§ 184 StGB
Der § 184 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches). Der ursprüngliche Titel Verbreitung pornographischer Schriften wurde 2015 in Verbreitung pornographischer Inhalte geändert. Die nachfolgenden § 184a (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), § 184b (Kinderpornografie) und § 184c StGB (Jugendpornografie) betreffen ähnliche Straftatbestände.[1]
Inhaltsverzeichnis
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1 Siehe auch
§ 53 StGB | § 54 StGB | § 55 StGB | § 66 StGB | § 80 StGB | § 80a StGB | § 81 StGB | § 82 StGB | § 83 StGB | § 83a StGB | § 84 StGB | § 85 StGB | § 86 StGB | § 86a StGB | § 87 StGB | § 88 StGB | § 89 StGB | § 89a StGB | § 89b StGB | § 90 StGB | § 129 StGB | § 130 StGB | § 166 StGB | § 167 StGB | § 167a StGB | § 168 StGB | § 168 StGB | § 175 StGB | § 184 StGB | § 202a StGB | § 218 StGB
2 Weblinks
- § 184 aktueller Wortlaut
- Versionsgeschichte bei buzer.de
3 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (§ 184 StGB) vermutlich nicht.
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4 Einzelnachweise
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