Strafbefehl
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Ein Strafbefehl (in der Schweiz Strafbefehlsverfahren, in Österreich Mandatsverfahren) ist ein verkürztes Verfahren im Strafrecht ohne mündliche Verhandlung vor einem Gericht (in Deutschland Amtsgericht). Es wird auch als vereinfachtes Strafverfahren bezeichnet und hat meist eine Geldstrafe zur Folge. Es wird manchmal falsch interpretiert, das Verfahren sei danach eingestellt worden. In bestimmten Fällen gilt jedoch die Person, gegen die sich der Strafbefehl richtet, als vorbestraft.
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