Personalausweis

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Der Personalausweis (von lateinisch personalis, „persönlich“) ist ein Dokument, das von staatlichen Stellen als Identitätsnachweis ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle Personen des jeweiligen Staates mit einem Kopfbild der Person ausgestattet ist. Ferner enthält er wenigstens folgende Angaben: Familienname und Vorname der Person, Geburtsdatum, Name der ausstellenden Behörde, Datum der Ausstellung, eine Identifikationsnummer und weitere Angaben zur Person, z.B. die Augenfarbe, Körpergröße, Wohnsitz, Anschrift, Geburtsort und Religion. Zum Schutz gegen Fälschung werden zusätzliche technische Maßnahmen wie z.B. der Einbau eines elektronischen Chips vorgenommen.

In Deutschland und vielen anderen Staaten werden dieser Ausweis oder ein ähnlicher Identitätsnachweis heutzutage zentral erstellt und von der Behörde vergeben, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist, und er hat oft nur begrenzte Gültigkeit. Er enthält auch die jeweils gemeldete Wohnanschrift. Zu unterscheiden sind davon andere ähnliche Dokumente wie Reisepass oder Identitätskarten, die häufig, aber nicht immer die gleiche Funktion haben. In Deutschland besteht keine Mitführpflicht des Personalausweises, allerdings sollte sich eine natürliche Person zum Beispiel im Fall einer Kontrolle durch die Polizei anhand von Dokumenten (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherungskarte) ausweisen können.

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