Bewährung (Strafrecht)

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in Deutschland eine gerichtliche Maßnahme des Strafrechts, durch die eine Freiheitsstrafe ausgesetzt und dem Verurteilten eine Bewährungsfrist bewilligt wird, nach deren Ablauf unter bestimmten Bedinungen die Strafe erlassen wird. Bewährungsstrafen sollen nur verhängt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig keine Straftat mehr begehen wird. Die Strafaussetzung zur Bewährung wird in den §§ 56 ff.Vorlage:§/Wartung/buzer des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. In der Regel erhalten Straftäter ohne Vorstrafen eine Bewährung.

Vergleichbare Rechtsinstrumente sind im österreichischen Strafrecht die bedingte Strafnachsicht, im schweizerischen Strafrecht die bedingte Strafe und die Probation in den Vereinigten Staaten.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway