Reichsstände

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Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Ab dem Jahr 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Gebietes erforderlich, d. h. eines Lehens, das direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurde.

Unterschieden wurden geistliche Reichsstände und weltliche Reichsstände. Geistliche Reichsstände waren:

Zu den weltlichen Reichsständen gehörten:

In der Frühen Neuzeit gab es mehr als 300 geistliche und weltliche Reichsfürsten, Prälaten, Grafen und Herren sowie Vertreter von Ritterorden und Freien Städten und Reichsstädten.

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