Asyl

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Das Wort Asyl (von altgriechisch ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘) wird meist in Verbindung mit dem Recht auf Asyl (Asylrecht) gebraucht. Dieses Recht findet sich zum Beispiel im deutschen Grundgesetz (GG),[1] dort heißt es:„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Allerdings wurden seit 1993 einige Beschränkungen eingeführt.

Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.[2] Friedrich der Große gewährte z.B. den Hugenotten in Preußen Zuflucht und Asyl. Ob das religiös begründete Kirchenasyl als Vorläufer betrachtet werden kann, ist umstritten. Anfang des 20. Jahrhunderts gewährte Großbritannien vielen Juden, die vor Pogromen in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen Zuflucht. Erst im Laufe der Zeit danach ist ein umfassenderes Asylrecht entstanden, das zum Beispiel auch 1948 in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Anlass waren vor allem die Flüchtlinge infolge des Zweiten Weltkriegs.

Außer in Westdeutschland war auch in der DDR ein Recht auf Asyl grundsätzlich vorhanden, vgl. Chilenische Emigranten in der DDR.

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1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. siehe Art. 16a GG
  2. Dieter Hesselberg: Das Grundgesetz, Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155

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