Ständegesellschaft
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Eine Ständegesellschaft ist eine Gesellschaftsordnung mit sozialen Gruppierungen, für die jeweils eigene rechtliche und kulturelle Normen gelten. Die mittelalterliche Ständeordnung kannte dabei folgende Hierarchie:
- Klerus als Lehrstand
- Adel und Patrizier als Wehrstand
- Bürgertum mit Handwerkern, Kaufleuten, Grundbesitzern und Beamten
- Bauernstand als Nährstand
Die unterste Stufe in der Ständeordnung waren im Heiligen Römischen Reich die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten. Zu unterscheiden sind davon die Reichsstände, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.
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