Geldstrafe

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Eine Geldstrafe bezeichnet die Ahndung eines Delikts durch eine Geldzahlung. Die Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen, dazu genügt in der Regel ein Strafbefehl.[1] Bei Nichtzahlung droht eine Freiheitsstrafe, sofern keine Ratenzahlung erfolgt. Oft wird in diesem Zusammenhang ein Strafbefehl erstellt, wenn es sich um geringfügige Delikte bzw. Vergehen handelt und dadurch der Aufwand einer Gerichtsverhandlung erspart werden kann. Eine Geldstrafe kann aber auch zusätzlich zu einer Bewährung im Strafrecht nach einer Gerichtsverhandlung verhängt werden.

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  1. Hochspringen siehe § 407Vorlage:§/Wartung/buzer StPO

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