Pornografie

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Die Interpretation von Pornografie ist kulturell sehr verschieden - hier ein Bild vom Karneval in Rio de Janeiro

Bei der Pornografie (auch Pornographie) werden die menschliche Sexualität und oft auch ein Sexualakt direkt dargestellt. Ziel ist es meist, den Betrachter sexuell zu erregen; insofern ist das Thema im Zusammenhang mit der Erotik zu betrachten. Andererseits ist die Definition des Begriffs subjektiv und kulturell geprägt. Manche pornografischen Darstellung können daher auch als abstoßend empfunden werden. Als ein Merkmal gilt, dass die Geschlechtsorgane und -merkmale dabei in ihrem Einsatz betont dargestellt werden. Für die Darsteller gelten besondere Kriterien, die sich an der Zielgruppe orientieren. Dabei kommt es weniger auf die Leistung der Schauspieler an, sondern vor allem auf die Präsentation des oft nackten Körpers. Für einige Schauspieler kann das auch der Einstieg in den Beruf sein, wobei sie dann allerdings manchmal als „vorbelastet“ gelten und nicht mehr ohne weiteres Zugang zu allen Genres des Films haben.

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1 Begriffsgeschichte

Bestimmte Darstellungen in der Kunst sind meist erlaubt, Beispiel ist das Bild von Maria Magdalena aus dem Jahr 1886
Pornografische Werbung aus dem Jahr 2009

Der Begriff Pornografie ist ein aus dem Altgriechischen abgeleitetes Kunstwort, zusammengesetzt aus πόρνη (pórnē = „Dirne“) und γράφειν (gráphein = „schreiben“). Je nach Zeit und Kultur wird Pornografie geduldet oder strafrechtlich verfolgt. Zeitweise wurde allein die Darstellung des nackten, weiblichen Körpers einer Frau als Pornografie bezeichnet. Zudem bekämpfen die römisch-Katholische Kirche und viele andere religiöse Richtungen nach wie vor alle Formen der Pornografie: „Die Pornografie verletzt die Keuschheit“ heißt es wörtlich im Katechismus der Katholischen Kirche.

Einziger Beleg für den Gebrauch eines entsprechenden Begriffs in der Antike ist eine Stelle im Gelehrtengastmahl des Athenaios, wo vom πορνογράφος (pornográphos) die Rede ist, worunter beispielsweise der Autor einer Biografie einer berühmten Prostituierten oder der Maler entsprechender Bilder verstanden wird.[1] Unterschiedliche Wandlungen des Begriffs zeigten sich in den einzelnen Ländern, so im viktorianischen Zeitalter des 19. Jahrhundert. Erste Anzeichen für eine Entwicklung zum heutigen Verständnis gab es jedoch schon wieder bei den Diskussionen über den Roman L’Œuvre (deutsch Das Werk) von Émile Zola ab 1885 in Frankreich, der den Akt in der Kunst thematisierte.[2]

2 Rechtsgeschichte

2.1 Schweden

Als Folge der Liberalisierung der Zensurgesetzgebungen begann in den 1950er Jahren vor allem von Schweden aus mit Filmen wie Sie tanzte nur einen Sommer oder Ingmar Bergmans Die Zeit mit Monika eine öffentliche Darstellung von Nacktheit und Sexualität. Die Darstellung war verbunden mit einer Kritik an den rigiden bürgerlichen sexualmoralischen Vorstellungen. Dem sollte eine freie und ungezwungene Sexualität als Alternative entgegengestellt werden. Mit der medialen Entwicklung der 1960er und 1970er Jahre wurden schwedische Pornofilme mit umgangssprachlichen Begriffen wie „Schwedische Sünde“ oder „Schwedenporno“ zum eigenständigen Genre. Die ursprünglichen Darstellungen orientierte sich dabei stark an der Natur und am vermeintlich „natürlich Schönen“. In der Darstellung überwogen sexuelle Aktivitäten blonder, weißhäutiger Menschen in der unberührten Natur. Die Körperinszenierung war ebenfalls stark um Natürlichkeit bemüht und bediente sich in Anlehnung an die Freikörperkultur (FKK) athletisch-sportlicher Körperideale.[3]

2.2 Westdeutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs 1969 über den erotischen Briefroman Fanny Hill als Wende in der Rechtsgeschichte. Seitdem gibt es grundsätzlich Ausnahmen für künstlerische und schriftstellerische Werke. Strittig kann im Einzelfall immer wieder sein, was als Ausnahme gilt. So kommt es gelegentlich zu Aktionen gegen die Pornografie, wie zum Beispiel durch den Rechtsanwalt Manfred Roeder in den 1970er Jahren oder die Indizierung der FKK-Zeitschrift Jung & Frei 1996.

Zwar wird durch den Jugendschutz die Verbreitung beschränkt, so dass eine Freigabe (zum Beispiel Verkaufsangebote) grundsätzlich erst für Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig ist.[4] Doch gibt es auch hier Ausnahmen z.B. für Lehrmaterial an Schulen.

2.3 Islamische Welt

In vielen Ländern der Welt sind die Regeln wesentlich strenger. Insbesondere in islamischen Ländern Nordafrikas, Vorderasiens sowie in vielen Länder Südostasiens ist die Verbreitung von Pornografie verboten. Dies hat teilweise kulturelle, meist aber religiöse Gründe. Vielfach wird bereits allein die Darstellung des nackten menschlichen Körpers in Theater, Film, Literatur und der Bildenden Kunst als Pornografie bezeichnet, sogar wenn dies keinen sexuellen Bezug hat.

2.4 Osteuropa

In der DDR war die Herstellung und Verbreitung der Pornografie strafrechtlich verboten, um so ein Übergreifen dekadenter westlicher Verfallserscheinungen auf die sozialistische Gesellschaft zu verhindern.

3 Siehe auch

4 Vergleich zu Wikipedia




5 Einzelnachweise

  1. Athenaios Deipnosophistai 8.567b. Siehe auch Wilhelm Pape: Griechisch-deutsches Handwörterbuch. Band 2, Braunschweig 1914, S. 684.
  2. Vorwort zum Ausstellungskatalog Der Akt in der Kunst des 20. Jahrhunderts, Kunsthalle Emden 2002
  3. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Prostitution_in_Schweden&type=revision&diff=204847192&oldid=201870652
  4. siehe insbesondere § 184 und § 184d des Strafgesetzbuches

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