Aufenthaltsrecht
Aufenthaltsrecht - manchmal auch Ausländerrecht oder Fremdenrecht genannt - ist ein Teil des Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, und zwar meist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Dies betrifft in Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) besitzen, denn innerhalb dieser Union gilt die Niederlassungsfreiheit.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Es dient damit auch der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs in die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis ist seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland im Aufenthaltsgesetz geregelt (Kernstück des Zuwanderungsgesetzes), sie wird nur befristet erteilt.[1]
Anstelle eines Personalausweises erhält die betreffende Person einen ähnlichen Ausweis, aus dem die Dauer des Aufenthalts ersichtlich. Es gibt in den USA die Permanent Resident Card, die einem unbefristeten Aufenthaltsrecht entspricht.
1 Weblinks
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Aufenthaltsrecht) vermutlich nicht.
---
3 Einzelnachweise
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.