Nationalsozialismus

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von NS)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Berieselung der Bevölkerung mit Propaganda war ein wesentliches Merkmal der NS-Diktatur, die Zeitung Völkischer Beobachter erschien bereits seit 1923 täglich
Der Nationalsozialismus ist eine rassistische, antisemitische, antikommunistische und antidemokratische Ideologie. Er entstand nach dem Ersten Weltkrieg, beherrschte Deutschland unter Adolf Hitler von 1933 bis 1945 und verwandelte es in einen totalitären diktatorischen „Führerstaat“.
Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Historische Entwicklung

Wahlplakat der NSDAP

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war bei der Reichstagswahl im Juli 1932 zur stärksten Partei geworden. Als Anfang der nationalsozialistischen Herrschaft gilt der „Tag der Machtübernahme“ am 30. Januar 1933. An diesem Tag wurde Adolf Hitler vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Am 27. Februar 1933 wurde ein Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude verübt. Die Täterschaft wurde dem am Tatort aufgegriffenen, niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe vorgeworfen. Dies konnte ihm jedoch nie eindeutig nachgewiesen werden. Aufgrund der zu dieser Zeit hohen Arbeitslosigkeit und schlechten Wirtschaftslage, wurde in Deutschland vielfach der Ausbruch eines Bürgerkrieges befürchtet. Für solche Fälle waren in der Weimarer Verfassung Regelungen vorgesehen, die dem Reichspräsidenten die Befugnis gaben, in einer Krisensituation Notstandsgesetze zu verabschieden, die die Regierung dazu ermächtigen, ohne das Parlament regieren zu können. Die Nationalsozialisten nutzten diese Gelegenheit, um ein solches Notstandsgesetz durchzusetzen, das ihnen uneingeschränkte Macht einräumte.[1][2][3] Am 23. März 1933 unterzeichnete Reichspräsident Hindenburg das "Ermächtigungsgesetz", das damals aber nur für einen Zeitraum von rund vier Jahren bis 1. April 1937 gelten sollte.[4] Die Nationalsozialisten begannen anschließend damit, ihre politischen Gegner unter dem Vorwand der "nationalen Sicherheit" in sogenannte "Schutzhaft" zu nehmen. Die Weimarer Verfassung war somit durch ihre eigenen Bestimmungen außer Kraft gesetzt worden. Nachdem Hindenburg 1934 verstorben war, vereinigte Hitler das Amt des Reichskanzlers (Regierungschef) mit dem des Reichspräsidenten (Staatsoberhaupt). Dadurch gab es auch keine Hitler übergeordnete Instanz mehr, die die nationalsozialistische Herrschaft, wie ursprünglich vereinbart am 1. April 1937, wieder hätte beenden können.

1.1 Zweiter Weltkrieg

Hans Frank (mitte, erhebt den Arm zum Hitlergruß) in Krakau

Nach monatelangen Streitigkeiten Deutschlands mit Polen um den polnischen Ostseekorridor und die Zugehörigkeit der Freien Stadt Danzig, bei denen sich Polen mit den Westmächten verbündet hatte und so als deutscher Verbündeter gegen die Sowjetunion wegfiel, gingen die Nationalsozialisten stattdessen ein Bündnis mit der Sowjetunion gegen Polen ein (Hitler-Stalin-Pakt) und starteten am 1. September 1939 den Polenfeldzug. Daraufhin erklärten ihnen die Westmächte den Krieg. Es kam zum Zweiten Weltkrieg. In diesem verübten die Nationalsozialisten zahlreiche Kriegsverbrechen und Massenmorde, darunter als größten den Holocaust (1941–1945). Ihre Herrschaft endete mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945.

1.2 Wahlanteile vor der Machtübernahme

Den höchsten Wähleranteil von 46 Prozent hatten die Nationalsozialisten bei den Reichstagswahlen vom Juli 1932 in der zu Preußen gehörenden Stadt Kiel, die damals bevölkerungsmäßig an 26. Stelle stand. 44 Prozent erreichten sie in der Geburtsstadt von Immanuel Kant-Stadt, nämlich Königsberg in Ostpreußen, 43 Prozent im preußischen Wuppertal, damals der 16-größten Stadt. In der größten Stadt Berlin waren es 29 Prozent, der zweitgrößten Hamburg 33 Prozent, der drittgrößten Köln 24 Prozent und der viertgrößten München, die als „Hauptstadt der Bewegung“ galt, jedoch nur 29 Prozent. Im Trend lässt sich feststellen, dass die NS-Ideologie in protestantischen Städten mehr Befürwortung fand als in katholischen, ungeachtet der Tatsache, dass viele der führenden Köpfe wie Hitler oder Himmler ursprünglich aus katholischem Milieu stammten.[5] Allerdings erhielt die NSDAP bei der Reichstagswahl am 6. November 1932 rund 2 Millionen Stimmen,[6] entsprechend 4,3 Prozentpunkte weniger.

2 Weltanschauung

Grundlage für alles nationalsozialistische Handeln war die Rassenideologie. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in der westlichen Welt zahlreiche Wissenschaftler, die der Auffassung waren, dass die darwinsche Evolutionstheorie im Zusammenhang mit der Rassenlehre auch auf den heutigen Menschen anwendbar ist. Demnach gebe es, so wie es in der Natur starke und schwache Tiere gibt, unter den Menschen "höher-" und "minderwertige" Individuen und Rassen. Daraus entwickelte sich ein Sozialdarwinismus.

Hitler behauptet in Mein Kampf, dass sich die Menschenrassen in drei Arten einteilen ließen: "Kulturbegründer", "Kulturträger" und "Kulturzerstörer".[7] Mit "Kulturbegründern" identifiziert er die "Arier", weil von ihnen die "Fundamente und Mauern aller menschlichen Schöpfungen" stammen sollen.[7] Mit "Kulturträgern" identifiziert er die Angehörigen anderer Rassen, die Träger dieser Fundamte seien und als "Kulturzerstörer" stuft er die Juden ein. Folglich ging es den Nationalsozialisten bei ihrer Politik stets um "Arterhaltung" und "Artentfaltung" der "arischen Rasse". Von diesen beiden Grundsätzen leiteten sie all ihre Handlungsweisen ab. Nationalismus und Sozialismus waren für sie dabei Mittel zum Zweck.

Wirtschaftspolitisch wurde die gesamte Wirtschaft in den Dienst des Staates gestellt, die "Volksgemeinschaft" beschworen und auf das Prinzip "Gemeinnutz vor Eigennutz" gesetzt, um den Zusammenhalt des Volkes zu sichern. Allerdings gab es im Nationalsozialismus, anders als in der Sowjetunion, weiterhin ein Privateigentum an Produktionsmitteln. Der Kapitalismus wurde nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern es wurde zwischen "schaffendem" und "raffendem" Kapital unterschieden. "Schaffendes" Kapital galt als gemeinnützig und wurde mit deutschen Unternehmern identifiziert, während "raffendes" Kapital als eigennützig galt und mit dem von den Nationalsozialisten als "jüdisch" bezeichnetem Börsen- und Zinswesen identifiziert wurde. Unter Historikern ist daher umstritten, ob der Nationalsozialismus tatsächlich sozialistisch oder kapitalistisch gewesen sei.[8][9][10] Der nationalszialistischen Wirtschaftspolitik gelang die Beseitigung der zuvor in der Weimarer Republik grassierenden Arbeitslosigkeit und Verelendung (durch vor allem Autobahn-Bau und - international weitgehend nicht erlaubte - Aufrüstung), was der Partei die Herrschaft und bedeutenden Rückhalt in der Bevölkerungsmehrheit sicherte. Der deutsche Historiker Götz Aly bezeichnet den Nationalsozialismus daher als „Gefälligkeitsdiktatur“.[11]

Mit "Arterhaltung" und "Artentfaltung" begründeten die Nationalsozialisten auch ihre zahlreichen Maßnahmen gegen ihnen missliebige Menschengruppen, darunter unter anderem die Bekämpfung politischer Gegner, die Nürnberger Rassengesetze und die Verfolgung der Juden. Das nationalsozialistische "Lebensraum"-Konzept wurde damit ebenfalls begründet. Demnach solle Deutschland eine unabhängige Nahrungsmittelversorgung (Autarkie) erhalten. Weil die Fläche Deutschlands dazu allein nicht ausreiche, benötige das Reich Kolonien.[12] Als Ziel einer solchen Kolonisation schlug Hitler in Mein Kampf die Sowjetunion vor.[13] Polen war jedoch ursprünglich nicht in dieses Konzept mit einbezogen und wird in Mein Kampf in diesem Zusammenhang auch nicht erwähnt. Für den Polenfeldzug 1939 gab es andere politische Gründe.

3 Rechtsfragen

NS-Propaganda, politische Organisationen in der Tradition der NSDAP und deren Symbole sind heute in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten verboten. Verschiedene rechtsextreme Parteien und Gruppen verwenden sie teilweise. Inwieweit Parteien, Organisationen und Zeichen bzw. Symbole in der NS-Tradition als verfassungswidrig gelten, wird nur teilweise in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht.[14] So wurde 1995 die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) verboten.

Der Wissenschaftliche Dienst des "Deutschen Bundestages" hat am 21. September 2009 eine Ausarbeitung mit dem Thema "Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung" veröffentlicht. In Abschnitt 3.2.2. heißt es dazu:

„3.2.2. Parolen und Grußformen

Die Rechtsprechung hat den Kennzeichencharakter bejaht für den Hitlergruß, also den
Ausruf „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ allein oder verbunden mit dem „deutschen
Gruß“, also dem auf Augenhöhe erhobenen gestreckten rechten Arm.66[15] Anknüpfend
hieran wird auch das Verwenden der Schlussformel „mit deutschem Gruß“ im Schrift-
verkehr bei entsprechender Aufmachung als Kennzeichenverwendung gewertet.67[16] Der
so genannte „Kühnengruß“, bei dem am erhobenen rechten Arm statt der flachen Hand
lediglich Daumen, Zeige- und Mittelfinger vorgestreckt werden, ist wegen des Bezugs
zu der verbotenen Organisation „Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Ak-
tivisten“ ebenfalls von § 86a StGB erfasst.68[17]

"Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages/ RR z. A. Dr. Roman Trips-Hebert: Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung"

4 Siehe auch

5 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. "Stiftung Deutsches Historisches Museum: Etablierung der NS-Herrschaft"
  2. "Stiftung Deutsches Historisches Museum: Das "Ermächtigungsgesetz"
  3. "Stiftung Deutsches Historisches Museum: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 1933-1945
  4. "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat 1933"
  5. R.F. Hamilton: Who voted for Hitler
  6. Theodor Heuss: Erinnerungen 1905-1933, Fischer Taschenbuch 1965, Seite 296 f.
  7. 7,0 7,1 Adolf Hitler: Mein Kampf, S. 318.
  8. Hauke Janssen: Nationalökonomie und Nationalsozialismus: Die deutsche Wirtschaftslehre in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhundert (= Beiträge zur Geschichte der deutschsprachigen Ökonomie; Bd. 10), 3. Aufl., Metropolis-Verlag, 2009, ISBN 3-89518-752-6, S. 119.
  9. Ludwig von Mises, insgesamt lautet das Zitat: „The philosophy of the Nazis, the German National Socialist Labour Party, is the purest and most consistent manifestation of the anticapitalistic and socialistic spirit of our age. Its essential ideas are not German or ‚Aryan‘ in origin, nor are they peculiar to the present day Germans. In the genealogical tree of the Nazi doctrine such Latins as Sismondi and Georges Sorel, and such Anglo-Saxons as Carlyle, Ruskin and Houston Stewart Chamberlain, were more conspicuous than any German. Even the best known ideological attire of Nazism, the fable of the superiority of the Aryan master race, was not of German provenance; its author was a Frenchman, Gobineau. Germans of Jewish descent, like Lassalle, Lasson, Stahl and Walter Rathenau, contributed more to the essential tenets of Nazism than such men as Sombart, Spann and Ferdinand Fried. The slogan into which the Nazis condensed their economic philosophy, viz., Gemeinnutz geht vor Eigennutz (i.e., the commonweal ranks above private profit), is likewise the idea underlying the American New Deal and the Soviet management of economic affairs. It implies that profit-seeking business harms the vital interests of the immense majority, and that it is the sacred duty of popular government to prevent the emergence of profits by public control of production and distribution.“
  10. Manfred Weißbecker: Das Firmenschild: Nationaler Sozialismus. Der deutsche Faschismus und seine Partei 1919 bis 1945. PapyRossa Verlag, Köln 2011, ISBN 978-3-89438-467-8.
  11. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-15863-X.
  12. 25-Punkte Programm der NSDAP
  13. Adolf Hitler: Mein Kampf, S. 726 - 758.
  14. s.a. Artikel Hitlergruß
  15. Fußnote 66 der zitierten Veröffentlichung:
    66 BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, Az. 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30 = NJW 1973, S. 106; Kam-
    mergericht (KG), Urteil vom 16. März 1999, Az. (5) 1 Ss 7-98 (8-98), NJW 1999, S. 3500; OLG
    Celle, NJW 1970, S. 2557.
  16. Fußnote 67 der zitierten Veröffentlichung:
    67 BGH, Urteil vom 8. September 1976, Az. 3 StR 280/76 (S), BGHSt 27, 1 = NJW 1976, S. 2271.
  17. Fußnote 68 der zitierten Veröffentlichung:
    68 Reuter (2005), S. 181
    Anm.:
    "Reuter (2005)" wird im Literaturverzeichniss des Dokuments wie folgt beschrieben:
    "Reuter, Dirk (2005). Verbotene Symbole: eine strafrechtsdogmatische Untersuchung zum Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in § 86a StGB. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2004.

6 Andere Lexika




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway