Polizei
Die Polizei ist eine staatliche Behörde, welche die Wahrung bzw. Herstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zur Aufgabe hat. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es die für das Gesamtgebiet des Staates zuständige Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und die Landespolizeien der einzelnen Bundesländer. Zudem gibt es jeweils noch Unterteilungen in verschiedene Fachgebiete. Am bekanntesten sind die Verkehrspolizei und die Kriminalpolizei.
Inhaltsverzeichnis
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1 Aufgabengebiete
- Sicherung öffentlicher Verkehrswege (z.B. bei Straßenschäden, Ölspuren, Unfällen und Feuerwehreinsätzen)
- Eingreifen bei Streitigkeiten (oft unter Familienangehörigen)
- Vermittlung bei gemeldeten Ruhestörungen, wie z.B. lauter Musik
- Auffinden verwirrter bzw. vermisster Personen
- Nachgehen ungewöhnlicher bzw. verdächtiger Beobachtungen aus der Bevölkerung
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B. zu schnelles Fahren.
- Kontrollieren von Personen und Fahrzeugen
- Festnahme von Straftätern und zur Fahndung ausgeschriebener Personen
- Sicherstellung von Gegenständen aus der Sachfahndung (insbesondere gestohlene Gegenstände)
- Sicherstellung verbotener Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen, illegale Pornografie, nationalsozialistische Symbole und Schriften)
- Gewährleistung der Sicherheit bei Großveranstaltungen und Demonstrationen
2 Stationäre Arbeitsorte
- Polizei-Zentralstationen
- Polizeikommissariate
- Revierwachen
- Polizeiposten bzw. Sicherheitswachen
3 Mobile Arbeitsorte
- Streifenwagen
- Einsatzmotorräder
- Dienstfahrräder
- Polizeiboote
- Polizeihubschrauber
- zu Fuß
- vereinzelt auch zu Pferd
4 Tätigkeit bei Verstößen
Die Polizei darf bei Gesetzesverstößen selbst keine Bestrafungen vornehmen. Ausnahme sind der Platzverweis und Ordnungswidrigkeiten, bei denen eine Geldbuße ausgesprochen werden kann. Den Polizisten ist es unter gewissen Umständen lediglich gestattet, jemanden vorläufig und zeitlich begrenzt in Gewahrsam zu nehmen. Für das weitere Vorgehen muss sie die Staatsanwaltschaft einschalten, die dann ein Ermittlungsverfahren einleitet. Personen, die hinreichend eines Verbrechen (insbesondere Mord) verdächtig sind, werden festgenommen und nach richterlichem Beschluss der Untersuchungshaft zugeführt.
Bestimmte Ordnungswidrigkeiten werden an Fachbehörden (z.B. Ordnungsamt) übermittelt, die dann ein Bußgeld verhängen können.
5 Organisation
Die Organisation erfolgt nach den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Die Kriminalpolizei ist meist in Kommissariate je nach der Kategorie der Straftat gegliedert; so werden folgende Taten und Personengruppen unterschieden:
Die Polizei hat vor allem die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft durch Ermittlungstätigkeit zu unterstützen. Sie klärt Straftaten u.a. auf, indem sie Zeugen und verdächtige Personen ermittelt, diese verhört und Tatverdächtige bei sich daraus ergebenen ausreichendem Anfangsverdacht vorläufig festnimmt.
6 Ansehen und Berufsbild
Das Berufsbild wird weniger durch die tatsächliche Ausbildung, die oft wenig bekannt ist und sich in den Bundesländern unterscheidet, als durch das öffentliche Auftreten und einzelne Erfahrungsberichte bestimmt. Ein realistisches Bild des beruflichen Alltags beschrieb zum Beispiel der Autor Jürgen Alberts. Die Weisungsbefugnis oder persönliche Anwesenheit eines Staatsanwalts am Tatort, wie sie etwa in der Fernsehserie Der Staatsanwalt dargestellt wird, entspricht nicht der Wirklichkeit. Der Spruch „die Polizei - dein Freund und Helfer“ wird kritisch gesehen. Gleichwohl ist Psychologie heute ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Unbeliebt ist die Polizei vor allem bei
- Falschparkern
- Rasern
- Drogenkonsumenten
- einigen Demonstranten, insbesondere bei rechts- bzw. linksextremen Krawallmachern
- Ganoven
Hinweisschild laut Fassung der StVO von 1966
7 Siehe auch
8 Weblinks
- Polizei(en) und innere Sicherheit in Deutschland auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung
- Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis
9 Einzelnachweise
10 Vergleich zu Wikipedia
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