Absolutismus

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Absolutismus (von lateinisch absolutus = „losgelöst“) ist eine monarchische Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung oder Mitbestimmung anderer Institutionen bestimmt ist. Der Absolutismus entstand als Zentralisierung von Macht und Ordnung, u.a. als Reaktion auf die Willkür des Adels und der Stände. Er wurde im 17. und 18. Jahrhundert in Europa die vorherrschende Regierungsform. Er bezweckte eine straffe Verwaltung des Staates, war aber auch eine der Voraussetzungen für die Entstehung der Nationalstaaten. Aus heutiger Sicht war er eine Form der Diktatur.

Seine schärfste Ausprägung mit Gottesgnadentum, Polizeistaat, stehendem Heer und Staatswirtschaft (Merkantilismus) fand der Absolutismus unter Ludwig XIV. in Frankreich. Demzufolge fand er dort auch ein blutiges Ende mit der Französischen Revolution. Im 18. Jahrhundert milderten einige Herrscher (etwa Friedrich der Große) die Willkür des Absolutismus zu einem aufgeklärten Absolutismus mit zum Beispiel humanisiertem Strafrecht (z.B. ohne Folter), größerer Toleranz, Religionsfreiheit und einem besseren Schulwesen. Eine Mitbestimmung der Untertanen wurde aber auch im aufgeklärten Absolutismus nicht geduldet. In Europa wurde der Absolutismus im Laufe des 19. Jahrhunderts beseitigt und durch parlamentarische Monarchien und später Demokratien ersetzt.

Die bekanntesten absolutistischen Systeme gab es in Frankreich, Russland, Preußen, im Habsburger Reich, in Bayern und Sachsen. Weitgehend ohne Absolutismus blieb England, wo der Staatsstreich des Oliver Cromwell für kürzere Zeit sogar zur Beseitigung der Monarchie führte.

Literatur

  • Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995
  • Walther Hubatsch (Hrsg.): Absolutismus
  • Eintrag im Staatslexikon

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