Bewährung (Strafrecht)
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in Deutschland eine gerichtliche Maßnahme des Strafrechts, durch die eine Freiheitsstrafe ausgesetzt und dem Verurteilten eine Bewährungsfrist bewilligt wird, nach deren Ablauf unter bestimmten Bedinungen die Strafe erlassen wird. Bewährungsstrafen sollen nur verhängt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig keine Straftat mehr begehen wird. Die Strafaussetzung zur Bewährung wird in den §§ 56 ff. des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. In der Regel erhalten Straftäter ohne Vorstrafen eine Bewährung.
Vergleichbare Rechtsinstrumente sind im österreichischen Strafrecht die bedingte Strafnachsicht, im schweizerischen Strafrecht die bedingte Strafe und die Probation in den Vereinigten Staaten.
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