Demonstration
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Als Demonstration (von lateinisch demonstrare = zeigen, hinweisen, nachweisen) wird meist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke des Bürgerprotestes oder der Meinungsäußerung genannt; dies gilt dann als politische Demonstration. In Deutschland gilt dafür Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes.[1] In einem anderen Zusammenhang kann auch allgemein eine Vorführung, zum Beispiel zur Erklärung eines Experiment oder eines anderen Sachverhaltes bezeichnet werden. Die Kurzform Demo kann sich auf griechisch δῆμος dēmos (das ‚Volk‘) beziehen und zu Verwechslungen führen.
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