Reichsstände
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Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Ab dem Jahr 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Gebietes erforderlich, d. h. eines Lehens, das direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurde.
Unterschieden wurden geistliche Reichsstände und weltliche Reichsstände. Geistliche Reichsstände waren:
- die drei geistlichen Kurfürsten: die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier,
- andere hohe kirchliche Würdenträger, die über ein eigenes weltliches Territorium herrschten (z. B. Fürstbischöfe, Fürstäbte bzw. Prälaten und Äbtissinnen),
- die Hochmeister der Ritterorden (Deutscher Orden und Johanniter).
Zu den weltlichen Reichsständen gehörten:
- die vier, später sechs weltlichen Kurfürsten: der Pfalzgraf bei Rhein („Kurpfalz“), der Herzog von Sachsen-Wittenberg („Kursachsen“), der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen; ab 1623/48 der Herzog von Bayern, ab 1692/1708 auch der Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg („Kurhannover“),
- Reichsfürsten, Grafen und Herren,
- die Freien Städte und Reichsstädte.
In der Frühen Neuzeit gab es mehr als 300 geistliche und weltliche Reichsfürsten, Prälaten, Grafen und Herren sowie Vertreter von Ritterorden und Freien Städten und Reichsstädten.
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