Einbürgerung
Einbürgerung bedeutet das Erlangen der Staatsbürgerschaft eines Landes. Dies wird in der Regel in einem feierlichen Akt begangen. Die Voraussetzungen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt.
Inhaltsverzeichnis
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1 Europa
1.1 Deutschland
Grundsätzlich ist in Deutschland eine wichtige Voraussetzung der Nachweis deutscher Herkunft, zum Beispiel als Russlanddeutscher. Zudem werden auch die Beherrschung der deutschen Sprache und die Anerkennung des Grundgesetzes als Voraussetzung verlangt. Im Laufe der Jahre wurde eine Reform des Einbürgerungsrechtes auf den Weg gebracht. So können Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben und seit mindestens acht Jahren in Deutschland wohnen.
1.2 Schweiz
Die Schweiz kennt drei Arten für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch behördlichen Beschluss.[1] Ein Schweizer besitzt das Bürgerrecht zumindest einer Gemeinde.
2 Amerika
2.1 Kanada
Für die Kanadische Staatsbürgerschaft gilt folgendes: Mit der Einbürgerung ist nicht automatisch die Aberkennung einer anderen Staatsbürgerschaft verbunden.
2.2 Vereinigte Staaten
Es gibt in den USA die sogenannte Green Card. Wenn jemand zudem seit mindestens 5 Jahren Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechts (Permanent Resident Card) ist, kann er eingebürgert werden.
3 Weblinks
- Einbürgerung in Deutschland - Morgenmagazin - ARD | Das Erste
- Warum wenig Einwanderer Deutsche werden wollen - Studie in Rheinland-Pfalz von 2019
4 Andere Lexika
5 Einzelnachweise
- ↑ Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer? Staatssekretariat für Migration (SEM), letzte Änderung 20. Juli 2023.
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