Asylgesetz (Deutschland)
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Das Asylgesetz (AsylG, Bezeichnung bis 2015: Asylverfahrensgesetz, kurz AsylVfG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
1 Grundlagen
In Deutschland hat das Recht auf Asyl Verfassungsrang; es ist in Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben; bis 1993 war es in Artikel 16 des Grundgesetzes verankert.
2 Weblinks
3 Andere Lexika
Normdaten (Werk): GND: 1095809903
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