Ermittlungsverfahren

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Ein Ermittlungsverfahren (EV) oder Vorverfahren ist nach deutschem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht der Beginn jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Gesetzlich geregelt ist das Ermittlungsverfahren im Zweiten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozessordnung (§ 160 bis § 177 StPO). In der Praxis werden die Ermittlungen überwiegend durch die Polizei durchgeführt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren muss in bestimmten Fällen ein Staatsanwalt eingeschaltet werden, um darüber zu entscheiden, ob eine Anklage vor dem zuständigen Gericht erhoben wird.

1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Andere Lexika





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