Strafverfahren
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Das Strafverfahren umfasst das streitige Verfahren vor einem Gericht (in Deutschland Amtsgericht oder Landgericht) nach dem Bruch einer Rechtsnorm, die im Strafgesetzbuch definiert ist.[1] Es setzt eine Strafanzeige, einen Strafantrag oder den Einspruch gegen einen Strafbefehl voraus und wird von einer Staatsanwaltschaft initiiert.
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3 Einzelnachweise
- ↑ Meyer-Goßner: StPO-Kommentar, Einleitung Rn. 2
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