Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft (auch Eigenbehörigkeit) bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn (meist eines Adelsherren) über einen Leibeigenen (meist einen Bauern).[1] Leibeigene gelten als ein wesentliches Kennzeichen des Feudalismus. Das Wort „leibeigen“ ist erstmals in einer von Adolf Friedrich I. von Mecklenburg herausgegebenen „Gesinde- und Bauernordnung“ von 1645 belegt.[2] und stammt von der mittelalterlichen Formel mit dem lïbe eigen.[3] Erst im 14. Jahrhundert war die Formulierung in Umschreibungen der Unfreiheit aufgekommen (arme lüte die mit dem libe nit ir aigen sind) und wurde im 15. Jahrhundert formelhaft, wobei es das noch bis ins 16. Jahrhundert verwendete eigen verdrängte.[4]
Leibeigene konnten Eigentum erwerben und vererben. Es beschränkte sich meist auf bewegliche Habe. Die Leibeigenschaft war eine gegenseitige Verpflichtung. Bei schlechten Ernten waren die Gutsherren verpflichtet, ihre Leibeigenen zu unterhalten und wenn nötig mit Saatgut zu versorgen. Im Frankenreich wirtschafteten Leibeigene als selbständige Bauern auf dem Land eines Grundherrn und hatten als Gegenleistung für die Überlassung des Landes und den Schutz Geld, Ackerfrüchte, und teilweise Handwerksprodukte zu liefern. Sie waren zur Mithilfe auf dem Herrenhof und zu Spann- und Fuhrdiensten verpflichtet.[5] Die Belastung war dabei von Grundherrschaft zu Grundherrschaft unterschiedlich.[6] Leibeigene arbeiteten auch als Gesinde auf dem Lande des Grundherrn. Eine Entlassung aus der Leibeigenschaft war möglich.[7]
In manchen deutschen Gebieten, darunter Mecklenburg, wurden nach dem Ende des 30jährigen Krieges viele vorher freie Bauern in eine wirtschaftliche Abhängigkeit bis hin zur Leibeigenschaft gedrängt.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Ingo Ullmann: Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18. Jahrhunderts. In: Rechtshistorische Reihe. Band 346, Peter Lang, 2007, ISBN 978-3-631-55736-5, S. 32.
- ↑ Genealogie der Familie Milhahn in Mecklenburg - Mecklenburg zur Zeit der ersten Generation. abgerufen 3. November 2018
- ↑ Duden – leibeigen. Abgerufen am 28. August 2013.
- ↑ Wörterbuchnetz – leibeigen. Abgerufen am 28. August 2013.
- ↑ Riche, Karolinger, S. 125
- ↑ Riche, Karolinger, S. 124
- ↑ Riche, Karolinger, S. 124
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.