Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch (abgekürzt StGB) ist eine Sammlung von Straftatbeständen mit den entsprechend angedrohten Strafen. Es ist die Grundlage des Strafrechts. Meist hat jeder Staat ein eigenes Strafgesetzbuch. Die erste Fassung in Deutschland stammt vom 15. Mai 1871 und trat am 1. Januar 1872 in Kraft. In den USA hat jeder Staat ein eigenes Strafrecht, so dass es dort teilweise große Unterschiede gibt.
Bei den angedrohten Strafen sind oft sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafe angegeben. Die tatsächlich verhängte Strafe ergibt sich aus dem Urteil am Ende einer Gerichtsverhandlung. Grundsätzlich wird unterschieden, ob eine Straftat nur auf Antrag verfolgt wird, oder ob die Staatsanwaltschaft - zum Beispiel aufgrund eines öffentlichen Interesses - von sich aus die Ermittlungen aufnimmt. Zur Gerichtsverhandlung kommt es erst, wenn eine Strafanzeige vorliegt und es zur Anklage kommt. Die weiteren Einzelheiten regelt die Strafprozessordnung.
Die folgende Navigationsleiste stellt nur einen Ausschnitt aus den insgesamt mehr als 370 Paragraphen dar. Dabei wurden die Themen ausgewählt, die häufig in der öffentlichen Diskussion stehen. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit gibt es neben den reinen Zahlen auch einige Paragraphen mit Buchstabenzusätzen, zum Beispiel ab § 56a zum Thema Bewährung.
§ 53 StGB | § 54 StGB | § 55 StGB | § 66 StGB | § 80 StGB | § 80a StGB | § 81 StGB | § 82 StGB | § 83 StGB | § 83a StGB | § 84 StGB | § 85 StGB | § 86 StGB | § 86a StGB | § 87 StGB | § 88 StGB | § 89 StGB | § 89a StGB | § 89b StGB | § 90 StGB | § 129 StGB | § 130 StGB | § 166 StGB | § 167 StGB | § 167a StGB | § 168 StGB | § 168 StGB | § 175 StGB | § 184 StGB | § 202a StGB | § 218 StGB
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