alles aus Steuergeldern. Du hast einen gewaltigen Knick in der Optik, wenn du das mit Raub vergleichst.

4 Weblinks

5 Einzelnachweise

  1. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schwule-gutachter-wollen-rehabilitierung-fuer-opfer-von-paragraf-175-a-1091772.html
  2. http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-55052_BVerfG-Entscheidung-von-1957-Strafvorschriften-gegen-maennliche-Homosexualitaet-nicht-verfassungswidrig.news17481.htm
  3. Hellmut Holthaus: Lob der Verbannung, Zeit Online am 10. Februar 1949
  4. Stand vor dem Einleitenden Abschnitt: http://de.pluspedia.org/w/index.php?title=Verbrechen_durch_den_Staat&oldid=503041
  5. Facebook: Ruprecht Polenz am 24. Februar 2016
  6. Johannes Ritter: Volksinitiative in der Schweiz: Ausländer raus?, FAZ am 24. Februar 2016
  7. Eva C. Schweitzer: Internierte japanische Einwanderer in den USA: Lieutenant Sulus Mission, Spiegel Online am 22. Februar 2016 (Nach Pearl Harbor sperrten die USA 120.000 Menschen wegen ihrer japanischen Herkunft weg. Auch "Star Trek"-Schauspieler George Takei kam als Kind in ein Lager - seitdem streitet er für Bürgerrechte.)
  8. Uwe Schmitt: Absurder Kulturkampf um das US-Verfassungsgericht, Die Welt am 21. Februar 2016 (Um die Neubesetzung des höchsten Gerichts der USA ist ein Kulturkampf ausgebrochen. Der Streit um Obamas Nominierung eines Obersten Richters offenbart die Lähmung der Gewaltenteilung in den USA.)
  9. Philipp Ther: Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956, Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.
  10. www.dejure.org
  11. Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  12. Europäische Menschenrechtskonvention auf www.echr.coe.int
  13. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.un.org
  14. Bspw. BGHSt 39, 1 (Mauerschützen I); (Mauerschützen II); BGHSt 41, 101 (Mauerschützen III)
  15. BGHSt 40, 241; Az. 5 StR 167/94; Urteil vom 26. Juli 1994 (Online).
  16. BGHSt 45, 270 (Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre)
  17. Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid - New York, 30 November 1973
  18. http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
  19. https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum
  20. Gericht in Göttingen: Roma-Familien dürfen nach 17 Jahren in Deutschland abgeschoben werden, Spiegel Online am 9. Dezember 2015 (Ein Gericht hat die Ausweisung von zwei Roma-Familien gebilligt - obwohl sie schon lange in Deutschland leben. Begründung: fehlende Bereitschaft zur Integration.)
  21. 14 Jahre nach dem Rauswurf: Mehmet will zurück nach Deutschland, Bildzeitung am 16. September 2012
  22. Aaron J. Gurjewitsch: Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen, VEB Verlag der Kunst, Dresden, 1978, S. 7 und 8
  23. Anm.: Durch dieser Darstellung von Aaron J. Gurjewitsch wird es auch verständlich, warum der mittelalterliche Mensch meist keine großen Gewissensbisse hatte, Tausende von vermeintlichen Hexen und Ketzern zu foltern und hinzurichten. Der mittelalterliche Mensch erachtete die unsterbliche Seele und das ewige Leben nach dem Tod für wichtiger als die irdische, materielle Existenz. Durch ein durch Folter erzwungenes Bereuen des Beschuldigten und seine Hinrichtung konnte man dessen ewige Seele vor dem Fegefeuer retten, welches man als schlimmer als den Tod erachtete. So gesehen wurden die Folter und Hinrichtungen damals von den meisten Menschen nicht als Verbrechen empfunden.
  24. [http://www.sueddeutsche.de/politik/sklavenhandel-eines-der-groessten-verbrechen-der-menschheit-1.843351 Sklavenhandel "Eines der größten Verbrechen der Menschheit"], Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010
  25. Sklaverei: Verbrechen des Jahrtausends, Spiegel Online am 16. Februar 1998
  26. http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
  27. http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
  28. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
  29. http://www.n-tv.de/politik/Bluem-hegt-keinen-Groll-gegen-Kohl-article13731286.html
  30. http://www.taz.de/!5187395/
  31. http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
  32. http://www.taz.de/!5187758/
  33. http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
  34. http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
  35. 35,0 35,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
  36. 36,0 36,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
  37. [1]
  38. Griechisches Wörterbuch-online. Eingabe: βάρβαρος Auf: gottwein.de
  39. http://gfx.sueddeutsche.de/apps/55239b61a5cb12a658042aaf/mobile/#/8
  40. Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
  41. Definition Verbrechen
  42. 42,0 42,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
  43. Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
  44. [2]
  45. Ausgangssperren sind rechtens!
  46. [3]
  47. [4]
  48. http://www.spiegel.de/politik/ausland/luxemburger-stimmen-gegen-wahlrecht-fuer-auslaender-a-1037657.html
  49. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html
  50. [5]
  51. [6]
  52. [7]
  53. [8]
  54. [9]
  55. [10]
  56. [11]
  57. Gerichtshof für Menschenrechte: Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt
  58. http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html
  59. Lucas Paoli Itaborahy: State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults. 2012-05-00, S. 11–13. Abgerufen am 10. Januar 2013. (PDF; 0,6 MB, en)
  60. Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride (Rik Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)
  61. Tagesschau: Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten (nicht mehr online verfügbar). 14. März 2007.
  62. http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
  63. https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
  64. http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
  65. Erweiterung des Artikels Verbrechen durch dich und Auslagerung durch mich
  66. [12]
  67. http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
  68. http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
  69. http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/

6 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Verbrechen durch den Staat) vermutlich nicht.




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Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


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