§ 53 StGB
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§ 53 StGB ist ein Paragraph des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Eine häufig zitierte Bestimmung ist der § 53 StGB, wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat.[1]
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1 Siehe auch
Auswahl einiger Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB):
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2 Einzelnachweise und Anmerkungen
3 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (§ 53 StGB) vermutlich nicht.
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