Erzbischof
Der Titel Erzbischof wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist in den Kirchen unterschiedlich geregelt. Für den Bischof von Alexandrien ist im 4. Jahrhundert erstmals die Bezeichnung Erzbischof (griechisch ἀρχιεπίσκοπος archéepískopos) überliefert, bekam aber erst ab dem 6. Jahrhundert die heutige Bedeutung. In der römisch-katholischen Kirche leitet der Erzbischof ein Erzbistum und damit in der Regel eine Kirchenprovinz. Auch in der Anglikanischen Gemeinschaft sowie in den lutherischen Kirchen von Schweden, Estland, Lettland, Finnland und Russland haben Erzbischöfe Leitungsfunktion.
In der orthodoxen Kirche steht der Erzbischof grundsätzlich unter dem Rang eines Metropoliten.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
- Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 8, Seiten 174
- Begriffsklärung in der Kathpedia
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