Oberlandesgericht

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Das Oberlandesgericht ist im Gerichtsaufbau der Bundesrepublik Deutschland das Gericht zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof. Es ist für Verfahren im Straf- und Zivilrecht zuständig. Jedes Bundesland hat mindestens ein Oberlandesgericht. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben jeweils zwei, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils drei Oberlandesgerichte. In Deutschland gibt es derzeit 24 Oberlandesgerichte. Vor dem Oberlandgericht besteht für Kläger und Beklagte bzw. Angeklagte die Pflicht, in Begleitung eines Rechtsanwalts zu erscheinen.

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