Aufenthaltsgesetz
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Das Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Nicht vom Aufenthaltsgesetz erfasst sind Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) besitzen, sowie einige besondere Ausländergruppen (z. B. Diplomaten, NATO-Angehörige). Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzte das Ausländergesetz.
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