§ 184 StGB

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Der § 184 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches). Der ursprüngliche Titel Verbreitung pornographischer Schriften wurde 2015 in Verbreitung pornographischer Inhalte geändert. Die nachfolgenden § 184a (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), § 184b (Kinderpornografie) und § 184c StGB (Jugendpornografie) betreffen ähnliche Straftatbestände.[1]

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