Vergehen

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Vergehen (Begriffsklärung) aufgeführt.

Vergehen bezeichnet eine weniger schwere Straftat, die mit einer geringen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Wann genau von einem Vergehen zu sprechen ist, wird in den Rechtsordnungen der einzelnen Staaten unterschiedlich definiert. Im deutschen Strafrecht gilt eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht ist, als Vergehen.[1] Die Strafbarkeit des Versuchs eines Vergehens muss explizit im Gesetz genannt werden (§ 22, § 23 StGB), während der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist. Für Vergehen ist sachlich der Strafrichter beim Amtsgericht zuständig.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. siehe § 12 Abs. 2 StGB
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