De-facto-Deutscher
Der Befriff de-facto-Deutsche kann verschieden interpretiert werden. Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Einige haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssten, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen. Dies gilt zum Beispiel für Österreicher. In einigen Staaten gilt das Geburtsortsprinzip, so dass das Kind eines deutschen Elternteils bei der Geburt dort nicht immer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Andererseits gilt in Deutschland das Abstammungsprinzip, so dass sich daraus bestimmte Rechte ableiten lassen, wovon z.B. Russlanddeutsche Gebrauch machen.
Inhaltsverzeichnis
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1 Rechtsfragen
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.[1] Für Menschen aus der Europäischen Union (EU) gelten besondere, vorteilhafte Regelungen, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, welche Vor- und Nachteile eine Einbürgerung hat.
Menschen hatten 2016 einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte der EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
- bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
- seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
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2 Siehe auch
3 Literatur
4 Einzelnachweise
- ↑ http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html - Stand Februar 2016
5 Andere Lexika
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