Diskussion:Verbrechen durch den Staat
Inhaltsverzeichnis
- 1 Inhalt und Gliederung
- 2 Name des Lemmas
- 3 Definition
- 4 Theoriefindung
- 5 Art. 3 Abs. III GG
- 6 Recht auf Heimat?
- 7 Edit von Anthoney
- 8 Deutschland ist bei Flüchtlingen und Gastarbeiter sehr belebt!
- 9 Selbstgebastelte Definitionen
- 10 Diskussionskultur
- 11 Kreisduskussionen und Trollbeitägere
- 12 Beispiel mit den Musikern
- 13 Überarbeitung
- 14 Zeitgeist
- 15 Beispiel Helmut Kohl
- 16 Burka usw.
- 17 Grundsatzdiskussion
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1 Inhalt und Gliederung
Im Artikel steht zuviel, was eigentlich nur hier auf die Diskussionsseite gehört. Ich werde aber da nicht aufräumen, sondern überlasse es den Hauptautoren. --OberKorrektor (Diskussion) 18:37, 25. Feb. 2021 (UTC)
2 Name des Lemmas
Das es den Begriff "Verbrechen durch den Staat" eigentlich gar nicht gibt, sieht man daran, dass dieser Pluspediaartikel bei Google auf Platz 7 erscheint. --chatib al-almani (Diskussion) 21:10, 11. Feb. 2016 (CET)
- Natürlich gibt es diesen Begriff nicht, das ist alles reinste Theoriefindung. Sollte man mal so kennzeichnen. --Johnny (Diskussion) 00:35, 12. Feb. 2016 (CET)
- allerdings spielt das keine Rolle, denn wie heisst es so schön im Artikel In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. Argumente zählen nur in einer Demokratie. --Johnny (Diskussion) 19:38, 15. Feb. 2016 (CET)
- Wieso? Es ist doch keine Diskriminierung darin zu erkennen, wenn Nicht-Supra-Admins kein Wahlrecht haben? --Anthoney (Diskussion) 14:36, 16. Mär. 2016 (CET)
- du hast es nicht so mit der deutschen Sprache, kann das sein? Johnny (Diskussion) 00:46, 31. Mär. 2016 (CEST)
- Wieso? Es ist doch keine Diskriminierung darin zu erkennen, wenn Nicht-Supra-Admins kein Wahlrecht haben? --Anthoney (Diskussion) 14:36, 16. Mär. 2016 (CET)
- allerdings spielt das keine Rolle, denn wie heisst es so schön im Artikel In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. Argumente zählen nur in einer Demokratie. --Johnny (Diskussion) 19:38, 15. Feb. 2016 (CET)
Da Google in den Top-Ten den Begriff "Verbrechen durch den Staat" findet, zeigt, dass es den Begriff gibt.
Beispiel: Folgende Suche nach Bernd Lucke und AFD :
Liefert 93 Ergebnisse und Google Sagt.
Damit Sie nur die relevantesten Ergebnisse erhalten, wurden einige Einträge ausgelassen, die den 93 angezeigten Treffern sehr ähnlich sind. Sie können bei Bedarf die Suche unter Einbeziehung der übersprungenen Ergebnisse wiederholen.
Komischderweise gibt es beides - und beides hat sich auch getrennt.
Der Artikel zeigt klar, dass es Verbrechen durch den Staat gibt. Dass das noch niemand in Worte gegossen hat, ist eine andere Geschichte.
- und bei Google Bernd Lucke und afd einzugeben scheint auch nicht ganz einfach zu sein, wie mir scheint https://www.google.de/search?sclient=tablet-gws&hl=de&site=webhp&q=bernd+lucke+afd&oq=bernd+lucke+a&gs_l=tablet-gws.1.1.0i67j0l2.1243.1721.0.3595.3.3.0.0.0.0.102.266.2j1.3.0....0...1c..64.tablet-gws..0.3.265.XqNLA3qMnFw
- der Artikel zeigt eigentlich nur mehrere Unzulänglichkeiten eines einzelnen Admins auf, aber gut gemeint ist ja häufig das Gegenteil.... Johnny (Diskussion) 00:51, 31. Mär. 2016 (CEST)
3 Definition
Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass Anthoney die Ausweisung von Ausländern als Ungerechtigkeit, Gemeinheit oder Unmenschlichkeit empfindet. So sollte man es in Artikeln dann auch bezeichnen, aber nicht als Verbrechen. Der Begriff "Verbrechen" ist an die Übertretung bestehender Gesetze gebunden. Bis 1945 waren nur die nationalen Gesetze dafür relevant. Nach 1945 wurden dann übernationale Gesetze wie z.B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, usw. erfunden, die auch nationale Maßnahmen als Verbrechen einstufen können. Aber immer ist der Begriff "Verbrechen" an die Übertretung eines Gesetzes bzw. einer Rechtsnorm gebunden. Dass Einzelne oder Teilgruppen der Gesellschaft etwas als Verbrechen bezeichnen ist nicht ausreichend. So definiert es auch die Wikipedia:
- "Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht angesehene und von ihrem Gesetzgeber als kriminell qualifizierte und mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch den von einem oder mehreren Tätern schuldhaft gesetzten, verbrecherischen Akt."
--chatib al-almani (Diskussion) 21:30, 11. Feb. 2016 (CET)
- Das Problem ist, dass Anthoney sich darin verrannt hat, dass Abschiebungen krimineller Ausländer mit der Vertreibung ganzer Volksgruppen gleichzusetzen sei. Das ist nun mal so: Wenn man von einer falschen Grundvoraussetzung ausgeht, dann sind auch alle daraus folgenden Schlüsse falsch. Vgl dazu auch: ....Wenn nun Deutschland den Menschen ausweist und abschiebt - dann handelt es sich um eine Vertreibung......bleibe ich argumenativ dabei, dass wenn Vertreibung ein Verbrechen ist - und Abschiebungen eine Vertreibung - dann ist Abschiebung ein Verbrechen Und das ist geradezu ein Lehrbeispiel für einen Zirkelschluss --Johnny (Diskussion) 00:35, 12. Feb. 2016 (CET)
- Unter Vertreibung versteht ma i.A. das Rausschaffen ganzer Gruppen, wegen ihrer Ethnie, Religion, politischen Überzeugung, ohne das der Einzelne einen individuellen Rechtsverstoß begangen hat. In Wikipedia geht das so los:
- "Der Begriff Vertreibung ist ein Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen ihres Siedlungsgebietes zwingen."
- Das trift bei einer Ausweisung eben gerade nicht zu! Der Mehmet z.B. wurde nicht ausgewiesen weil er Türke oder Muslim oder Sozialist ist, sondern wegen einem ganz individuellen Vergehen (Straftaten), mit dem er die Gemeinschaft gefährdet. Somit ist Ausweisung keine Vertreibung und auch kein Verbrechen. Es gibt anscheinend kein einzigen Wissenschaftler oder Politiker bzw. Oraganisation, die Ausweisung als Verbrechen klassifiziert. Die Ausweisung Krimineller als Verbrechen zu definieren ist so sinnvoll wie eine Violine als Schlaginstrument zu bezeichnen, weil man ja auch auf sie einschlagen kann oder sie an die Wand kloppen kann, und das auch noch einen Klang ergibt. --chatib al-almani (Diskussion) 06:34, 12. Feb. 2016 (CET)
- Er wurde ausgewiesen, weil er die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht hat und kriminell geworden ist. Somit konnte er nur ausgewiesen werden, weil er Türke ist. Damit wurde er ausgewiesen, weil er Pass-Ausländer ist. Wie gesagt, nur weil du keinen Wissenschaftler findest - heißt es nicht, dass es sie nicht gibt. In Österreich geboren Ausländer werden nicht ausgewiesen. Also gibt es schon Menschen, die sich damit beschäftigt haben, und zu dem Ergebnis kamen, dass es wohl Unrecht ist. --Anthoney (Diskussion) 09:38, 12. Feb. 2016 (CET)
- Überzeugt mich zwar nicht 100%tig deine Argumentation ("nur weil du keinen Wissenschaftler findest - heißt es nicht, dass es sie nicht gibt" = "nur weil noch nie eine Kuh mit 6 Beinen gefunden wurde, heißt es nicht dass es so was nicht gibt"). Die These "Ausweisung = Verbrechen" wirkt auf mich wie die Aussage "Windows ist ein Programmiersprache, weil man ja mit Windows auf dem PC so schöne Programme schreiben kann." Aber eigentlich ist Windows ja eher ein Betriebssystem und nicht eine Programmiersprache. Aber egal! Kann gerne so bleiben der Artikel. Ich will da auch nicht ewig weiter argumentieren und rechthaberisch rummachen. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 17:34, 12. Feb. 2016 (CET)
Ich habe Links gefunden, wo das Thema Kritisch durchleuchtet wird. Das sind zwar keine Wissenschaftler - aber durchaus Journalisten. Und wieso reiche ich als ehemaliger Politik-Student nicht aus? --Anthoney (Diskussion) 17:37, 12. Feb. 2016 (CET)
- Wusste ich gar nicht dass du mal Politikstudent warst. PS: Ich habe heute übrigens nette Menschen aus Syrien getroffen.--chatib al-almani (Diskussion) 17:45, 12. Feb. 2016 (CET)
- Übrigens sollten wir im Artikel nicht direkt den Begriff "Staatsverbrechen" verwenden. Damit bezeichnet man anscheinend eher Verbrechen Einzelner gegen den Staat (z.B. Hochverrat) und nicht Verbrechen des Staates gegen Einzelne. Siehe auch hier. Gruß --chatib al-almani (Diskussion) 17:52, 12. Feb. 2016 (CET)
4 Theoriefindung
Nachdem sich hier die User nicht einigen können, ob es sich bei diesem Artikel um wirkliche Verbrechen handelt oder nicht, kennzeichne ich den Artikel mal als Theoriefindung. Der Artikel erfüllt jedenfalls sämtliche Kriterien. --Johnny (Diskussion) 23:43, 12. Feb. 2016 (CET)
- Schönen guten Abend
- Mag sein, dass dies nach Meinung der Wikipedia so ist.
- Für dieses Wiki gilt - es handelt sich um etabliertes Wissen.
- Noch einmal - Lösche keine Passagen und verändere nicht den Grundtenor. Du kannst dazu kommentieren wenn du möchtest - aber ich habe keine Lust hier ständig hinterherzuräumen und mein Geschriebenes wieder zusammenzusuchen.
- Deal? --Anthoney (Diskussion) 00:45, 13. Feb. 2016 (CET)
- Sorry, zu spät gelesen. Ich habe dich wohl einmal zurückgesetzt, das aber gleich wieder geändert. Ich mache das dann jetzt so wie du das vorschlägst. --Johnny (Diskussion) 01:02, 13. Feb. 2016 (CET)
- So, auf deinem letzten Stand aufbauend jetzt also meine Kommentare dazugesetzt. Stört die Lesbarkeit enorm, und wenn du dann nochmal antwortest, wirds komplett unübersichtlich, aber in einer Beziehung hast du recht: man kann der Argumentation so besser folgen. --Johnny (Diskussion) 01:59, 13. Feb. 2016 (CET)
- Du hast also keine Lust, dein Geschriebenes zusammenzusuchen. Das habe ich akzeptiert. Nun hast du meine Diskussionsbeiträge gekürzt, verfälscht, mir Diskussionsbeiträge von Dritten zugeschrieben. Da fällt mir doch immer diese Geschichte von den Schweinen und den anderen Tieren ein, die du ja auch so gerne als Beispiel heranziehst.. --Johnny (Diskussion) 20:46, 23. Feb. 2016 (CET)
- So, auf deinem letzten Stand aufbauend jetzt also meine Kommentare dazugesetzt. Stört die Lesbarkeit enorm, und wenn du dann nochmal antwortest, wirds komplett unübersichtlich, aber in einer Beziehung hast du recht: man kann der Argumentation so besser folgen. --Johnny (Diskussion) 01:59, 13. Feb. 2016 (CET)
- Sorry, zu spät gelesen. Ich habe dich wohl einmal zurückgesetzt, das aber gleich wieder geändert. Ich mache das dann jetzt so wie du das vorschlägst. --Johnny (Diskussion) 01:02, 13. Feb. 2016 (CET)
5 Art. 3 Abs. III GG
Dort heißt es im Pluspediaartikel: "Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten."
Das ist nicht merkwürdig! Das GG wirkt zwar auf den ersten Blick ganz einfach als ob es jeder Mensch auf Anhieb selber als Hobbyjurist anwenden könnte, ist es aber nicht. Es gibt Bücherregale an Kommentaren, Entscheidungen usw. dazu. Man kann das GG nur interpretieren, wenn man auch die Kommentare dazu gelesen hat und am besten ausgebildeter Jurist ist. Ich kapiere die juristischen Kommentare auch nur ansatzweise.
Art. 3. Abs. 3 GG ist nach diesem Fachbuch -> S. 55 ff. anscheinend nicht auf das Aufenthaltsrecht von Ausländern anzuwenden. Im Detail ist das komplex. Anthoney und John können das ja mal in Ruhe durchlesen.
Man muss den generellen Rechtsgrundsatz beachten: "Nur Gleiches muss Gleich behandelt werden!" Und da ein Inländer in Bezug auf seinen Status eben nicht gleich einem Ausländer ist, können die beiden zum Teil auch ungleich behandet werden. Im Buch steht u.a.:
- "Aus Art. 3 III GG läßt sich somit ein verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht auf Zuzug und Aufenthalt des Fremden nicht begründen. (...) Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur verletzt, wenn sich ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt. Unterscheidungskriterium bei der aufenthaltsrechtlichen Regelung für Ausländer gegenüber Inländern ist die Staatsangehörigkeit. (...) Die Staatsangehörigkeit stellt deshalb einen sachgerechten, da menschengerechten Differenzierungsgrund in Hinblick auf das hier interessierende Aufenthaltsrecht dar. Aus Art. 3 GG folgt demnach keine personale Ausweitung des Grundrechtsschutzes in der Weise, daß dem Fremden ein verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht auf Einreise und Aufenthalt zukommt."
Der Buchautor Martin Schuster ist anscheinend auch kein Amateur, sondern hat u.a. in der Zeitschrift der internationalen Juristen-Kommission veröffentlicht. Der kann das wohl besser beurteilen als wir Pluspedianer. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 06:12, 13. Feb. 2016 (CET)
- Dann Pfitzi - eine Frage an dich persönlich: Ist es aus Deiner Sicht unrecht, dass Mehmet nicht mehr in seine Heimat München einreisen und dort leben darf? Und wenn Nein - wie kannst du das mit Artikel 3 Absatz 3 GG vereinbaren, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf? --Anthoney (Diskussion) 14:46, 13. Feb. 2016 (CET)
- Da der Mehmet damals erst 16 oder 17 Jahre alt war und seit Geburt in Deutschland lebte finde ich es persönlich nicht richtig, dass er als Teenager allein in die Türkei musste. Der kommt dort wohl noch weniger klar als in Deutschland. Ob man das jetzt Unrecht oder pädagogisch falsch nennt sei mal dahingestellt. Eine Ausweisung bei sehr schweren Straftaten oder Serienstraftätern über 21 Jahren finde ich persönlich okay. Irgendwie muss man auch die Gesellschaft vor Serienstraftätern schützen, die anscheinend kaum mehr auf den rechten Weg zu bringen sind. Ob das mit Artikel 3 Absatz 3 GG vereinbar ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Die Auslegung des Grundgesetzes ist anscheinend kompliziert und das überlasse ich lieber Juristen. Falls ich das oben verlinkte Buch halbwegs richtig verstanden habe, sehen Juristen Art 3 Abs III nicht als Grund der gegen eine Ausweisung spricht. PS: Ich fände es persönlich auch okay wenn z.B. ein 30-jähriger Deutscher der bereits 30 üble Straftaten auf dem Kerbholz hat ausgewiesen wird. Aber das geht rechtlich leider nicht, weil den ja kein Land aufnehmen würde. chatib al-almani (Diskussion) 16:29, 13. Feb. 2016 (CET)
6 Recht auf Heimat?
Ein international anerkanntes Recht auf Heimat gibt es übrigens nicht. Erstens lässt sich das nicht umsetzen, weil man sonst Millionen von Menschen auf der Landkarte umsiedeln müsste, und zweitens weil "Heimat" ein schwammiger Begriff ist. Für den einen ist es das Land in dem er geoboren ist, für den nächsten das Land wo er lange gelbt hat, für den dritten das Land dem er sich sprachlich verbunden fühlt, und Rechtsradikale verstehen unter "Recht auf Heimat" dass sie nicht mit Ausländern zusammenleben müssen. Ein ausländischer Serienstraftäter kann sich also nicht auf ein "Recht auf Heimat" berufen. --chatib al-almani (Diskussion) 07:21, 13. Feb. 2016 (CET)
7 Edit von Anthoney
Hallo Anthoney, bei deiner Antwort hier ist dir ein Fehler unterlaufen. Du hast im Abschnitt Burkaverbot in meine Argumentation hereingeschrieben (Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da....) . Das war gewiss keine Absicht, bist du damit einverstanden, dass wir nicht gegenseitig unsere Beiträge nachträglich verändern? Ich würde dann deine Antwort als neuen Beitrag gekennzeichnet weiter nach unten verlagern und darauf antworten, wie wir es bis jetzt immer gehalten haben. Zweitens: im selben Edit änderst du eine Diskussion darüber, ob Abschiebungen ein Verbrechen sind, in dass Abschiebungen ein Verbrechen sind. Das ist unfair, da es das Ergebnis der Diskussion vorwegnimmt. Hier hätte ich gerne ebenfalls eine Zurückstellung auf die Frageform. Danke und Gruss --Johnny (Diskussion) 22:01, 16. Feb. 2016 (CET)
8 Deutschland ist bei Flüchtlingen und Gastarbeiter sehr belebt!
Wie ist es eigentlich zu erklären, dass Millionen von Flüchtlinge aus der ganzen Welt und Millionen von Gastarbeitern seit Jahrzehnten Deutschland als Zielland wählen, wenn (wie der Artikel suggeriert) in Deuschland ständig schwere Verbrechen vom Staat überwiegend an Fremden verübt werden??? Warum gehen die nicht in andere europäische Länder oder in arabische Nachbarländer wenn der deutsche Staat solch eine Verbrecherorganisation ist???
Die Antwort ist: Weil es in Deutschland keine Verbrechen durch den Staat gibt, und Fremde große Freiheiten, soziale Unterstützung in Geldleistungen und Hilfe durch ehrenamtlicher Helfer genießen/erhalten. Neben Schweden und vielleicht noch Holland bietet Deutschland die weltweit beste Behandlung für Flüchtlinge und Fremde. Das restliche Europa, die USA, Kanada und Australien nehmen fast Null Flüchtlinge auf. Ein Flüchtling hat mir gerade neulich erzählt, dass es ihn wundert, dass man in Deutschland so hilfsbereit gegenüber Flüchtlingen ist. In seiner Heimat Syrien und den arabischen Nachbarländern wäre üblicherweise fast niemand bereit Fremden in Not aus anderen Ländern zu helfen. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 22:23, 16. Feb. 2016 (CET)
9 Selbstgebastelte Definitionen
Das Grundproblem des ganzen Artikels ist, dass als Basis selbstgebastelte Begriffsdefinitionen verwendet werden, die sonst kein einziger Wissenschaftler gebraucht. Mit diesem Vorgehen kann man natürlich alles schlussfolgern was man möchte. Das ist so wie wenn ich in der Mathematik das Axiom aufstellen würde: "Man darf beim Rechnen + und - beliebig vertauschen." Dann gilt 3 - 3 = 6 genauso wie 3 - 3 = 0. Dann kann ich auch beweisen, dass man bei 300 Euro Bankguthaben 200 Euro abheben und ausgeben kann und nachher 500 Euro auf dem Konto hat. Fazit: Mit selbterfundenen Definitionen kann man keinen Artikel schreiben der etwas mit der Wirklichkeit/Realität zu tun hat. Es macht keinen Sinn mehr an diesem Artikel mitzuarbeiten, wenn man sich nicht selber auf diese an den Haaren herbeigezogenen und total subjektiven Definitionen einlassen will. Ich editiere in diesem Artikel nichts mehr, weil mir das Ganze langsam zu abstrus ist. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 16:23, 22. Feb. 2016 (CET)
- Da müsstest du schon klar sagen, welche Definition hier nicht stimmt. Mein Ziel war es die sich wiederholenden Argumente und "Argumente" zu sortieren. Mit der Definition und den Prämissen eine gemeinsame Basis zu schaffen. Und nun kann man sich Gedanken machen, ob eine Definition oder Prämäisse falsch oder unvollständig ist oder so wie sie ist akzeptiert wird. Erst wenn Einigkeit über Definitionen und Prämissen herrscht, kann man das ganze handlen. So wie es war war es ja ein ständiges: "du hast unrecht" - "Nein du" - "Du aber viel mehr" -
- Wenn man sich einig ist, dass 2 größer 1 ist und 3 größer 2 und dass dann 3 größer 1 dann können wir weiter schauen.
- Mag sein dass du die Sklaverei für kein Unrecht und kein Verbrechen hälst. Selbst wenn es de jure so gewesen sein sollte.
- Nur dann lohnt es sich auch nicht zu diskutieren, ob Abschiebungen Unrecht sind.
- Ich vertrete die Prämisse, dass die Sklaverei - zumindest de facto - ein Verbrechen war.
- Ich habe Raum für Gegenreden gelassen - und habe die Gegenseite nicht ausgeblendet oder gelöscht. Nun Könnt ihr gerne beginnen Fehler in den Prämissen und Definitonen zu suchen. --Anthoney (Diskussion) 17:15, 22. Feb. 2016 (CET)
- Beim Begriff "Verbrechen" sollte man z.B. mal bei Google Book Search schauen, wie anerkannte Forscher das definieren. Wenn man Verbrechen selber definiert als "alles was ich gemein und ungerecht" finde, kommt man im Artikel nicht weiter. Und beim Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes z.B. muss man sich an die Interpretationen von Juristen halten. Selber als Laie Art. 3 GG ausdeuten führt zu nichts. Genauso ist es beim Begriff "Vertreibung". Da kann man sich nicht einfach selber was konstruieren in der Art von "Vertreibung ist wenn jemand irgendwo weg muss obwohl er lieber daleiben möchte". --chatib al-almani (Diskussion) 17:42, 22. Feb. 2016 (CET)
- Ich hae die Definition: "Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden." - wEnn man also Menschen wegen der Herkunft benachteiligt - so stehts im Grundgesetz - dann ist das doch zwingend ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung? Wenn man das anders sieht - ist doch jede Diskussion hinfällig. --Anthoney (Diskussion) 17:47, 22. Feb. 2016 (CET)
- Beim Begriff "Verbrechen" sollte man z.B. mal bei Google Book Search schauen, wie anerkannte Forscher das definieren. Wenn man Verbrechen selber definiert als "alles was ich gemein und ungerecht" finde, kommt man im Artikel nicht weiter. Und beim Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes z.B. muss man sich an die Interpretationen von Juristen halten. Selber als Laie Art. 3 GG ausdeuten führt zu nichts. Genauso ist es beim Begriff "Vertreibung". Da kann man sich nicht einfach selber was konstruieren in der Art von "Vertreibung ist wenn jemand irgendwo weg muss obwohl er lieber daleiben möchte". --chatib al-almani (Diskussion) 17:42, 22. Feb. 2016 (CET)
- Bei der Abschiebung wird man ja nicht wegen der Herkunft benachteiligt. Beispiel dazu: Zwei serbische Brüder leben seit 10 Jahren in Deutschland. Nach neun Jahren Aufenthalt beantragt der Bruder A die deutsche Staatsbürgerschaft und erhält sie auch. Der Bruder B macht das nicht. Zwei Jahre später machen die beiden Diebestouren und schlagen auch noch einige Leute zusammen. Der Bruder B wird verurteilt und nach seiner Haft abgeschoben und der Bruder A kommt in den Knast und darf danach in Deutschland leben. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Der Bruder B wurde also nicht wegen seiner Herkunft anders behandelt, d.h. abgeschoben. --chatib al-almani (Diskussion) 18:17, 22. Feb. 2016 (CET)
- Zu "Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden." Die Definition ist ja richtig. Aber man versteht unter der Rechtsordnung dabei das von der Gesellschaft gesetzlich fixierte und nicht das, was jeder Mensch nach Lust und Laune rein subjektiv als Rechtsordnung versteht. --chatib al-almani (Diskussion) 18:26, 22. Feb. 2016 (CET)
Na der eine Bruder wird nicht benachteiligt der andere sehr wohl, schließlich muss er das Land verlassen. Und Ich finde Vertreibung und Ungleichbehandlung sehr wohl einen Verstoß gegen die Rechtsordnung. --Anthoney (Diskussion) 21:50, 22. Feb. 2016 (CET)
- Sie werden aber nicht (wie du oben geschrieben hast, und was nach Art. 3 GG verboten ist) wegen ihrer Herkunft benachteiligt bzw. ungleich behandelt. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Sie werden wegen ihrer verschiedenen Staatsbürgerschaft unterschiedlich behandelt. Das ist nach GG nicht verboten, weil man Ungleiches auch Ungleich behandeln darf. Herkunft ist nicht dasselbe wie Staatsbürgerschaft. Art. 3 GG greift in diesem Fall also nicht. chatib al-almani (Diskussion) 22:14, 22. Feb. 2016 (CET)
- "Wenn man Verbrechen selber definiert als "alles was ich gemein und ungerecht" finde, kommt man im Artikel nicht weiter." - ich denke aber, es hängt von dem Kontext der Taten ab. Die Vertreibungen von Deutschen aus Polen oder Tschechoslowakei würde Anthoney sicher nicht als gemein oder ungerehct bezeichnen. Schliesslich handelt es sich bei diesen Opfern um Deutsche.--René Walter (Diskussion) 22:47, 22. Feb. 2016 (CET)
9.1 de facto-Verbrechen <-> de jure-Verbrechen
Das Problem des Artikels fängt schon mit der Grunddefinition/Prämisse an: "Das Schwerpunkt dieses Artikels ist nicht nur über de-jure-Verbrechen zu bereichten, sondern insbesondere um de-facto-Verbrechen, das heißt, Verbrechen, die zwar einen legalen Anstrich haben, aber Unrecht gutheißen."
Danach werden dann rein subjektiv viele "de facto-Verbrechen" nach persönlichem Empfinden (Ausweisungen, fehlendes Wahlrecht für Ausländer, Minarettverbot, etc.) aufgelistet. Die nächste Person würde andere Dinge als "de facto-Verbrechen" sehen und einige der obigen "de facto-Verbrechen" nicht als Verbrechen sehen. Ich könnte z.B. sagen: "Es ist ein Verbrechen, dass irgendein Promi wie Daniela Katzenberger 20 mal soviel verdient wie eine Krankenschwester, obwohl die Katzenberger überhaupt nichts gesellschaftlich nützliches leistet." Der nächste meint: "Es ist ein Verbrechen, dass irgendein 18-jähriger 5.000.000 Euro erbt für die er absolut nichts geleistet hat, und eine anderer gleichaltriger Mensch hat gerade mal 500 Euro im Monat." Die nächste Person sieht es als Verbrechen des Staates, dass man ihm wegen Alkohol am Steuer den Führerschein abgenommen hat, obwohl er gar keinen Unfall gebaut hat. Meine Oma aus Ostpreußen würde sagen: "Es war ein Verbrechen, dass Willy Brandt auf die deutschen Ostgebiete verzichtet hat. Ich möchte mein Haus und meine landwirtschaftlichen Flächen von den Polen zurückbekommen." Wenn man 1000 Menschen befragt bekommt man man dann so circa 20.000 "de facto-Verbrechen des Staates". Daran sieht man, dass die Methode mit selbst festgelegten "de facto-Verbrechen" nur zu unzähligen willkürlichen und subjektiven "Verbrechen des Staates" führt. So kann man keinen vernünftigen und sachlichen Artikel aufbauen. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 22:08, 22. Feb. 2016 (CET)
- Das ist nur ein Beispiel unter vielen: wer allen ernstes eine Prämisse aufstellt, wonach es universelle Grundrechte gäbe und darunter als Beispiel Minarett-Verbote und Big Brother ( ?) in einem Atemzug mit dem Recht auf Leben aufführt, der stellt sich so weit außerhalb des common sense, der Realität und des allgemeinen Sprachgebrauchs, dass er damit eine ernsthafte Diskussion unmöglich macht. Zudem wurde nachträglich eine komplett andere Einführung zugefügt und es fanden Verfälschungen der Diskussion statt. Dazu kommt noch die dreiste Behauptung: "Dieser Artikel wurde auf diverse Arten missbraucht, um die ursprüngilche These zu diskreditieren." Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, all meine Beiträge aus dem Artikel zu löschen. Wäre der Artikel von Anfang an mit der Bemerkung versehen gewesen, dass hier nicht mit den allgemein anerkannten Definitionen gearbeitet wird, sondern dass die "progressive Organisation Pluspedia" mit selbst ausgedachten Wörtern und Begriffen hantiert, hätten wir uns das ganz sparen können. Dann gehört nach den Regeln dieser Organisation der pov- Hinweis nach oben und gut ist . Johnny (Diskussion) 22:45, 22. Feb. 2016 (CET)
- Nachdem nun die Diskussionsverfälschung durch Anthoney nicht zurückgesetzt wurde ( Dennoch kamen im Jahr 2015 seltsamerweise über eine Million Menschen aus der ganzen Welt freiwillig in den deutschen Verbrecherstaat anstatt im Nahen Osten und Afrika weiterhin das sonnige Wetter und die Segnungen des Islam zu genießen. ist zum Beispiel kein Beitrag von mir, ist aber so durch Anthoney gekennzeichnet worden. Und das ist nur ein Beispiel. ) habe ich nun meine angeblichen Bemerkungen aus dieser komischen Tabelle wieder herausgenommen. Die krankt ja schon daran, dass Anthoney auf einer Spalte seine sogenannten Prämissen aufstellt, in der zweiten Spalte dafür Beispiele aufführt, dann eine dritte Spalte für Kommentare freigibt und diese in der vierten und letzten Spalte dann abschliessend Preziosen der Art verbreitet: Deutschland erkennt die Todesstrafe in den USA als Recht an. Trotzdem ist es ein Verbrechen, wehrlose Menschen zu töten.....ff Es bräuchte etwa drei weitere Spalten, um alleine die Denkfehler in diesem Beispiel klarzumachen. Das hat sich allerdings schon dadurch erledigt, dass Anthoney nachträglich seine bizarren Gleichsetzungen von Verbrechen und Unrecht oder seine selbstgemachte Gleichsetzung von Vertreibung mit dem Abschieben krimineller Ausländer dem Artikel vorangestellt hat. --Johnny (Diskussion) 21:34, 24. Feb. 2016 (CET)
- Das ist nur ein Beispiel unter vielen: wer allen ernstes eine Prämisse aufstellt, wonach es universelle Grundrechte gäbe und darunter als Beispiel Minarett-Verbote und Big Brother ( ?) in einem Atemzug mit dem Recht auf Leben aufführt, der stellt sich so weit außerhalb des common sense, der Realität und des allgemeinen Sprachgebrauchs, dass er damit eine ernsthafte Diskussion unmöglich macht. Zudem wurde nachträglich eine komplett andere Einführung zugefügt und es fanden Verfälschungen der Diskussion statt. Dazu kommt noch die dreiste Behauptung: "Dieser Artikel wurde auf diverse Arten missbraucht, um die ursprüngilche These zu diskreditieren." Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, all meine Beiträge aus dem Artikel zu löschen. Wäre der Artikel von Anfang an mit der Bemerkung versehen gewesen, dass hier nicht mit den allgemein anerkannten Definitionen gearbeitet wird, sondern dass die "progressive Organisation Pluspedia" mit selbst ausgedachten Wörtern und Begriffen hantiert, hätten wir uns das ganz sparen können. Dann gehört nach den Regeln dieser Organisation der pov- Hinweis nach oben und gut ist . Johnny (Diskussion) 22:45, 22. Feb. 2016 (CET)
Anthoney vertritt im Artikel die Ansicht, dass es ein unveränderliches Recht gäbe. Das nennt man mit Fachbegriff Naturrecht (kann man in Wikipedia nachlesen). Die Vorstellungen des Naturrechts leiten sich eigentlich aus religiösen, vormodernen Vorstellungen ab. Dagegen stehen die Ansichten des sogenannten Rechtspositivismus (kann man in Wikipedia auch nachlesen), die meinen, dass es keine unveränderlichen Gerechtigkeitswerte gibt, weil diese sich historisch wandeln. Für die Rechtsposivisten ist das Recht nur das was gesetzlich festgelegt ist. In der Neuzeit dominiert in der Praxis der Rechtspositivismus. Mit dem naturrechtlichen Ansatz kommt man in der Praxis halt nicht weit, weil das im Endeffekt alles beliebige Philosophiererei und Glaskugelschau bleibt. chatib al-almani (Diskussion) 22:55, 22. Feb. 2016 (CET)
- das mag ja sein, aber auch im Naturrecht gehört das Recht zum Bau von Kirchtürmen nicht zu den Grundrechten.Johnny (Diskussion) 23:31, 22. Feb. 2016 (CET)
Zwar haben beide dieselbe Herkunft. Da der eine aber die Deutsche Staatsbürgerschaft hat wird er nicht benachteiligt - der andere, der sie nicht hat - der wird wegen seiner Herkunft benachteiligt. Man muss ihn mit einem Deutschen vergleichen, der Deutsche Eltern hatte.
Zudem ist der Erhalt der Deutschen Staatsbürgerschaft für Serben mit Nachteilen verbudnen, dass sie die Serbische Staatsbürgerschaft aufgeben müssen und auch für die Staatsbürgerschaft Kosten plus Aufwand haben. Während das Kind Deutscher Eltern den Schutz implizit hat.
Zudem kann nicht jeder in Deutschland Deutscher werden. Imam Abdul Adhim Kamouss - obwohl er seit seit 1997 in Deutschland lebt - stellte laut "Bild"-Zeitung einen Antrag auf Einbürgerung. Dieser wurde aber abgelehnt. (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/berliner-al-nur-moschee-trennt-sich-von-talk-imam-kamouss-a-998201.html)
- 1.) Das ist ja empörend und eine Gemeinheit des deutschen Staates, dass der radikale Islamist und Hassprediger Imam Abdul Adhim Kamouss, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird nicht die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Sollte nicht jeder Terrorist und Verbrecher das Grundrecht haben Deutscher zu werden? Das verbrecherische deutsche Gesetz meint dazu: "Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat." Ein sehr diskriminierendes Gesetz ist das. Damit wird die Gruppe der undemokratischen Verfassungsfeinde benachteiligt. Sollte nicht jeder Muslim das Grundrecht haben, in Deutschland islamistisch zu hetzen und den Staat zu bekämpfen? chatib al-almani (Diskussion) 17:56, 23. Feb. 2016 (CET)
- 2.) Sorry, aber Juristen sehen das nun mal anders als du! Hier kann man es auf Seite 361 und 362 im Detail nachlesen. Dort heißt es u.a.: "Die Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit verstößt also nicht gegen Art. 3 III. Die Staatsangehörigkeit ist weder "Heimat" noch "Herkunft" im Sinne dieser Bestimmung." Das Buch stammt von diesem Juraprofessor. Der ist ein international sehr anerkannter Fachmann und kein Anfänger. --chatib al-almani (Diskussion) 15:59, 23. Feb. 2016 (CET)
- Der ganze Artikel ist Theoriefindung vom Allerfeinsten, gedeckt nicht mal durch eine halbwegs akzeptable Zeitung als Quelle, sondern schlichtweg dadurch erklärbar, dass entweder die Begriffe nicht verstanden werden oder nicht verstanden werden wollen. Da gehört ein TF-Button rein, alternativ ein Hinweis, das ganze sei ein Scherz. Dass der Ersteller hier nichts dazu sagt, dass er Verfälschungen vorgenommen hat und auch nicht dazu, dass offensichtlich die von ihm selber aufgestellten Regeln für ihn nicht gelten, sagen wohl genug aus. --Johnny (Diskussion) 17:52, 23. Feb. 2016 (CET) Auch die Tatsache, dass der Ersteller zwar fröhlich weiter im Artikel editiert, aber nicht die verfälschten Zitate und Meinungen herausnimmt, wie ich das beantragt hatte, ist ja wohl ein Zeichen für die fehlende Seriösität des Artikels. --Johnny (Diskussion) 17:55, 23. Feb. 2016 (CET)
- Ich denke wir sollten alle gemeinsam eine Geldsammlung bzw. einen Fonds erstellen, mit dem Ziel, die Repatriierung von den durch den scheissdeutschen Verbrecherstaat brutal verfolgten Leuten zu ermöglichen. Dann kann sich schliesslich auch Ante ein Flugbillet nach Sarajevo leisten und sich von der deutschfaschistischen Verbrecherorganisation, die ihn jahrelang so schlecht behandelt hat, zu entkommen. Gruss, --Lt. Handjob (Diskussion) 18:23, 23. Feb. 2016 (CET)
- die Diskussionsseite dient dazu, Inhalte des Artikels zu besprechen und nicht dazu, persönliche Mutmassungen anzustellen oder Autoren zu beleidigen. Ich denke, wenn du ernsthaft deinen Standpunkt darlegst, können wir - bei allem Unverständnis über Antes Vorgehen - den Artikel verbessern. Johnny (Diskussion) 19:20, 23. Feb. 2016 (CET)
- Den Artikel werde ich bald verbessern, ich brauche nur ein wenig Zeit, um die scherwiegenderen Themen wie die Sünde Onans zu erledigen.--Lt. Handjob (Diskussion) 19:55, 23. Feb. 2016 (CET)
- Danke --Johnny (Diskussion) 20:04, 23. Feb. 2016 (CET)
- Den Artikel werde ich bald verbessern, ich brauche nur ein wenig Zeit, um die scherwiegenderen Themen wie die Sünde Onans zu erledigen.--Lt. Handjob (Diskussion) 19:55, 23. Feb. 2016 (CET)
- die Diskussionsseite dient dazu, Inhalte des Artikels zu besprechen und nicht dazu, persönliche Mutmassungen anzustellen oder Autoren zu beleidigen. Ich denke, wenn du ernsthaft deinen Standpunkt darlegst, können wir - bei allem Unverständnis über Antes Vorgehen - den Artikel verbessern. Johnny (Diskussion) 19:20, 23. Feb. 2016 (CET)
- Ich denke wir sollten alle gemeinsam eine Geldsammlung bzw. einen Fonds erstellen, mit dem Ziel, die Repatriierung von den durch den scheissdeutschen Verbrecherstaat brutal verfolgten Leuten zu ermöglichen. Dann kann sich schliesslich auch Ante ein Flugbillet nach Sarajevo leisten und sich von der deutschfaschistischen Verbrecherorganisation, die ihn jahrelang so schlecht behandelt hat, zu entkommen. Gruss, --Lt. Handjob (Diskussion) 18:23, 23. Feb. 2016 (CET)
- Der ganze Artikel ist Theoriefindung vom Allerfeinsten, gedeckt nicht mal durch eine halbwegs akzeptable Zeitung als Quelle, sondern schlichtweg dadurch erklärbar, dass entweder die Begriffe nicht verstanden werden oder nicht verstanden werden wollen. Da gehört ein TF-Button rein, alternativ ein Hinweis, das ganze sei ein Scherz. Dass der Ersteller hier nichts dazu sagt, dass er Verfälschungen vorgenommen hat und auch nicht dazu, dass offensichtlich die von ihm selber aufgestellten Regeln für ihn nicht gelten, sagen wohl genug aus. --Johnny (Diskussion) 17:52, 23. Feb. 2016 (CET) Auch die Tatsache, dass der Ersteller zwar fröhlich weiter im Artikel editiert, aber nicht die verfälschten Zitate und Meinungen herausnimmt, wie ich das beantragt hatte, ist ja wohl ein Zeichen für die fehlende Seriösität des Artikels. --Johnny (Diskussion) 17:55, 23. Feb. 2016 (CET)
10 Diskussionskultur
Anthoney:
- Das war wieder mal keine Antwort auf meine Frage:
- Frage 1: Also nehmen wir mal Ai Weiwei - ein Mann aus China - lebt zur Zeit in Deutschland. In China darf er nicht wählen - ist es dann ungerecht wenn er in Deutschland nicht wählen darf, wenn er Erstwohnsitz in Deutschland hat?
- Frage 2: Eine Frau aus mit Saudi-Arabischer Staatsbürgerschaft geboren in der Schweiz muss in der Schweiz keinen Militärdienst leisten, wenn sie sich nicht einbürgern lässt. Sie hat faktisch alle Pflichten wie eine Schweizerin auch. Sie darf aber nicht an Wahlen teilnehmen. In Saudi-Arabien gibt es faktisch keine Demokratie. Ist es dann ungerecht, dass sie in der Schweiz nicht wählen darf?
- Frage 3: Der Türke - in Deutschland geboren - Lebt sein ganzes Leben in Deutschland - Er darf in Deutschland nicht wählen - muss aber die Steuern bezahlen, die Deutsche für ihn bestimmen. Muss sich nach den Gesetzen der Deutschen diskriminieren lassen? Und hat keinerlei Politisches Mitspracherecht. Ist das ungerecht?
- Frage 4: Michael Schumacher, Franz Beckenbauer und Sebastian Vettel leben nicht in Deutschland, haben sich aus Deutschland verabschiedet, zahlen kein Steuern in Deutschland - dürfen aber in Deutschland wählen und über Dinge entscheiden, die sie nicht betreffen. Ist das gerecht?
- Das scheint mir deine grundsätzliche Diskussionshaltung zu sein: du stellst andauernd irgendwelche Fragen der Preisklasse: Ist die Aussage: "Juden ins Gas" antisemitisch? , die nicht nur völlig provokativ, unsinnig und nicht mal themenbezogen sind, sondern du wiederholst diese Fragen auch noch ständig. Dazu stellst du Fragen, die schon längst beantwortet sind, beantwortest aber keine Fragen, die an dich gerichtet sind. Du scheinst überhaupt kein Interesse daran zu haben, dich zu einigen.
- Das war wieder mal keine Antwort auf meine Frage:
Anthony:
Antwort: Genau aus dem Grunde erübrgit sich jede weiter Diskussion mit dir - Du weigerst dich auf einfache Fragen zu antworten, weil diese Deine "Argumente" in sich zusammenfallen lassen.
- Al Weiwei hat in Deutschland und in China kein Wahlrecht
- Die Frau ist diskriminert
- Der Türke ist in Deutschland diskriminert
- Diese Deutschen benötigen kein Wahlrecht in Deutschland.
ein Wahlrecht sollte nicht am "Volk" hängen sondern an der "Bevölkerung" - Alles andere ist undemokratisch.
- Anmerkung Johnny: Das ist eine grobe Verzerrung. Der Ersteller des Artikels hat mehrfach verhindert, dass dieser Artikel als seine eigene Meinung gekennzeichnet wird.
- Der SuprAdmin hat das verhindert. Und er hat das Recht dazu.
- Anmerkung Johnny:Oh, ein Artikel, in welchem sich der Supra-Admin über angebliche Verbrechen durch den Staat echauffiert, dabei als Beispiel einen Ex-Kanzler aufführt, der angeblich über dem Gesetz stehe und dies als grobes Verbrechen definiert. Gleichzeitig wirft der Supra-Admin sämtliche Regeln, die er jemals aufgestellt hat, über den Haufen mit der Begründung : Der Supra-Admin hat das Recht dazu. Dann schreib bitte deutlich sichtbar ins Regelwerk: Alle Tiere sind gleich. Aber einige sind gleicher. Oder alternativ: Der Supra-Admin steht über dem Gesetz.
- Der SuprAdmin hat das verhindert. Und er hat das Recht dazu.
- Anmerkung Johnny: Erst im Verlauf der Diskussion wurde klar, dass der Ersteller des Artikels Begriffe wie Verbrechen anders interpretiert als der Rest der Menschheit. Verbrechen sind gemäss seiner Definition das gleiche wie Unrecht
- Gegenanmerkung: Ein Staat der ein Unrecht begeht, der begeht ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Johnny: Es geht darum, dass Unrecht und Verbrechen zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind und dass du das trotzdem gleichsetzt. Was hat deine Antwort damit zu tun?
- Gegenanmerkung: Ein Staat der ein Unrecht begeht, der begeht ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Johnny: und werden nach seiner Darstellung zwar in allen Staaten begangen, hervorzuheben sind allerdings primär die Verbrechen, die er freihändig als solche definiert.
- Anmerkung Anthoney: Tatsächlich ist es so, dass der Artikel sehr wohl auch Verbrechen beschreibt, die der Autor nicht reingeschrieben hat.
- Anmerkung Johnny: Das ist nicht der Punkt. Du vermischst die Begriffe Unrecht mit Verbrechen. Du führst in einem Artikel, der sich Verbrechen durch den Staat nennt, Tatbestände auf, die niemand auf der Welt ausser dir als Verbrechen bezeichnet.
- Anmerkung Anthoney: Tatsächlich ist es so, dass der Artikel sehr wohl auch Verbrechen beschreibt, die der Autor nicht reingeschrieben hat.
- Anmerkung Johnny;: Dies wird beispielhaft deutlich an seiner von ihm neu definierte Einführung des Artikels. Obwohl im Verlauf der Diskussion klar wurde, dass ein Grossteil der schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit heutzutage durch islamische Staaten begangen werden, werden diese vom Verfasser nicht in der Einleitung aufgeführt.
- Anmerkung Johnny: Stattdessen wiederholt der Verfasser dort seine Theorien zu Verbrechen des deutschen Staates, die alleine darauf zu beruhen scheinen, dass er die Abschiebung krimineller Ausländer für ein Verbrechen des Staates hält. Deutlich wird ebenfalls, dass der Ersteller Grundregeln der deutschen Sprache und nicht zuletzt Grundregeln der Pluspedia ignoriert.
- Anmerkung dazu: und wieder eine nachträglich eingeführte sogenannte Prämisse, durch einen Facebook-Post belegt, wow. Und selbstverständlich wird auch hier wieder eine Einzelmeinung, die sich auf eine zukünftige Volksabstimmung bezieht, zur Tatsache aufgebläht. Ein Zusammenhang zu irgendwelchen Verbrechen des Staates besteht natürlich auch hier wieder nicht. Es wird lediglich deutlich, wie verzweifelt der Artikel-Ersteller mittlerweile schon in sozialen Netzwerken sucht, um irgendwelche Beiträge zu finden, die seine Thesen zu untermauern. Was natürlich auch mit diesem Beispiel nicht gelingt, wie gesagt, da es sich um einen Kommentar zu einer Volksabstimmung handelt, die noch gar nicht stattgefunden hat. Nachtrag: ich möchte dir in einem Punkt ausdrücklich Recht geben: Falls die Initiative das Stände- und das Stimmen-Mehr erhielte und damit Verfassungsrang erhielte: das wäre eine Ungerechtigkeit sondergleichen. Dazu meine volle Zustimmung.
Eine Diskussion und Verständigung ist nur dann sinnvoll möglich, wenn der Sinn des Artikels verstanden wird. Das Gerüst dieses Artikels sind folgende Prämissen; Werden diese Prämissen nicht anerkannt, so ergibt der Artikel und eine Diskussion darüber naturgemäß wenig Sinn. Das Schwerpunkt dieses Artikels ist nicht nur über de-jure-Verbrechen zu bereichten, sondern insbesondere um de-facto-Verbrechen, das heißt, Verbrechen, die zwar einen legalen Anstrich haben, aber Unrecht gutheißen.
- Anmerkung: Hätte der Ersteller diese Artikels diese Prämisse von Anfang an bekannt gemacht, wäre eine Diskussion in der Tat komplett sinnlos gewesen.
- Gegen-Anmerkung: Die Prämissen und Defintione wurden notwendig, weil hier Trolle mit Scheinargumente aufkamen und in keiner Weise bereit waren, die Kugel-Form der Erde zu bestätigen, sondern weiterhin behaupteten, die Erde sei eine Scheibe. (Obwohl Abschiebungen aus der Heimat ein Verbrechen darstellen, weigerten sich die Trolle eine Ausweisung aus der Heimat als Vertreibung anzusehen. Obwohl Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen und dies eine offensichtliche Diskrimineirung ist, wird das Unrecht nicht als solches anerkannt.)
- Das ist nichts weiter als ein Festhalten daran, dass du als einziger auf der Welt die Wahrheit gepachtet hast in Verbindung mit einer Beleidigung deiner Diskussionspartner als Trolle. Die Behauptung, hier würde mit Scheinargumenten gearbeitet, trifft wohl zu. Aber es ist nur zu deutlich geworden, dass die ausschliesslich von dir verwendet werden. Du führst hier ständig und ohne Unterlass einen Zirkelschluss vor, der bereits ständig und ohne Unterlass widerlegt wurde und durch niemandem auf der Welt geteilt wird. Im übrigen lies mal den Satz, auf den du antwortest, nochmal durch: Hättest du vorweg mitgeteilt, dass deiner Meinung nach die Abschiebung krimineller Ausländer eine Vertreibung darstellt, dann wäre eine Diskussion komplett sinnlos gewesen. Hättest du vorweg mitgeteilt, dass für dich Unrecht und Verbrechen das gleiche sind, dann wäre diese Diskussion sinnlos gewesen etc pp. Genau das habe ich geschrieben und genau das hast du nicht beantwortet.
- Gegen-Anmerkung: Die Prämissen und Defintione wurden notwendig, weil hier Trolle mit Scheinargumente aufkamen und in keiner Weise bereit waren, die Kugel-Form der Erde zu bestätigen, sondern weiterhin behaupteten, die Erde sei eine Scheibe. (Obwohl Abschiebungen aus der Heimat ein Verbrechen darstellen, weigerten sich die Trolle eine Ausweisung aus der Heimat als Vertreibung anzusehen. Obwohl Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen und dies eine offensichtliche Diskrimineirung ist, wird das Unrecht nicht als solches anerkannt.)
- Anmerkung Johnny: Eine Diskussion über den Sinn des Artikels ist grundsätzlich nur möglich, wenn sich entweder alle an die Regeln der deutschen Sprache halten. Dann wäre dieser Artikel drei Zeilen lang und würde schwerpunktmässig die Todesstrafe sowie die Scharia behandeln. Stattdessen hat der Verfasser allgemein anerkannte Begriffe nach eigenem Gusto verändert und dies erst nachträglich mitgeteilt.
- Johnny: Hätte der Verfasser dem Artikel vorangestellt:
- Achtung, hier handelt es sich nicht um einen enzyklopädischen Artikel !
- Die Bedeutung zentraler Begriffe dieses Artikels entspricht nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch !
- Der Verfasser verwendet für Wörter wie Verbrechen und Vertreibung selbst ausgedachte Definitionen !
- dann wäre der Sinn des Artikels zu verstehen. Allerdings gehörte dann - wie in den Regeln, die der Verfasser selber aufgestellt hat - eben zumindest der Hinweies POV sowie der Hinweis Meinungsartikel an den Anfang. Diese Hinweise hat der Verfasser jedoch mehrfach wieder entfernt und zugleich deutlich gemacht, dass er als Supraadmin kein erneutes Einsetzen der Hinweise wünscht.
- Gegenanmerkung: Wozu er das Recht hat.
- Woher nimmt er das Recht? Steht er etwa als absoluter Herrscher über dem Gesetz? Darf er Verbrechen begehen? Ich habe nirgendwo eine Regel gefunden, die das besagt.
- Gegenanmerkung: Wozu er das Recht hat.
11 Kreisduskussionen und Trollbeitägere
- Anmerkung von Johnny zu dieser erneut nachträglich eingefügten Bemerkung : Ich hatte auf deiner Diskussionsseite bereits angeregt, diesen beiden Zitate zu löschen, aber wenn du schon den Herrn Beck zitierst: Das ist ein Interview vom 7. Januar und Herr Beck redet da hauptsächlich davon, dass man einige Verbrecher gar nicht abschieben kann, weil sie ihre Ausweise oder Pässe weggeworfen haben. Du gibst den Tenor des Interviews falsch wieder.
- Anmerkung von Johnny zu dieser erneut nachträglich eingefügten Bemerkung : Und was haben diese beiden Wortmeldungen mit dem Thema zu tun? Keiner spricht von einem Verbrechen durch den Staat. Und wenn du richtig und vollständig zitieren würdest, dann hättest du auch geschrieben, dass die Wahlbeteiligung von Ausländern auf Bundes-und Landesebene mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, und zwar höchstrichterlich festgestellt. Nochmal: lösche diese beiden Zitate, ich darf das ja nicht.
- Anmerkung Anthoney: Warum wurden diese Bemerkungen eingebaut? Weil Johnny behauptet: "Das ist einzig und allein die Meinung des Erstellers dieses Artikels." - Es mag eine Minderheitsmeinung sein - aber es ist nicht so, dass nur der Autor das so sieht. Daher ist auch kein POV notwendig. Noch die ganze sich im Kreise drehende Argumentation.
- Anmerkung Johnny: Die beiden von dir nachträglich eingefügten Zitate haben mit dem Artikel überhaupt nichts zu tun. Keiner der beiden Politiker, die du da heranziehst, behauptet, Deutschland beginge Verbrechen. Du belegst damit überhaupt nichts von dem, was du dem Artikel voranstellst. Was soll das?
- Anmerkung Lt Handjob zu Anthoneys Bemerkung: Dass die ganze Argumentation sich "im Kreise dreht", ist dadurch bedingt, dass du beratungsresistent irgendwelche Privattheorien gegen den klaren Konsens fortführst.
- Anmerkung Anthoney: Warum wurden diese Bemerkungen eingebaut? Weil Johnny behauptet: "Das ist einzig und allein die Meinung des Erstellers dieses Artikels." - Es mag eine Minderheitsmeinung sein - aber es ist nicht so, dass nur der Autor das so sieht. Daher ist auch kein POV notwendig. Noch die ganze sich im Kreise drehende Argumentation.
- Anmerkung von Johnny zu dieser erneut nachträglich eingefügten Bemerkung : Und was haben diese beiden Wortmeldungen mit dem Thema zu tun? Keiner spricht von einem Verbrechen durch den Staat. Und wenn du richtig und vollständig zitieren würdest, dann hättest du auch geschrieben, dass die Wahlbeteiligung von Ausländern auf Bundes-und Landesebene mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, und zwar höchstrichterlich festgestellt. Nochmal: lösche diese beiden Zitate, ich darf das ja nicht.
- Anmerkung Johnny zu dieser Vorbemerkung: Das ist einzig und allein die Meinung des Erstellers dieses Artikels. Die beiden Beispiele stützen nicht im geringsten die private und durch keinerlei Quellen gedeckte Meinung des Hauptautors, dass Deutschland Verbrechen begehe, sondern beschreiben etwas völlig anderes.
- Johnny behautpet weiterhin fälschlicherweise: der (Autor) in verfälschender Weise nachträglich seine selbst erdachten Definitionen dem Artikel voranstellt
- Anmerkung Johnny: Johnny behauptet das nicht fälschlicherweise, sondern genau das ist passiert, ebenfalls in der Versionsgeschichte nachzuprüfen: das war vor drei Tagen . Hier werden nachträglich selbst erdachte Definitionen dem Artikel vorangestellt, genau wie ich das geschrieben habe. Ich habe überhaupt nichts fälschlicherweise behauptet. Der Difflink lügt nicht und ich lüge nicht.
- Welche Definition wurde erdacht?
- Erdacht wurden vom Supra-Admin beispielsweise die Gleichsetzung von Verbrechen mit Unrecht sowie die Definition bzw der Trugschluss, dass eine Abschiebung krimineller Ausländer eine Vertreibung sei.
- Frage Anthoney: "Wenn ein Staat Frauen anders behandelt als Mänenr" - Welcher Begriff bezeichnest diesen Umstand?
- Antwort Johnny:Das müsstest du schon genauer definieren. Wenn ein Staat Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männern gibt, fällt mir auf Anhieb nur Scharia ein. Mir ist nicht ganz klar, welche Rechte du sonst meinst.
- Frauen durften in Deutschland nicht wählen, während Männer ein Wahlrecht hatten. Frauen durften nicht ohne ihren Ehemann ein Konto eröffnen oder einen Job annehmen. Wie ordnest du dies ein? Und wie ordnest du ein, dass Frauen in Saudi-Arabien kein Auto fahren dürfen? Oder dass Fraeun eine Bruka tragen müssen und Männer nicht? Wie bezeichnest du dieses Vorgehen durch den Staat?
- Frauen durften vor 100 Jahren in Deutschland nicht wählen, das ist natürlich ungerecht.
- Die Tatsache, dass das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen in allen Staaten überwiegend erst im 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts gewährt wurden, ist aber eine Tatsache, die nichts mit einem Verbrechen zu tun hat, das ist dir im übrigen auch schon x-mal erklärt worden. Dass es heute noch Staaten gibt, die Frauen oder Männer, Muslime oder Nicht-Muslime, Hindus oder Nicht-Hindus, Heteros oder Homos ungleich behandeln, das ist das Problem.
- Also wenn Frauen eine Burka tragen müssen ist es eine Ungerechtigkeit?
- Antwort Johnny: Ich weiss wirklich nicht, worauf du hinauswillst. Deine Definition, wonach du Ungerechtigkeit mit Verbrechen gleichsetzt, erschwert eine Beantwortung der Frage. Wenn du mich fragen würdest, ob es eine Ungerechtigkeit sei, dass Frauen in Saudi-Arabien nicht Auto fahren dürfen, sage ich ja, das ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den Frauen. Wenn du mich fragst, ob es eine Ungerechtigkeit war, dass Frauen vor 100 Jahren in den meisten Staaten der Welt nicht wählen durften, dann antworte ich dir genauso. Das war ungerecht. Aber es entspricht nicht der Definition von Verbrechen. Zurück zu deiner Frage: Ich halte es nicht für die schlimmste Ungerechtigkeit, dass Frauen in einem Land, in dem sie sowieso de facto rechtlos sind, eine Burka tragen müssen. Ich halte es für ein Verbrechen, dass in diesem Land Frauen sterben müssen, weil sie unverschleiert sind und darum in einem brennenden Gebäude sterben müssen.[1] Oder wenn eine Frau sterben muss, weil sie unverschleiert ist und deshalb nicht behandelt wird. Ja, das halte ich für ein Verbrechen und nicht für eine Ungerechtigkeit.
- Du kannst ja etwas als Unrecht empfinden aber nicht als Verberechen. Bist ja unabhängig.
- Ich glaube nicht, dass das Problem darin liegt, dass ich unabhängig bin, sondern dass ich mich daran halte, wie Wörter definiert sind. Wenn wir uns an den Duden oder irgendeine andere Quelle halten, dann sind das zwei unterschiedliche Dinge. Ein Verbrechen ist immer eine Ungerechtigkeit, aber eine Ungerechtigkeit ist deswegen noch lange nicht ein Verbrechen. Das habe ich - und nicht nur ich - schon mehrfach dargelegt, und das ist halt das Grundproblem des Artikels. Du bist ebenfalls unabhängig und setzt Ungerechtigkeit und Verbrechen gleich. Das ist zwar theoretisch möglich, widerspricht aber den Gepflogenheiten der deutschen Sprache und zusätzlich der Logik. Um es klar zu sagen: es ist ungerecht, wenn Männer wählen dürfen und Frauen nicht. Es ist ein Verbrechen, wenn Frauen sterben müssen, weil sie nicht verschleiert sind. Das ist meine Definition, ja. Deine flapsige Bemerkung, ich müsse ja beides nicht als gleich schlimm ansehen, ist nicht nachzuvollziehen, es sei denn, du findest das wirklich gleich schlimm. Die Frage hätte ich dann übrigens gerne von dir beantwortet. Ist das in deinen Augen beides ein Unrecht, synonym zu verwenden? Ganz präzise formuliert: findest du es genau so ungerecht, dass eine Frau nicht Auto fahren darf wie die Tatsache, dass sie sterben muss, weil die Religionspolizei sie in einem brennenden Haus unverschleiert nicht aus diesem Haus lässt?
- Wenn Männer wählen dürfen - Frauen aber nicht - dann ist es also ein ungerecht? Wenn Deutsche in Deutschland wählen dürfen und Ausländer mit erstem Wohnsitz in Deutschland nicht wählen dürfen - ist das dann auch ungerecht?
- Auch diese Frage habe ich fünf Zeilen weiter oben sowie paar Zeilen hierunter bereits beantwortet. Soll ich es nochmal wiederholen, damit das hier noch unleserlicher wird oder genügt es, wenn ich auf meine Antwort verweisen? Zum zweiten Teil deiner Frage: Wenn Deutsche in Deutschland wählen dürfen, halte ich das für gerecht. Wenn Türken mit Erstwohnsitz in Deutschland oder mit Erstwohnsitz in der Türkei in der Türkei wählen dürfen, dann halte ich das ebenfalls für gerecht. Ich hielte es allerdings für ungerecht, wenn ein Türke mit Erstwohnsitz in der Türkei einmal in der Türkei wählen dürfte und zusätzlich noch in Deutschland, wo er als Ausländer gilt.
- Warum sollte ein Türke mit Erstwohnsitz in der Türkei in Deutschland wählen? Meine Frage lautet, ob es ungerecht ist, wenn ein Türke mit Erstwohnsitz in Deutschland in Deutschland nicht wählen darf. Und mal angenommen er dürfte in der Türkei nicht wählen - wäre es dann ungerecht wenn er in Deutschland nicht wählen darf, wenn er Erstwohnsitz in Deutschland hat?
- Mein Fehler, gemeint war natürlich ein türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz Deutschland. Der hat das Wahlrecht in der Türkei, weil er dort ja Staatsbürger ist. Das Beispiel Türkei deshalb, weil ich mir sicher bin, dass der in der Türkei wählen darf. Ja nun, da sind wir wieder bei der Frage nach der Gerechtigkeit. Wem das Wahlrecht in der Türkei wichtiger ist als das in dem Land, in dem er Erstwohnsitz hat, der handelt nach eigenem Ermessen und als freier Mensch. Einen Tod muss man sterben, so ist das nun mal. Ist ein bisschen wie mit dem Ausländer in der Schweiz: wenn der sich einbürgern lässt, dann muss er Militärdienst machen, das muss er nicht, wenn er Ausländer bleibt. Der
Fachbegriffvolkstümliche Begriff ist Rosinen picken und das ist in der Tat mit Ungerechtigkeit konnotiert, da diese Möglichkeit ja nur jenem Teil der Bevölkerung offen stünde, der als Ausländer in zwei Ländern wählen dürfte.
- Mein Fehler, gemeint war natürlich ein türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz Deutschland. Der hat das Wahlrecht in der Türkei, weil er dort ja Staatsbürger ist. Das Beispiel Türkei deshalb, weil ich mir sicher bin, dass der in der Türkei wählen darf. Ja nun, da sind wir wieder bei der Frage nach der Gerechtigkeit. Wem das Wahlrecht in der Türkei wichtiger ist als das in dem Land, in dem er Erstwohnsitz hat, der handelt nach eigenem Ermessen und als freier Mensch. Einen Tod muss man sterben, so ist das nun mal. Ist ein bisschen wie mit dem Ausländer in der Schweiz: wenn der sich einbürgern lässt, dann muss er Militärdienst machen, das muss er nicht, wenn er Ausländer bleibt. Der
- Warum sollte ein Türke mit Erstwohnsitz in der Türkei in Deutschland wählen? Meine Frage lautet, ob es ungerecht ist, wenn ein Türke mit Erstwohnsitz in Deutschland in Deutschland nicht wählen darf. Und mal angenommen er dürfte in der Türkei nicht wählen - wäre es dann ungerecht wenn er in Deutschland nicht wählen darf, wenn er Erstwohnsitz in Deutschland hat?
- Auch diese Frage habe ich fünf Zeilen weiter oben sowie paar Zeilen hierunter bereits beantwortet. Soll ich es nochmal wiederholen, damit das hier noch unleserlicher wird oder genügt es, wenn ich auf meine Antwort verweisen? Zum zweiten Teil deiner Frage: Wenn Deutsche in Deutschland wählen dürfen, halte ich das für gerecht. Wenn Türken mit Erstwohnsitz in Deutschland oder mit Erstwohnsitz in der Türkei in der Türkei wählen dürfen, dann halte ich das ebenfalls für gerecht. Ich hielte es allerdings für ungerecht, wenn ein Türke mit Erstwohnsitz in der Türkei einmal in der Türkei wählen dürfte und zusätzlich noch in Deutschland, wo er als Ausländer gilt.
- Also wenn Frauen eine Burka tragen müssen ist es eine Ungerechtigkeit?
- Frauen durften in Deutschland nicht wählen, während Männer ein Wahlrecht hatten. Frauen durften nicht ohne ihren Ehemann ein Konto eröffnen oder einen Job annehmen. Wie ordnest du dies ein? Und wie ordnest du ein, dass Frauen in Saudi-Arabien kein Auto fahren dürfen? Oder dass Fraeun eine Bruka tragen müssen und Männer nicht? Wie bezeichnest du dieses Vorgehen durch den Staat?
- Antwort Johnny:Das müsstest du schon genauer definieren. Wenn ein Staat Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männern gibt, fällt mir auf Anhieb nur Scharia ein. Mir ist nicht ganz klar, welche Rechte du sonst meinst.
- Frage Anthoney: "Wenn ein Staat Frauen anders behandelt als Mänenr" - Welcher Begriff bezeichnest diesen Umstand?
- Erdacht wurden vom Supra-Admin beispielsweise die Gleichsetzung von Verbrechen mit Unrecht sowie die Definition bzw der Trugschluss, dass eine Abschiebung krimineller Ausländer eine Vertreibung sei.
- Dass Frauen in Deutschland nicht wählen durften war eine Ungerechtigkeit?
- Wenn du gestattest, dass ich die Frage so beantworte, dass Gerechtigkeit so definiert ist wie im Duden, nämlich als Prinzip, dass jeder die gleichen Rechte hat: dann war das aus heutiger Sicht natürlich eine Ungerechtigkeit. Wenn ich voraussetze, dass du festlegst, dass jede Ungerechtigkeit auch ein Verbrechen darstellt, dann nein.
- Dass Frauen in Deutschland nicht wählen durften war eine Ungerechtigkeit?
- Aber wie in diesem Artikel bereits mehrfach dargelegt: Würden wir über heutige Ungerechtigkeiten reden, würden wir hauptsächlich bei den Staaten landen, die die Scharia über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen. Würden du und ich uns privat über echte Verbrechen unterhalten, die durch Staaten begangen werden, würden wir wohl nur die Todesstrafe und Amputationen von Gliedmassen und die Sklaverei unterhalten. Desweiteren natürlich über Angriffskriege, Genozide und dergleichen mehr. Aber selbst da müssten wir übergeordnete Begriffe heranziehen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die erst deutlich nach der Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts formuliert wurden.
- Johnny: und dabei unter anderem die Todesstrafe gleichsetzt mit dem Verbot von Kirchturmbauten.
- Johnny hat den Kontext nicht verstanden.
- Anmerkung Johnny: Offensichtlich befindet sich Johnny damit in guter Gesellschaft, denn dieser Kontext ist bis jetzt noch nicht dargelegt worden und es ist zu bezweifeln, dass dieser Kontext jemals hergestellt werden kann.
- Johnny hat den Kontext nicht verstanden.
- Anmerkung Johnny: Gleichzeitig verhindert der Ersteller, der als Supraadmin in der Pluspedia das letzte Wort hat, die Möglichkeit, seine privaten Definitionen und Schlussfolgerungen als POV und seine persönliche Meinung darzustellen. Damit verstösst der Ersteller des Artikels in eklatanter Weise gegen die von ihm selbst aufgestellten Regeln.
- Was den Regeln der PlusPedia enstspricht: SupraAdmins wissen typischerweise sehr gut, was sie tun. ([2])
- Erstens steht dies hier nicht zur Debatte, es steht zur Debatte, dass der Supra-Admin sich weigert, seinen POV als solchen zu kennzeichnen. Zweitens schaffst du es auch hier wieder, selektiv zu zitieren: In den gleichen, von dir aufgestellten Regeln steht auch: Ein Admin soll ein Vorbild für die anderen Benutzer sein. Das bedeutet, dass ein Admin geduldig und freundlich sein muss. Dagegen hast du mehrfach verstossen, siehe dazu die von dir geäusserten persönlichen Angriffe auf die Autoren dieses Wikis. Und zu guter Letzt: Ein Administrator sollte in erster Line ein freundlicher Helfer sein - und erst in zweiter Linie ein Polizist und Richter. Administratoren stehen nicht über den Regeln und haben sich auch daran zu halten. Glatte 6 für dich, du verbreitest hier nur deinen POV und verhinderst qua Position, dass ein ausgewogener Artikel entsteht.
- Tatsächlich ist es so, dass Johnny permanent mehrfach gegen den SupraAdmin vorgeht.
- Anmerkung Johnny: Das ist das persönliche Empfinden des Supra-Admins, der zwar an anderer Stelle behauptet, niemand dürfe über dem Gesetz stehen und dazu widerlegte Beispiele wie Helmut Kohl heranzieht, entspricht aber nicht der Wahrheit. Wäre dieser Artikel als das gekennzeichnet, was er ist, nämlich als private Meinungsäusserung, dann gäbe es überhaupt keinen Konflikt zu dem Thema. Und was versteht der Supra-Admin unter gegen ihn Vorgehen? Es war die klare Ansage des Supra-Admins, dass abweichende Meinung im Artikel und nicht auf der Diskussionsseite geäussert werden.
- SupraAdmins wissen typischerweise sehr gut, was sie tun. Daher ist ein Revert von einem SupraAdmin nicht weiter zu revertieren. In diesem Fall muss der SupraAdmin angeschrieben werden.([3])
- Anmerkung Johnny: Keine deiner Änderungen wurde revertiert. Zum Thema Anschreiben des Supra-Admins: Auf deiner Diskussionsseite wurdest du alleine von mir mehrfach wegen anderer Themen angeschrieben, du hast dort einfach nicht geantwortet. Ich unterstelle ausdrücklich nicht, dass dies geschieht, um einer Diskussion auszuweichen, aber zu verlangen, man müsse dich anschreiben und dann nicht zu reagieren , widerspricht ja auch einigen Regeln, oder? Und nochmal: Ich habe dich nicht revertiert.
- Was den Regeln der PlusPedia enstspricht: SupraAdmins wissen typischerweise sehr gut, was sie tun. ([2])
Zu Verbemerkung, Definitionen, Prämissen und Argumente/Scheinargumente
- Anmerkung Johnny: Das ist eine grobe Verzerrung. Der Ersteller des Artikels hat mehrfach verhindert, dass dieser Artikel als seine eigene Meinung gekennzeichnet wird.
- Der SuprAdmin hat das verhindert. Und er hat das Recht dazu.
- Anmerkung Johnny:Oh, ein Artikel, in welchem sich der Supra-Admin über angebliche Verbrechen durch den Staat echauffiert, dabei als Beispiel einen Ex-Kanzler aufführt, der angeblich über dem Gesetz stehe und dies als grobes Verbrechen definiert. Gleichzeitig wirft der Supra-Admin sämtliche Regeln, die er jemals aufgestellt hat, über den Haufen mit der Begründung : Der Supra-Admin hat das Recht dazu. Dann schreib bitte deutlich sichtbar ins Regelwerk: Alle Tiere sind gleich. Aber einige sind gleicher. Oder alternativ: Der Supra-Admin steht über dem Gesetz.
- Der SuprAdmin hat das verhindert. Und er hat das Recht dazu.
- Anmerkung Johnny: Erst im Verlauf der Diskussion wurde klar, dass der Ersteller des Artikels Begriffe wie Verbrechen anders interpretiert als der Rest der Menschheit. Verbrechen sind gemäss seiner Definition das gleiche wie Unrecht
- Gegenanmerkung: Ein Staat der ein Unrecht begeht, der begeht ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Johnny: Es geht darum, dass Unrecht und Verbrechen zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind und dass du das trotzdem gleichsetzt. Was hat deine Antwort damit zu tun?
- Gegenanmerkung: Ein Staat der ein Unrecht begeht, der begeht ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Johnny: und werden nach seiner Darstellung zwar in allen Staaten begangen, hervorzuheben sind allerdings primär die Verbrechen, die er freihändig als solche definiert.
- Anmerkung Anthoney: Tatsächlich ist es so, dass der Artikel sehr wohl auch Verbrechen beschreibt, die der Autor nicht reingeschrieben hat.
- Anmerkung Johnny: Das ist nicht der Punkt. Du vermischst die Begriffe Unrecht mit Verbrechen. Du führst in einem Artikel, der sich Verbrechen durch den Staat nennt, Tatbestände auf, die niemand auf der Welt ausser dir als Verbrechen bezeichnet.
- Anmerkung Anthoney: Tatsächlich ist es so, dass der Artikel sehr wohl auch Verbrechen beschreibt, die der Autor nicht reingeschrieben hat.
- Anmerkung Johnny;: Dies wird beispielhaft deutlich an seiner von ihm neu definierte Einführung des Artikels. Obwohl im Verlauf der Diskussion klar wurde, dass ein Grossteil der schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit heutzutage durch islamische Staaten begangen werden, werden diese vom Verfasser nicht in der Einleitung aufgeführt.
- Anmerkung Johnny: Stattdessen wiederholt der Verfasser dort seine Theorien zu Verbrechen des deutschen Staates, die alleine darauf zu beruhen scheinen, dass er die Abschiebung krimineller Ausländer für ein Verbrechen des Staates hält. Deutlich wird ebenfalls, dass der Ersteller Grundregeln der deutschen Sprache und nicht zuletzt Grundregeln der Pluspedia ignoriert.
- Anmerkung Johnny: Eine Diskussion über den Sinn des Artikels ist grundsätzlich nur möglich, wenn sich entweder alle an die Regeln der deutschen Sprache halten. Dann wäre dieser Artikel drei Zeilen lang und würde schwerpunktmässig die Todesstrafe sowie die Scharia behandeln. Stattdessen hat der Verfasser allgemein anerkannte Begriffe nach eigenem Gusto verändert und dies erst nachträglich mitgeteilt.
- Johnny: Hätte der Verfasser dem Artikel vorangestellt:
- Achtung, hier handelt es sich nicht um einen enzyklopädischen Artikel !
- Die Bedeutung zentraler Begriffe dieses Artikels entspricht nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch !
- Der Verfasser verwendet für Wörter wie Verbrechen und Vertreibung selbst ausgedachte Definitionen !
- dann wäre der Sinn des Artikels zu verstehen. Allerdings gehörte dann - wie in den Regeln, die der Verfasser selber aufgestellt hat - eben zumindest der Hinweies POV sowie der Hinweis Meinungsartikel an den Anfang. Diese Hinweise hat der Verfasser jedoch mehrfach wieder entfernt und zugleich deutlich gemacht, dass er als Supraadmin kein erneutes Einsetzen der Hinweise wünscht.
- Gegenanmerkung: Wozu er das Recht hat.
- Woher nimmt er das Recht? Steht er etwa als absoluter Herrscher über dem Gesetz? Darf er Verbrechen begehen? Ich habe nirgendwo eine Regel gefunden, die das besagt.
- Gegenanmerkung: Wozu er das Recht hat.
- Anmerkung dazu: und wieder eine nachträglich eingeführte sogenannte Prämisse, durch einen Facebook-Post belegt, wow. Und selbstverständlich wird auch hier wieder eine Einzelmeinung, die sich auf eine zukünftige Volksabstimmung bezieht, zur Tatsache aufgebläht. Ein Zusammenhang zu irgendwelchen Verbrechen des Staates besteht natürlich auch hier wieder nicht. Es wird lediglich deutlich, wie verzweifelt der Artikel-Ersteller mittlerweile schon in sozialen Netzwerken sucht, um irgendwelche Beiträge zu finden, die seine Thesen zu untermauern. Was natürlich auch mit diesem Beispiel nicht gelingt, wie gesagt, da es sich um einen Kommentar zu einer Volksabstimmung handelt, die noch gar nicht stattgefunden hat. Nachtrag: ich möchte dir in einem Punkt ausdrücklich Recht geben: Falls die Initiative das Stände- und das Stimmen-Mehr erhielte und damit Verfassungsrang erhielte: das wäre eine Ungerechtigkeit sondergleichen. Dazu meine volle Zustimmung.
Eine Diskussion und Verständigung ist nur dann sinnvoll möglich, wenn der Sinn des Artikels verstanden wird. Das Gerüst dieses Artikels sind folgende Prämissen; Werden diese Prämissen nicht anerkannt, so ergibt der Artikel und eine Diskussion darüber naturgemäß wenig Sinn. Das Schwerpunkt dieses Artikels ist nicht nur über de-jure-Verbrechen zu bereichten, sondern insbesondere um de-facto-Verbrechen, das heißt, Verbrechen, die zwar einen legalen Anstrich haben, aber Unrecht gutheißen.
- Anmerkung: Hätte der Ersteller diese Artikels diese Prämisse von Anfang an bekannt gemacht, wäre eine Diskussion in der Tat komplett sinnlos gewesen.
- Gegen-Anmerkung: Die Prämissen und Defintione wurden notwendig, weil hier Trolle mit Scheinargumente aufkamen und in keiner Weise bereit waren, die Kugel-Form der Erde zu bestätigen, sondern weiterhin behaupteten, die Erde sei eine Scheibe. (Obwohl Abschiebungen aus der Heimat ein Verbrechen darstellen, weigerten sich die Trolle eine Ausweisung aus der Heimat als Vertreibung anzusehen. Obwohl Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen und dies eine offensichtliche Diskrimineirung ist, wird das Unrecht nicht als solches anerkannt.)
- Das ist nichts weiter als ein Festhalten daran, dass du als einziger auf der Welt die Wahrheit gepachtet hast in Verbindung mit einer Beleidigung deiner Diskussionspartner als Trolle. Die Behauptung, hier würde mit Scheinargumenten gearbeitet, trifft wohl zu. Aber es ist nur zu deutlich geworden, dass die ausschliesslich von dir verwendet werden. Du führst hier ständig und ohne Unterlass einen Zirkelschluss vor, der bereits ständig und ohne Unterlass widerlegt wurde und durch niemandem auf der Welt geteilt wird. Im übrigen lies mal den Satz, auf den du antwortest, nochmal durch: Hättest du vorweg mitgeteilt, dass deiner Meinung nach die Abschiebung krimineller Ausländer eine Vertreibung darstellt, dann wäre eine Diskussion komplett sinnlos gewesen. Hättest du vorweg mitgeteilt, dass für dich Unrecht und Verbrechen das gleiche sind, dann wäre diese Diskussion sinnlos gewesen etc pp. Genau das habe ich geschrieben und genau das hast du nicht beantwortet.
- Gegen-Anmerkung: Die Prämissen und Defintione wurden notwendig, weil hier Trolle mit Scheinargumente aufkamen und in keiner Weise bereit waren, die Kugel-Form der Erde zu bestätigen, sondern weiterhin behaupteten, die Erde sei eine Scheibe. (Obwohl Abschiebungen aus der Heimat ein Verbrechen darstellen, weigerten sich die Trolle eine Ausweisung aus der Heimat als Vertreibung anzusehen. Obwohl Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen und dies eine offensichtliche Diskrimineirung ist, wird das Unrecht nicht als solches anerkannt.)
- 1. Widerspruch durch Johnny: zu dieser Behauptung: Anhand der Beispiele auf dieser Seite wird eher deutlich, dass die meisten Verbrechen durch Diktaturen und nicht durch Demokratien begangen werden und dass die Verbrechen, die Deutschland in diesem Artikel zugeschrieben werden, überwiegend in der Vergangenheit von diktatorischen Vorgängern der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, so während der NS-Diktatur (Nürnberger Rassegesetze als Beispiel) und seitens der DDR (Schiessbefehl an der innerdeutschenn Grenze).
- Anmerkung: Jedoch macht sich Deutschland auch heute (Stand 2015) bestimmter Verbrechen Schuldig, wie Vertreibungen, was dieser Artikel plastisch zum Ausdruck bringt.
- Anmerkung dazu: das wird in jedem einzelnen Punkt widerlegt und bildet lediglich die Meinung des Artikel-Erstellers, der sich weigert, die allgemein akzeptierten Begriffe zu verwenden und stattdessen selbst ausgedachte Definitionen verwendet.
- Anmerkung: Jedoch macht sich Deutschland auch heute (Stand 2015) bestimmter Verbrechen Schuldig, wie Vertreibungen, was dieser Artikel plastisch zum Ausdruck bringt.
- 2. Widerspruch durch Johnny: - Anmerkung Johnny: das ist eine Lüge. Das habe ich nicht geschrieben- zu dieser Behauptung : Dennoch kamen im Jahr 2015 seltsamerweise über eine Million Menschen aus der ganzen Welt freiwillig in den deutschen Verbrecherstaat anstatt im Nahen Osten und Afrika weiterhin das sonnige Wetter und die Segnungen des Islam zu genießen.
- Anwort: Es ist nicht so, Deutschland ausschleßlich ein Verbrechen und Schurkenstaat ist.
- Wenn das schon in die Einführung gehört: da kann man geteilter Meinung sein. Der Islamische Staat sieht das möglicherweise anders.
- Anwort: Es ist nicht so, Deutschland ausschleßlich ein Verbrechen und Schurkenstaat ist.
- ↑ Berliner Zeitung: Warum starben 15 Mädchen in einer Schule
- ↑ http://de.pluspedia.org/w/index.php?title=Hilfe:Admin-Regeln&oldid=392859#SupraAdmin
- ↑ http://de.pluspedia.org/w/index.php?title=Hilfe:Admin-Regeln&oldid=392859#SupraAdmin
12 Beispiel mit den Musikern
Das Bild halte ich bei diesem Lemma für ungeeignet, weil es mehr die grundsätzliche Frage betrifft, ob Straftaten durch eine Verbannung aus dem Land geahndet werden sollen. Dann würden nämlich alle gleichbehandelt. Außerdem würden nach deutschem Recht nur Asylbewerber abgeschoben werden können, aber nicht diejenigen, die bereits die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Da auch Menschen afrikanischer Herkunft hierzulande die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen können, ist die Bildunterschrift teilweise falsch gewesen, und ich habe sie berichtigt. Den Rest des Artikels werde ich mangels Zeit nicht bearbeiten. --Fmrauch (Diskussion) 21:47, 13. Nov. 2016 (CET)
13 Überarbeitung
Im Artikel steht vieles, was auf die Diskussionsseite gehört ! --Fmrauch (Diskussion) 01:07, 25. Feb. 2018 (CET)
14 Zeitgeist
Anmerkung Pfitzi: Die Aussage "Unabhängig vom Zeitgeist, gilt: Diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten" wird durch die Menschheitsgeschichte eher nicht bestätigt. Es gibt kaum Regeln, Verhaltensnormen und Gesetze, die über alle Zeiten und Kulturen hinweg konstant sind. Vielmehr waren sogar Folter, Todesstrafen, Menschenopfer, Ablehnung der Homosexualität sowie Ungleichbehandlungen und Ablehnung des Fremden in vielen Kulturen ein ganz normales und akzeptiertes Verhalten.
- Anmerkung lt. Handjob : In islamischen Ländern ist das beispielsweise auch heute so.
Anmerkung Johnny: Das ist aber nur deine Sichtweise, die von keinem Historiker oder Philosophen geteilt wird. Du hast das als Prämisse nachträglich hinzugefügt, damit kann eigentlich eine Diskussion darüber entfallen. Hier geht es doch nur darum, diese Prämissen auf ihre Validität zu überprüfen. Wenn du darüber nicht diskutieren willst, sondern zunächst eine Prämisse aufstellst, von der du im Nachhinein feststellst, dass deine Prämisse sowieso gilt, wozu hast du dann diese Tabelle konstruiert? Letzlich kannst du soviele Prämissen aufstellen, wie du willst und jede Kritik damit entkräften, dass du sagst: Ja, nach meiner Prämisse gilt das aber.
15 Beispiel Helmut Kohl
- Auch hier wird eine private Meinung aufgestellt, die keiner Prüfung standhält, wie in der unten stehenden Diskusion zu Helmut Kohl ersichtlich ist. Dort beendet der Artikel-Ersteller seine Argumentation damit, dass es unbelegte Vermutungen zu dem Thema gab und dass er persönlich Kohl gerne in Beugehaft gesehen hätte. Wie gesagt: hier werden persönliche Wünsche und Vermutungen des Artikel-Erstellers als Wahrheit verkauft.
Diskusion zu Helmut Kohl: |
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- Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
- Beispielsweise stand "Republikflucht" , also das Verlassen des Staatsgebiets in der DDR unter Strafe. Dies verstiess gegen die Menschenrechte und kann damit als Verbrechen bezeichnet werden.
- Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer (Menschen, die in Deutschland geboren sind und aufgewachsen sind oder viele Jahre hier leben.) abzuschieben.[2][3][4][5][6] Dies entspricht einer Vertreibung [7] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[8]
Ausführliche Diskussion, warum Abschiebungen ein Verbrechen sind: |
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- Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
- Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
- Die "Endlösung" der Nazis.
- Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland
16 Burka usw.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
- Hier wird es dann komplett absurd. Der Artikelersteller behauptet implizit, weil er ein Beispiel dafür brächte, dass es auch Terroranschläge gäbe, bei denen keine Burka getragen würde, wäre ein Burkaverbot unzulässig. Diese Argumentation ist ungefähr so sinnvoll, als wenn man sagen würde: Ich bin mit betrunken Auto gefahren und habe dabei niemanden Schaden zugefügt. Daraus folgt, dass ein Alkoholverbot am Steuer sinnlos ist, und eigentlich ebenfalls ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
Diskussion zum Burkaverbot: |
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- Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [16]
- Anmerkung Johnny : Das ist kompletter Schwachsinn, sorry. Bitte mal den Artikel lesen.
- Anmerkung Pfitzi: Ausgangssperren sind (wenn diese nicht willkürlich und grundlos sind) rechtens und kein Verbrechen des Staates. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. den Antrag einiger türkischer Bürger auf Aufhebung der Ausgangssperren in den türkischen Städten Cizre und Sur abgelehnt. [17] Artikel 11 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes verbietet zwar grundlose Einschränkungen der Freizügigkeit, erlaubt Einschränkungen aber in Fällen, "... in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."
- Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist ein Verbrechen des Staates.
- Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden: |
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- Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[14]
- Anmerkung Johnny: Um das zu belegen, brauchen wir nicht den Herrn Seehofer. Das war die Grundlage einer Vertreibung und das gilt völkerrechtlich als Verbrechen und ist unumstritten.
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [18]
- Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
- In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
- Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
- Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt.
- Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[19]
- Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht?
Fortsetzung der Diskussion |
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16.1 Deutschland
- Zitat Albig: "Wir brauchen da einen Befreiungsschlag. Wir wollen allen Mitbürgern, egal wo sie herkommen, endlich sagen können: Ihr seid gleichberechtigte Bürger dieser Stadt – geht wählen, lasst Euch wählen, seid Teil dieser Stadt und dieses Staates“ Möglich ist die Einführung eines allgemeinen Ausländerwahlrechts dennoch: wenn es zu einer Grundgesetzänderung kommt. [20]
- Zitat von Winfried Kretschmann: "jemand, der 'Ausländer raus' ruft, ist auch nicht integriert"[21]
- Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [22] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
- Kein Staat auf dieser Welt lässt Ausländer wählen, eine Menge Staaten lässt nichtmal die eigenen Staatsbürger wählen. Die Schlussfolgerung, die du aus dem Luxemburg-Beispiel ziehst, ist übrigens auch wieder falsch. Dort steht, 22 % seien für das Wahlrecht für Ausländer.....nirgendwo ist davon die Rede, dass irgend jemand dies für ein Verbrechen hält. Das behauptest nur du.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [22] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
Diskussion Wahlrecht für Ausländer |
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- Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
- Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Na logisch. Dass Schwule in Deutschland vor 50 Jahren mit Geldstrafen belegt wurden, war ein Verbrechen. Dass Schwule heute noch in Saudi-Arabien hingerichtet werden, erwähnen wir in dem Zusammenhang mal lieber nicht, denn eine Geldstrafe in Deutschland ist wohl ein schlimmeres Verbrechen als die Todesstrafe in einem islamischen Land. Das ist ja wohl selektive Wahrnehmung vom Allerfeinsten.
Diskussion Diskriminierung von Homosexuellen |
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- Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.
- Anmerkung Pfitzi: Die Tatsache dass unverheiratete Paare in den 1950er-Jahren kaum Wohnungen bekamen als Verbrechen zu bezeichnen ist eine arrogante, kulturimperialistische und westlich zentrierte Sichtweise, die in Anspruch nimmt, das einzig und allein das gut und gerecht ist, was man in der heutigen westlichen Welt üblich ist.
Diskussion Diskriminierung von wilden Ehen |
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- Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung der Wörter "Mann" und "Frau" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig, wenn er z.B. im GG Art. 3 Abs. 2 schreibt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Damit wird behauptet, dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Außerdem werden damit Transgender-Personen diskriminiert. So wird jemand der biologisch angeblich als "Mann" geboren wurde, sich aber als "Frau" fühlt durch den Eintrag "männlich" in seinem Pass und vielen anderen staatlichen Dokumenten zu einer Identität gezwungen, die er ablehnt. Jeder sollte dass Recht haben, selber zu bestimmen, ob er "Mann" oder "Frau" sein möchte. Was der Staat mit der Bezeichnung "Mann" und "Frau" macht ist eine menschenfeindliche Diskriminierung und somit ein Verbrechen.
- Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung des Begriffs "arbeitslos" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig. In § 138 des Sozialgesetzbuchs heißt es z.B.: "Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht". Die Nationale Armutskonferenz bezeichnet den Begriff "arbeitslos" als Diskriminierung und damit ist § 138 ein Verbrechen des Staates, der damit viele Menschen wie überflüssigen Dreck behandelt. Der Begriff "arbeitslos" wird auch von Rassisten und der Neuen Rechten zur Diskriminierung von Menschen verwendet. Sogar die Nazis verwendeten den Begriff "arbeitslos". Außerdem verstößt der Begriffsgegensatz arbeitend - arbeitslos gegen den Grundsatz dass alle Menschen gleich sind und ist somit menschenfeindlich. Man sollte in korrekter Form "erwerbslos" sagen, oder gar nicht über den Themenkreis reden. [26]
- Es ist ein Verbrechen, dass in staatlichen Vorschriften der Begriff "Migrationshintergrund" verwendet wird. Beispiel aus der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes: "Diese Verordnung regelt Art und Umfang der zur Bestimmung des Migrationshintergrundes für Zwecke der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten." [27] Besonders verbrecherisch ist es, dass in dieser Verordnung der diskriminierende und verbrecherische Begriff "arbeitslos" im Zusammenhang mit "Migranten" verwendet wird. Die Nationale Armutskonferenz sieht den Begriff "Migrationshintergrund" als diskriminierend, weil damit häufig „einkommensschwach“, „schlecht ausgebildet“ und „kriminell“ in Zusammenhang gebracht werden. Während mit diesem Begriff Klischees reproduziert werden, wird er der sehr unterschiedlichen Herkunft der so Bezeichneten nicht gerecht. [28] Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt darüber zu sprechen, woher ein Mensch oder seine Eltern kommen. Außerdem wird der Begriff "Migrationshintergrund" oft von Rassisten, der AfD und Neo-Nazis verwendet, und ist damit besonders verbrecherisch.
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass z.B. das Innenministerium einen Text mit dem Titel Illegal aufhältige Migranten in Deutschland herausgibt. [29] Das ist menschenfeindlich, weil kein Mensch "illegal" ist. Noch verbrecherischer ist es, dass diese Studie weiter unten einen Absatz mit der Überschrift llegale Migration und Kriminalität hat. Damit wird im Pegida-Stil suggeriert, dass alle Migranten kriminell seien. So sieht es auch die Nationale Armutskonferenz, die verlangt dass man das Wort nicht mehr verwendet. [30] Außerdem wird der Begriff "illegal" von rechten Hetzern und Rassisten verwendet um Menschen abzuwerten. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt außerdem, dass jeder Mensch das Recht hat zu leben wo er möchte.
16.2 Weltweite Verbrechen
- Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig. Faktisch handelt es sich dabei um Mord ist somit ein Verbrechen.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Ja, für dich. Aber nachdem du hier ohne Begründung verhinderst, diesen Artikel als deine eigene Sichtweise zu kennzeichnen, ist es auch berechtigt, dir zum x-ten mal zu erklären, dass deine Sichtweise nun mal nichts weiter ist als deine Sichtweise.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den selben Gott glaubt wie die Mehrheit, ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen.
- Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel.
- Anmerkung Johnny: wieder ein Beispiel, dass nicht passt: Drogenkonsum steht nicht mal unter Strafe, folglich gibt es dafür keine Strafe des Staates, folglich ist das ein weiteres völlig absurdes Beispiel. Völlig ohne Zusammenhang mit dem von dir postulierten Thema und zudem noch falsch.
- Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia.
- Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von Religionsfreiheit und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates.
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Anmerkung Pfitzi: Das Burkaverbot ist natürlich rechtens und kein Verbrechen des Staates. Das hat z.B. sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. [31]
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Guantanamo ist ein Verbrechen. [32]
- Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.[33] Aber auch in Teilen Europas, zum Beispiel in Russland, Weißrussland, Albanien und sogar in manchen der neuen EU-Länder ist die Lage der Menschenrechte derzeit bedenklich: So werden in Polen und Lettland Demonstrationen für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.[34] In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in Lager zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.[35] In der UNO versuchen der Vatikan und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in Warschau, Riga und in Moskau durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch Gesetze zur Homosexualität)
- Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt.
- Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [36] [37]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
- Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
- Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [36] [37]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
Diskussion Menschenrechte weltweit: |
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- Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen
- Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
- Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
- Ein tolles Beispiel, vor allem, weil hier mal wieder die USA gebasht werden können. Die Sklaverei wurde 1865 in den Vereinigten Staaten abgeschafft, in Brasilien erst 1888. Das sind also Verbrechen, die vor weit über 100 Jahren stattgefunden haben. Und wo gibt es heute noch Sklaven? Na sowas, in der islamischen Republik Mauretanien . Wenn in diesem Artikel ernsthaft der Wunsch bestehen würde, über aktuelle Staatsverbrechen zu schreiben, dann würden hier überwiegend ganz andere Staaten aufgeführt als Frankreich, USA, Deutschland etc. Dann würden hier praktisch nur Staaten stehen, die den Islam als Staatsreligion haben.
- Die Sklaverei in den Brasilien war ein Verbrechen
- Anmerkung Pfitzi: Die Sklaverei wird zwar in der Europäische Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Verbrechen klassifiziert. Da diese beiden Regelungen aber erst 1948 und 1950 beschlossen wurden, kann man die Sklaverei in den USA, Brasilien und auch anderen Ländern juristisch nicht rückwirkend (nulla poena sine lege praevia) als Verbrechen bezeichnen.
- Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen
- Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 erst an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen? Und selbst das nur, wenn sie einen Ausweis haben, den die meisten Frauen dort nicht habe. Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten. Das ist eine geradezu absurde Verzerrung der Wirklichkeit.
Diskussion Frauenwahlrecht: |
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- In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [38]
- Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
Diskussion Abschiebungen und Vertreibungen: |
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16.3 Ist Schleusen Durch den Staat ein Verbrechen?
- Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [40]
Diskussion zum Thema Schleusen |
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17 Grundsatzdiskussion
17.1 Schein-Argumente
Argument | Definition und Auslegung | Anmerkungen |
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Johnny: Außer Anthoney siehts jeder anders | Johnny: Das relativierst du nun, indem du behauptest, es gäbe bestimmte Verbrechen, denen sich Deutschland schuldig machen würde. Nein, denn Deutschland führt keine Vertreibungen durch, weder eine kritische Organisation wie Amnesty International noch die Vereinten Nationen bezeichnen die Ausweisung krimineller Ausländer als Vertreibung. Das ist einzig und allein deine Meinung, die ausschliesslich darauf beruht, dass du eine fiktive Gruppe krimineller Ausländer als heterogene Gruppe bezeichnest, die Vertreibung erdulden müsste. Das widerspricht der Definition von Vertreibung, denn es wird immer nur der kriminelle Ausländer ausgewiesen und nicht die ganze Familie. Du verbreitest deine private Meinung, für die du keinen einzigen Beleg erbracht hast. In der Folge ist praktisch alles, was du hier behauptest, mit reputablen Quellen widerlegt worden. | Anmerkung von Anthoney:
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Persönlicher Angriff gegen den Autor und Verfälschung der Ergebnisse; Widerspruch zu den Prämissen. | ||
Antwort Anthoney: Wenn ein Staat einem Menschen, der in seinem Staatsgebiet aufgewachsen ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte, dieses Aufenthaltsrecht entzieht und ihn abschiebt, dann ist das eine Vertreibung. Du kannst es gerne anders sehen. | ||
Abschiebung Einzelner ist keine Vertreibung. | Anmekrung Anthoeny:
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* | Anthoney:
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Sklavenhaltung | Pfitzi:
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Anthoney:
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"Kriminelle Ausländer sind doch keine Gruppe" | Frage:
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Anthoney: Das Problem wird dann zu einem wenn alle sagen, die Erde sei eine Scheibe und einer sagt - ne, ne, ne - die Erde ist eine Kugel. Und Alle schreien: "Ketzer". Ich habe nun die Definitionen für diesen Artikel oben angefügt. Es gibt mindestens zwei gute Argumente dafür, dass Abschiebungen eine Vertreibung bzw. Ungleichbehandlung sind. Dass Abschiebungen zwingend notwendig sind, dafür gibt es keine Argumente nur "Alle sehene es so". | ||
"Sie werden nicht abgeschoben weil sie Türken sind" | Anthoney:
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- Einzelnachweise
- ↑ http://www.n-tv.de/politik/Bluem-hegt-keinen-Groll-gegen-Kohl-article13731286.html
- ↑ http://www.taz.de/!5187395/
- ↑ http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
- ↑ http://www.taz.de/!5187758/
- ↑ http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
- ↑ http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
- ↑ 7,0 7,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
- ↑ 8,0 8,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
- ↑ [1]
- ↑ Griechisches Wörterbuch-online. Eingabe: βάρβαρος Auf: gottwein.de
- ↑ http://gfx.sueddeutsche.de/apps/55239b61a5cb12a658042aaf/mobile/#/8
- ↑ Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
- ↑ Definition Verbrechen
- ↑ 14,0 14,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
- ↑ Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
- ↑ [2]
- ↑ Ausgangssperren sind rechtens!
- ↑ [3]
- ↑ [4]
- ↑ http://www.huffingtonpost.de/2014/04/28/auslaender-wahlen-deuschland_n_5226018.html
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/ministerpraesident-von-baden-wuerttemberg-kretschmann-muessen-integrationsbegriff-weiter-fassen_id_5524510.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/ausland/luxemburger-stimmen-gegen-wahlrecht-fuer-auslaender-a-1037657.html
- ↑ http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html
- ↑ [5]
- ↑ [6]
- ↑ [7]
- ↑ [8]
- ↑ [9]
- ↑ [10]
- ↑ [11]
- ↑ Gerichtshof für Menschenrechte: Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt
- ↑ http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html
- ↑ Lucas Paoli Itaborahy: State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults. 2012-05-00, S. 11–13. Abgerufen am 10. Januar 2013. (PDF; 0,6 MB, en)
- ↑ Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride (Rik Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)
- ↑ Tagesschau: Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten (nicht mehr online verfügbar). 14. März 2007.
- ↑ http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
- ↑ https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
- ↑ http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
- ↑ Erweiterung des Artikels Verbrechen durch dich und Auslagerung durch mich
- ↑ [12]
- ↑ http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
- ↑ http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/
- ↑ Gericht in Göttingen: Roma-Familien dürfen nach 17 Jahren in Deutschland abgeschoben werden, Spiegel Online am 9. Dezember 2015 (Ein Gericht hat die Ausweisung von zwei Roma-Familien gebilligt - obwohl sie schon lange in Deutschland leben. Begründung: fehlende Bereitschaft zur Integration.)
- ↑ 14 Jahre nach dem Rauswurf: Mehmet will zurück nach Deutschland, Bildzeitung am 16. September 2012
- ↑ Aaron J. Gurjewitsch: Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen, VEB Verlag der Kunst, Dresden, 1978, S. 7 und 8
- ↑ Anm.: Durch dieser Darstellung von Aaron J. Gurjewitsch wird es auch verständlich, warum der mittelalterliche Mensch meist keine großen Gewissensbisse hatte, Tausende von vermeintlichen Hexen und Ketzern zu foltern und hinzurichten. Der mittelalterliche Mensch erachtete die unsterbliche Seele und das ewige Leben nach dem Tod für wichtiger als die irdische, materielle Existenz. Durch ein durch Folter erzwungenes Bereuen des Beschuldigten und seine Hinrichtung konnte man dessen ewige Seele vor dem Fegefeuer retten, welches man als schlimmer als den Tod erachtete. So gesehen wurden die Folter und Hinrichtungen damals von den meisten Menschen nicht als Verbrechen empfunden.
- ↑ [http://www.sueddeutsche.de/politik/sklavenhandel-eines-der-groessten-verbrechen-der-menschheit-1.843351 Sklavenhandel "Eines der größten Verbrechen der Menschheit"], Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010
- ↑ Sklaverei: Verbrechen des Jahrtausends, Spiegel Online am 16. Februar 1998
Die Diskussion sollte ausgelagert werden - der Artikel ist zu lang. --Fmrauch (Diskussion) 09:08, 28. Dez. 2018 (CET)
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