Strafprozessordnung
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Die Strafprozessordnung (abgekürzt StPO) regelt das Verfahren aufgrund von Straftatbeständen, die im Strafgesetzbuch beschrieben sind. Es ist der formelle Teil des Strafrechts und beschreibt vor allem die Einzelheiten und Regeln der Strafverfolgung. Die erste Fassung in Deutschland stammt vom 1. Februar 1877 und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft.
Auswahl einiger Paragraphen der deutschen Strafprozessordnung (StPO):
§ 52 StPO | § 55 StPO | § 100 StPO | § 154 StPO | § 170 StPO |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Weblinks
- Wikisource: Strafprozeßordnung (1877) – Quellen und Volltexte
- aktueller Text der deutschen Strafprozessordnung
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