Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit (auch Staatsbürgerschaft) ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem bestimmten Staat. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten wie etwa das Wahlrecht, die Wehrpflicht, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht sowie die Steuerpflicht. Die Staatsangehörigkeit wird manchmal mit der Herkunft verwechselt, da bei einigen Staaten die Zugehörigkeit eines oder beider Elternteile die Staatsangehörigkeit des Kindes festlegt. In den meisten Staaten gilt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis).[1] Insbesondere in Nordamerika und Südamerika gilt jedoch das Geburtsortsprinzip, wonach der Geburtsort über die Staatsangehörigkeit entscheidet. Der tatsächliche Erwerb der Staatsangehörigkeit ist unterschiedlich geregelt und an Bedingungen geknüpft. Die Gesamtheit der Staatsangehörigen wird manchmal auch als Staatsvolk bezeichnet, obwohl es sich nicht immer um einen homogenen Staat handelt.
1 Siehe auch
2 Weblinks
3 Einzelnachweise
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