Europäische Union

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Flagge der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit mehr als 25 Mitgliedsnationen, der in seiner ursprünglichen Form nach dem Zweiten Weltkrieg als Wirtschafts- und Friedensbündnis konzipiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht schuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU.

Die Idee geht auch auf eine politische Idee aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert zurück, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationalstaaten in einem ähnlichen Staatsgebilde wie den USA träumten (siehe Paneuropa). Ab Anfang der 1950er Jahre ging man kleine Schritte in Richtung einer „Vergemeinschaftung“ einzelner Politikbereiche, vor allem in der Wirtschaft. Einige Ideologen haben den alten Traum von einem europäischen Einheitsstaat, den „Vereinigten Staaten von Europa“ mit eigener Staatsbürgerschaft, bis heute nicht aufgegeben. Den Versuch, ein europäisches Geschichtsbewusstsein im Sinne eines Identitätsbewusstseins zu vermitteln, unternehmen einerseits die Geschichtswettbewerbe des Verbandes EUSTORY und andererseits Euroclio, ein Zusammenschluss von Geschichtslehrervereinigungen aus einer Reihe von europäischen Ländern.

Die einzelnen Mitgliedsstaaten bezeichnen bzw. definieren die Grundsätze EU sehr unterschiedlich, was ein Ausdruck der großen kulturellen Unterschiede innerhalb Europas ist. Nach Ansicht des Historikers Christopher Clark hat Putin seit dem russischen Angriff 2022 auf die Ukraine die europäischen Demokratien gestärkt.[1]

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1 Rechtliche Stellung

Die Europäische Union ist kein Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist, kein Staat werden kann und kein „europäisches Volk“ hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff Staatenverbund fest.[2] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.

2 Kritik

Hinsichtlich einiger Politikbereiche gibt es immer wieder Kritik, zum Beispiel hinsichtlich der Landwirtschaft.

Die EU verhält sich inzwischen teilweise wie ein de-facto-Staat, indem Verordnungen und Richtlinien (diese heißen übrigens „Direktiven“) beschlossen werden, bei deren Nichteinhaltung die einzelnen Mitgliedsstaaten sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem Grundgesetz unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie es von manchen Internationalisten gewünscht wird (z.B. Pulse of Europe), könnte nur durch einen "Putsch von oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf überstaatliche Organisationen wie die NATO oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und wäre damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.[3] Gleichwohl stehen laut EU-Vertrag die Beschlüsse des EuGH in der Hierarchie über denen des BVerfG.

Da die EU kein souveräner Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.

Deutschland gilt als größter Nettozahler. Dem steht Polen als größter Nettoempfänger gegenüber.

3 Entwicklung

Die Gründung erfolgte 1951 zunächst als Montanunion:

Zunächst beschränkte sich die Erweiterung angesichts der politischen Lage auf Westeuropa. Durch neue Institutionen wie zum Beispiel ein Europaparlament, den Europäischen Rat und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen allmählich zu einem Völkerrechtssubjekt geworden.

Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und bietet erstmals in Artikel 50 ein Austrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat (siehe Brexit).

3.1 Erste Erweiterung 1973

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) entstand 1957, wobei weitere drei Mitgliedsstaaten aufgenommen wurden. Die Erweiterung erfolgte durch Dänemark, die Irland und das Vereinigte Königreich.

3.2 Zweite Erweiterung 1981

3.3 Dritte Erweiterung 1986

3.4 Vierte Erweiterung 1995

Seit der politischen Wende 1989/1990 wurde eine Öffnung nach Osten diskutiert. 1993 wurden vom Europäischen Rat in Kopenhagen Kriterien für künftige Beitrittsländer formuliert. Auch die Bezeichnung Europäische Union gibt es erst seit 1993. Im Jahr 1995 wurden folgende Staaten aufgenommen:

3.5 Fünfte Erweiterung 2004

1999 hatte der Europäische Rat in Helsinki konkrete Vorschläge zur Erweiterung der EU gemacht, darunter war auch die Türkei,[4] nachdem sich im aufgelösten Ostblock Veränderungen ergeben hatten. Die Beitrittsverhandlungen dauerten jedoch einige Jahre. Hinzu kamen schließlich:

3.6 Sechste Erweiterung 2007

3.7 Siebte Erweiterung 2013

3.8 Weitere Entwicklung

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Das Vereinigte Königreich hat nach einer Volksabstimmung von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 (Lissabon-Vertrag) erklärt (siehe Brexit). Bis 2021 wird das Land damit schrittweise aus der EU austreten. Es gibt jedoch weitere Staaten, die sich um die Aufnahme in die EU bewerben:

Hinsichtlich der Türkei wird das sehr kritisch gesehen. Besonders die konservativen Kräfte treten hier als Mahner auf.

4 Siehe auch

5 Einzelnachweise

  1. Interview mit Marc von Lüpke und Florian Harms auf t-online
  2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: BVerfGE 89, 155
  3. Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010
  4. Udo Steinbach: Länderbericht Türkei, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2012, Seite 61
  5. http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013

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