Pornografie im Internet

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Pornografie im Internet ist die im Internet - inbesondere im World Wide Web - verbreitete Pornografie. Das Internet ist durch Anonymität, Verfügbarkeit und teilweise kostenlose Angebote zu einem wichtigen Verbreitungsweg von Pornografie geworden. Jugendschutz und strafrechtliche Verfolgung stoßen im Internet auf praktische Probleme. Zu unterscheiden sind dabei reine Textangebote, Bild- und Filmmaterial sowie Computerspiele mit pornografischem Inhalt. Eine spezielle Form ist das Angebot in Form von Cybersex, Untersuchungen dazu gibt es bereits etwa seit dem Jahr 2005.[1] Die Zahl der verfügbaren pornographischen Internetseiten wurde damals weltweit insgesamt auf 340 Millionen, die Zahl der Nutzer in Deutschland auf 6,8 Millionen in einem Monat geschätzt.[2]

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1 Rechtslage

Jugendschutz und strafrechtliche Verfolgung stoßen im Internet auf Grund praktischer Probleme, Gesetzgebung unterschiedlicher Länder und durch verschleierte Domain-Registrierungen an gewisse Grenzen.

Die Verbreitung von Pornografie ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen in § 184d Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Strafgesetzbuches und § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) eingeschränkt, so dass eine Freigabe entsprechender Webseiten grundsätzlich erst für Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig ist. Dies umfasst auch das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website mit entsprechenden Inhalten.[3]

Zwar verlangen manche Betreiber dieser Websites die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Allerdings fehlt die Kontrolle bereits bei der Werbung bzw. den sogenannten kostenlosen Seiten. Die bloße Erklärung, dass man das 18. Lebensjahr vollendet habe, ist nicht mit dem deutschen Recht vereinbar. Diese Art der Zugangsbeschränkung, die teilweise international verbreitet ist, wird daher nicht als ausreichend angesehen. Vielmehr sind zusätzliche Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.[4] Anbieter, die kein solches Verfahren oder ein vergleichbares wie das Adult Verification System (kurz: AVS genannt) verwenden, können sich dabei nach deutschem Recht strafbar machen. Wenn der Anbieter jedoch seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ergibt sich ein zusätzliches Problem.

2 Siehe auch

3 Weblink

https://web.de/magazine/panorama/steuergeld-pornos-38605876


4 Andere Lexika





5 Einzelnachweise

  1.  Lutz van Dijk: Die Geschichte von Liebe und Sex. Campus Verlag, 2007, ISBN 3-593-37913-9, S. 186 ff..
  2. https://www.focus.de/digital/internet/cybersex-virtuelle-verlockung_aid_210257.html
  3. Urteil des BGH vom 18.10.2007 I ZR 102/05 JurPC Web-Dok. 78/2008
  4. Jugendmedienschutz: Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV“ von Martin Döring und Thomas Günter

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