Ausländerrecht
Das Ausländerrecht bzw. Fremdenrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
1 Entwicklung
Das moderne Ausländerrecht entwickelte sich im Zuge der europäischen Nationalstaatsbildung im 19. Jahrhundert, als auf die ersten großen Fluchtbewegungen reagiert wurde. In den 1930er Jahren wurde es in Deutschland wesentlich verschärft und ab 1945 wieder allmählich gelockert. Durch die Europäische Union (EU) gibt es unterschiedliche Behandlungen zwischen Staatsbürgern eines EU-Staates und Menschen von außerhalb der EU, was aber nicht immer auf Verständnis stößt. In Deutschland gilt vor allem seit 2005 das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für EU-Bürger und bietet zahlreiche Vorteile.
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