Aufenthaltsrecht

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Aufenthaltsrecht - manchmal auch Ausländerrecht oder Fremdenrecht genannt - ist ein Teil des Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, und zwar meist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Dies betrifft in Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) besitzen, denn innerhalb dieser Union gilt die Niederlassungsfreiheit.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Es dient damit auch der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs in die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis ist seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland im Aufenthaltsgesetz geregelt (Kernstück des Zuwanderungsgesetzes), sie wird nur befristet erteilt.[1]

Anstelle eines Personalausweises erhält die betreffende Person einen ähnlichen Ausweis, aus dem die Dauer des Aufenthalts ersichtlich. Es gibt in den USA die Permanent Resident Card, die einem unbefristeten Aufenthaltsrecht entspricht.

1 Weblinks

2 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Aufenthaltsrecht) vermutlich nicht.

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3 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltserlaubnis_(Deutschland)

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