Reichsstrafgesetzbuch
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Das Reichsstrafgesetzbuch (kurz RStGB, amtlich Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich) ist die Bezeichnung für die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz von 1953. Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), es trat am 1. Januar 1872 in Kraft.
1 Weblinks
- Wikisource: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871) – Quellen und Volltexte
- Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 auf Lexetius. Historische Synopse, sämtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum
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