Landgericht
Aus PlusPedia
Das Landgericht ist im Gerichtsaufbau der Bundesrepublik Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Es ist für Verfahren im Straf- und Zivilrecht zuständig. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst eines oder mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar. In Deutschland gibt es derzeit rund 110 Landgerichte. Vor dem Landgericht besteht für Kläger und Beklagte bzw. Angeklagte die Pflicht, in Begleitung eines Rechtsanwalts zu erscheinen.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Andere Lexika
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.