Nürnberger Rassengesetze
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Die Nürnberger Rassengesetze - auch als Ariergesetze bezeichnet – zwei Gesetze zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland, die ab 1935 alle Juden und ihre Verwandten - ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Familie aus dem deutschen Reich drängen sollten. Es handelte sich um:
- das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146)[1] – das sogenannte Blutschutzgesetz – und
- das Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146).
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