Ordnungswidrigkeit
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Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine Verletzung des Ordnungsrechts und keine Straftat. Der Gesetzgeber sieht es hierbei als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Allerdings kann die Nichtzahlung der Geldbuße eine Strafe nach sich ziehen.
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