Strafprozessordnung

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Die Strafprozessordnung (abgekürzt StPO) regelt das Verfahren aufgrund von Straftatbeständen, die im Strafgesetzbuch beschrieben sind. Es ist der formelle Teil des Strafrechts und beschreibt vor allem die Einzelheiten und Regeln der Strafverfolgung. Die erste Fassung in Deutschland stammt vom 1. Februar 1877 und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft.

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