Strafverfahren

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Das Strafverfahren umfasst das streitige Verfahren vor einem Strafgericht (in Deutschland Amtsgericht oder Landgericht) nach dem Bruch einer Rechtsnorm, die im Strafgesetzbuch definiert ist.[1] Es setzt eine Strafanzeige, einen Strafantrag oder den Einspruch gegen einen Strafbefehl voraus.

1 Weblinks

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2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. Meyer-Goßner: StPO-Kommentar, Einleitung Rn. 2

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