§ 100 StPO
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Der § 100 StPO ist ein Paragraph der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Der § 100 StPO wird häufig zitiert, wenn zum Beispiel Postsendungen eines Tatverdächtigen beschlagnahmt und geöffnet werden sollen.
Auswahl einiger Paragraphen der deutschen Strafprozessordnung (StPO):
§ 52 StPO | § 55 StPO | § 100 StPO | § 154 StPO | § 170 StPO |
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1 Einzelnachweise
2 Andere Lexika
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