Zuwanderungsgesetz
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Das Zuwanderungsgesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und ist ein Artikelgesetz. Damit wurde das Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland neu gestaltet. Erlassen wurde es am 24. Juli 2004 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
Wichtigste Regelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes eingeführte Aufenthaltsgesetz. Es ersetzt das bisherige Ausländergesetz von 1965 bzw. 1990. Zudem wurden mit dem Freizügigkeitsgesetz der Aufenthalt von Bürgern aus der Europäischen Union (EU) und ihrer Familienangehörigen neu geregelt sowie folgende Gesetze geändert:
- Asylverfahrensgesetz, mit Wirkung vom 24. Oktober 2015 in Asylgesetz umbenannt
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Bundesvertriebenengesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz
Inhaltsverzeichnis
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