Pass-Ausländer

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Pass-Ausländer sind Menschen, die die Staatsbürgerschaft des Staates nicht haben, in dem sie seit Jahren leben und es absehbar ist, dass sie auf Dauer in dem Land bleiben werden. Dass diese Menschen eingebürgert werden können, mag auf den ersten Blick eine Lösung darstellen. Nicht jedoch dann, wenn der neue Staat verlangt, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder wenn es Jahre dauert, bis jemand eingebürgert wird, oder wenn der Staat ihm eine Einbürgerung verweigert.

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1 Hintergründe und Situationen

In einigen Staaten gilt das Geburtsortsprinzip, so dass das Kind eines deutschen Elternteils bei der Geburt dort nicht immer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt.

1.1 Deutschland

2011 lebten in Deutschland 6,2 Mio Ausländer bei 80,2 Millionen Einwohnern insgesamt.[1] Ein großer Teil dieser Menschen wurde in Deutschland geboren und/oder lebt seit Jahren und Jahrzehnten hier. So gilt insbesondere für Nicht-EU-Ausländer:

    • Passausländer dürfen sich nicht an allen Wahlen beteiligen.
    • Passausländer dürfen typischerweise nicht Beamte werden.
    • Passausländer dürfen nicht Schöffe werden. Zum Schöffenamt kann grundsätzlich berufen werden, wer deutscher Staatsbürger ist.

Wenn Passausländer Deutschland für länger als 6 Monate verlassen, verlieren sie das Aufenthaltsrecht, sofern sie keine Antrag stellen. Dies gilt auch für Kinder, die in Deutschland geboren sind und zwei Jahre im Ausland die Schule besuchen. Passausländer droht in bestimmten Fällen die Abschiebung, auch wenn sie lange Jahre in Deutschland leben oder in Deutschland geboren wurden.

1.2 Schweiz

Auch wenn sich die Schweiz in ihrem Selbstverständnis als Demokratie sieht, ist es praktisch so, dass über 20% der Bevölkerung (1.825.060 Menschen insgesamt von 8.014.000)[2] in der Schweiz kein Wahlrecht besitzen. Zudem ist die Einbürgerung relativ kompliziert, bis zu mehreren 1000 Franken teuer, abhängig von den Gemeinden.[3] Die Einbürgerung erfolgt nach einem Gesetz, welches die Einbürgerung auf die Gemeinde delegiert hat, was bedeutet, dass auf Gemeinde-Ebene über die Einbürgerung entschieden wird. Dies kann auch als Musterbeispiel für Demokratie gelten. Im übrigen wollen auch viele Ausländer gar keine schweizerische Staatsbürgerschaft, weil damit z.B. die Pflicht entsteht, den Militärdienst zu absolvieren.

2 Herkunft

3 Siehe auch

4 Weblinks

5 Einzelnachweise

  1. http://www.migazin.de/2013/06/03/zensus-2011-weniger-auslaender-migranten/
  2. http://www.migazin.de/2013/02/26/schweiz-auslanderanteil-steigt-um-drei-prozent/
  3. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Auslaender-haben-keinen-Bock-auf-Schweizer-Pass-29658008

6 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Pass-Ausländer) vermutlich nicht.

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