§ 80a StGB
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§ 80a StGB ist ein Paragraph des deutschen Strafgesetzbuches (StGB).
Inhaltsverzeichnis
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1 Allgemeines
- Er steht im Besonderen Teil des StBG (§§ 80 - 358).
- In diesem Teil steht er unter Abschnitt 1 - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b).
- In § 80a wird die Aufstachelung zu einem Angriffskrieg unter Strafe gestellt.
- Er gehört mit § 80 StGB zum 1. Titel des 1. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB.
2 Der Gesetzestext
- Der Gesetzestext lautet:
- § 80a
- Aufstacheln zum Angriffskrieg
- Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
3 Querverweise auf § 80a
- Auf § 80a verweisen § 92b StGB, § 74a GVG, § 53 StGB, § 100a StGB und § 23 LPresseG.
Auswahl einiger Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB):
§ 53 StGB | § 54 StGB | § 55 StGB | § 66 StGB | § 80 StGB | § 80a StGB | § 81 StGB | § 82 StGB | § 83 StGB | § 83a StGB | § 84 StGB | § 85 StGB | § 86 StGB | § 86a StGB | § 87 StGB | § 88 StGB | § 89 StGB | § 89a StGB | § 89b StGB | § 90 StGB | § 129 StGB | § 130 StGB | § 166 StGB | § 167 StGB | § 167a StGB | § 168 StGB | § 168 StGB | § 175 StGB | § 184 StGB | § 202a StGB | § 218 StGB
4 Links und Quellen
4.1 Siehe auch
4.2 Weblinks
4.2.1 Bilder / Fotos
4.2.2 Videos
4.3 Literatur
4.4 Einzelnachweise
5 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (§ 80a StGB) vermutlich nicht.
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