Verbotenes oder indiziertes Medium
Ein Verbotenes oder indiziertes Medium kann eine Druckschrift, ein Film oder Computerspiel sein. Weltweit waren und sind Tausende von Medien verboten oder in ihrer Verbreitung beschränkt. Dieses Verbot kann je nach Verbots- bzw. Zensursystem unmittelbar ausgesprochen oder indirekt erwirkt werden. In manchen Staaten ist nicht der Besitz einer Schrift untersagt, sondern lediglich der Handel bzw die Weitergabe. Begründet wird dies von vielen Staaten durch den Jugendschutz. Wird ein Werbeverbot ausgesprochen, führt dies häufig dazu, dass der Handel eingeschränkt wird. Aktuell sind in Deutschland und einigen anderen Ländern insbesondere Veröffentlichungen betroffen, die als Holocaustleugnung eingestuft werden oder den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Im 20. Jahrhundert richtete sich die Zensur hauptsächlich gegen die Pornographie.
Diktaturen verbieten Schriften meist auf direktem Weg und verbinden dies mit Sanktionen gegen den Autor. Zahlreiche dieser Fälle gab es in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus und in der DDR. Im Fall Salman Rushdie etwa wurde der Autor der Schrift vom Staatsoberhaupt des Iran mit dem Tod bedroht. Während der Kulturrevolution wurden in der Volksrepublik China nicht nur sehr viele Bücher verboten, sondern sogar die Leser dieser Bücher hingerichtet. In den USA gab es keine zentral gesteuerte Zensur, die Filme hätte verbieten können, wohl aber konnten zwischen 1930 und 1964 Filme auf lokaler Ebene verboten werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Deutschland
- 2 Andere deutschsprachige Staaten
- 3 Printmedien
- 4 Computer- und Videospiele
- 5 Tonträger
- 6 Visuelle Medien
- 7 Literatur
- 8 Weblinks
- 9 Siehe auch
- 10 Einzelnachweise
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Deutschland
Während des Nationalsozialismus wurden zahlreiche Werke der Weltliteratur - insbesondere von jüdischen oder dem Judentum nahestehenden Autoren - verboten und vernichtet. Ein Höhepunkt war die Bücherverbrennung 1933 in Deutschland. Bekannte Opfer waren Erich Kästner, Erich Ohser, Erich Maria Remarque und Anna Seghers.
Bis 1968 war in Westdeutschland der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR verboten.
1.1 Deutsche Demokratische Republik (bis 1990)
In der Deutschen Demokratischen Republik waren prinzipiell alle Medien, insbesondere politischen regimekritischen Inhaltes, aus dem Westen verboten. Jedoch verteilte z.B. das SPIEGEL-Büro in Ost-Berlin jede Woche rund 60 Exemplare des Nachrichtenmagazins Der Spiegel unter der Hand an Kirchenvertreter, Dissidenten und Künstler. Diese Exemplare wurden größtenteils per DDR-Post zugestellt. Westliche Fachliteratur unpolitischer Art wurde von Universitätsbibliotheken und Großbetrieben bezogen und war für berechtigte Interessenten zugänglich. Die Deutsche Bücherei in Leipzig sammelte als eine der beiden deutschen Nationalbibliotheken auch alle deutschsprachigen Neuerscheinungen, die allerdings zum Teil nur ausgewählten Interessenten für Studienzwecke zugänglich waren. Hobbyliteratur z. B. zu Gartenbau u. a., Schallplatten, CDs waren im Intershop zumindest für Devisenbesitzer erhältlich.
Verboten waren auch sehr viele Bücher und andere Medien, die vor 1948 entstanden waren.[1][2] Beispiele:
- die Werke Leo Trotzkis waren aus ideologischen Gründen verboten
- von folgenden Autoren wurden einige Werke (zeitweise) nicht aufgelegt: Volker Braun, Günter de Bruyn, Stefan Heym, Heiner Müller, Ulrich Plenzdorf und Jürgen Kuczynski. Bei Büchern, deren Nichtpublikation einen besonderen Imageschaden zur Folge gehabt hätten, wurde nur eine kleine Auflage hergestellt, zum Beispiel bei zwei Franz Kafka-Bänden in den frühen 1960ern oder die lange herausgezögerte Veröffentlichung der Ästhetik des Widerstands von Peter Weiss, die 20.000 Vorbestellungen gehabt haben soll, aber nur in 700 Exemplaren gedruckt wurde; das Buch stellt unter anderem etliche kommunistische Widerstandskämpfer vor, die jedoch unter Stalin umgekommen waren.
Die Werke von George Orwell galten als staatsfeindliche Hetzschriften. Es gab hohe Zuchthausstrafen für die Lektüre und den Verleih, weil Orwell, gemäß einer Urteilsbegründung, den Sozialismus verteufele und verunglimpfe und die Sowjetunion, sowie die Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei diffamiere.[3][4]
Bücher und Schriften aus Westdeutschland durften grundsätzlich nicht eingeführt werden. Doch gab es einige Lockerungen in den 1980er Jahren, indem dies bei Besuchern aus dem Westen weniger kontrolliert wurde. Zudem konnten Bibliotheken und Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen Fachliteratur aus Westdeutschland beziehen.
1.2 Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland führt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Liste, in der zum einen die als jugendgefährdend eingestuften Medien (Indizierungen) und zum anderen Medien, die die nach einem Gerichtsbeschluss beschlagnahmt oder eingezogen wurden, aufgeführt werden. Diese Liste wird regelmäßig in dem amtlichen Mitteilungsblatt BPjM-aktuell veröffentlicht.
Die Liste ist in verschiedene Listenteile und diese sind wiederum in verschiedene Indizes unterteilt:
Listenteile | Index | |
---|---|---|
A, B, E | gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG | |
Liste A: Medien sind jugendgefährdend | ||
1 | Filme (2864 Titel) | |
2 | Spiele (520 Titel) | |
3 | Printmedien (~810 Titel) | |
4 | Tonträger (818 Titel) | |
5 | Vorausindizierungen (4 Titel) | |
C, D | gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht) | |
Liste C: Alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen | ||
6 | Telemedien (Online-Angebote) (1355 Titel) | |
7 | Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel) | |
Sonderübersichten | Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden | |
8 | Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (125 Titel) (§ 86a – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 130 – Volksverhetzung, § 130a – Anleitung zu Straftaten) | |
9 | Beschlagnahmen Bundesweit nach § 131 StGB (326 Titel) (§ 131 – Gewaltdarstellung) | |
10 | Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1. April 2004 §§ 184a und 184b StGB (363 Titel) (§ 184a – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften, § 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) | |
11 | Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (4 Titel) (§ 185 – Beleidigung, § 187 – Verleumdung) | |
Sonderübersichten | Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien) | |
12 | Vorausindizierungen Trägermedien (4 Titel) | |
13 | Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert) |
Die Zahlen sind vom 29. August 2008.
2 Andere deutschsprachige Staaten
2.1 Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Entsprechung des deutschen Jugendschutzgesetzes, keine Prüfstelle und keinen Index jugendgefährdender Medien. Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen (…) dürfen Jugendlichen unter 16 nach Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht zugänglich gemacht werden. Davon abgesehen werden in der Schweiz Bücher und andere Veröffentlichungen auf gerichtlichem Wege verboten, wenn sie gegen Gesetze (z. B. die Rassismus-Strafnorm) verstoßen, bzw. in Folge einer Klage beispielsweise wegen Ehrverletzung.
Seit 1989 existiert im Strafgesetzbuch zudem der sogenannte „Brutalo-Artikel“ (StGB Art. 135), der Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen (…) verbietet.
Strafbar macht man sich durch eine im Jahre 2002 in Kraft getretene Ergänzung auch durch den bloßen Besitz solcher Darstellungen. Da das Gesetz sehr allgemein formuliert ist, besteht seit seiner Einführung eine gewisse Unsicherheit über seine Anwendung. Es existiert nur eine unverbindliche Liste verbotener Titel, die vom Schweizerischen Video-Verband in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Bern gepflegt wird und vor allem auf Informationen aus Deutschland basiert. Nach Angaben des Konsumentenmagazins K-Tipp gelangte ein in diese Liste aufgenommener Film (Tanz der Teufel) gar ins Westschweizer Fernsehen; ebenso wurden die ungekürzten Fassungen von „Day of the Dead“ und „Battle Royale“ im Herbst 2005 von SF DRS gezeigt.
Es besteht die Gefahr, dass diese „Verbotsliste“ willkürlich angewandt wird, da sie für die Gerichte und die Polizeibehörden lediglich eine beratende Funktion hat. Einige der aufgelisteten Filmtitel sind in Geschäften wie Media Markt oder Ex Libris erhältlich; problematisch ist jedoch der Import – weil die Ware während der Grenzkontrolle begutachtet wird. Siehe auch Filmzensur in der Schweiz.
2.2 Liechtenstein
Liechtenstein lehnt sich ähnlich wie bei anderen verwaltungstechnischen und hoheitlichen Bereichen eng an die Regelungen der Schweiz an.
3 Printmedien
3.1 Indizierte Bücher
Indizierte Bücher dürfen in Deutschland Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, nicht in der Öffentlichkeit beworben und mit der Post nur per „Einschreiben/Eigenhändig“ versendet werden. Der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren ist jedoch legal.
3.1.1 Indizierte Bücher, die erstmals indiziert bzw. dauerindiziert sind oder nach einfacher Indizierung nicht mehr verlegt werden
- Das Buch Noctemeron – Vom Wesen des Vampirismus, Mordor, Bohmeier Verlag, Leipzig, ISBN 3890943993. Für die Bundesrepublik Deutschland als jugendgefährdend (Liste A) indiziert im Bundesanzeiger Nr. 206 am 29. Oktober 2005.
- Affären der Leidenschaft – Lesebuch der Lust, Taschenbuch Nr. 23 517 der Reihe NonStop, Ullstein, Berlin; indiziert im Bundesanzeiger Nr. 186 vom 30. September 1995
- Anekdoten um Hitler – Geschichten aus einem halben Jahrhundert, Henriette von Schirach, indiziert laut Bundesanzeiger Nummer 54, erschienen am 19. März 1982
- Caligula, William Howard, D, Für die Bundesrepublik Deutschland indiziert im Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981.
- Dornröschens Erwachen. Erotische Abenteuer einer Prinzessin, Anne Roquelaure, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 184 vom 30. September 1992
- Dornröschens Bestrafung, Anne Roquelaure, Taschenbuch Nummer 9846 Goldmann, München, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 224 vom 28. November 1992
- Das erotische Rowohlt Lesebuch, Dieter Mathiak (Hrsg.), indiziert im Bundesanzeiger Nr. 204 vom 31. Oktober 1986
- Enzyklopädie des Marihuana-Anbaus, Frank Mel und Ed Rosenthal, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 184 vom 30. September 1988
- Enzyklopädie der psychedelischen Drogen, Peter Stafford, Stafford, Volksverlag, Linden Bundesanzeiger Nr. 170 vom 14. September 1982 (sehr umfangreiches wissenschaftliches Werk mit vielen Details)
- Ein Männlein steht im Walde (Der Fliegenpilz und sein Gebrauch), Dirk F. Schulte, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 30. Dezember 1988
- James Grunert oder Ein Roman aus Berlin, Hans von B-r, Privatdruck, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 15. April 1987
- Handbuch für die Marihuana-Zucht in Haus und Garten, Frank Mel und Ed Rosenthal, indiziert durch den Bundesanzeiger Nr. 109 vom 19. Juni 1980
- Die Erwählte von Mida, Sharon Green, München, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 30. Juli 1988
- Nunchaku, Albrecht Pflüger, Falken Verlag, ISBN 3-8068-0373-0, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 61 am 31. März 1989
- Politik der Ekstase, Timothy Leary, D, Am 2. April 1981 in der 275. Sitzung der BPJS als „sozialethisch verwirrend“ eingestuft und indiziert. Begründung war unter anderem die „Aufforderung, LSD zu rauchen“, was „notwendigerweise den Besitz der Droge voraussetzt“. 1997 wurde von Verlagsseite (Grüne Kraft) rechtlich gegen die Indizierung vorgegangen; die Klage blieb erfolglos. [1]
- Rückkehr nach Roissy, Pauline Réage, Laut Bundesanzeiger Nr. 94 vom 22. Mai 1982 als jugendgefährdend indiziert (rororo Taschenbuchnummer 4172, Rowohlt, Reinbek)
3.1.2 Zeitweise indizierte Bücher, die mittlerweile frei erhältlich sind
- American Psycho; Bret Easton Ellis, D, indiziert durch Bundesprüfstelle 1995 ff. Derzeit im Handel wieder erhältlich.
- Bock auf Rock, Les Field, Ullstein, Tb Nr. 20971, ISBN 3548209718 Indiziert in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989. Derzeit im Handel wieder erhältlich.
- Josephine Mutzenbacher, anonym veröffentlicht, D, Seit 1982 indiziert, bestätigt im Juni 1985 vom Oberverwaltungsgericht Münster, aufgehoben 1990 durch das Bundesverfassungsgericht, 1992 von der deutschen BPS erneut indiziert. Derzeit (2005) im Handel wieder erhältlich.
- Mein erstes Shopping-Buch; Judith Wilske. Ende 2000 wurde Mein erstes Shopping-Buch von der Bundesprüfstelle indiziert, weil darin Kinder zu Markenfetischismus und Egoismus verleitet würden. Erst im März 2003 beurteilte das Verwaltungsgericht Köln die Indizierung abschließend als rechtswidrig. Darauf versuchte die Bundesprüfstelle eine Revision. Juli 2004 wurde die Indizierung endgültig aufgehoben.
- Opus Pistorum, Henry Miller, D, indiziert 1988, 1993 aus der Liste der jugendgefährdenden Schriften gestrichen.
- Venus im Pelz, Sacher-Masoch, D, indiziert 1958. Derzeit im Handel wieder erhältlich.
- Wahrheit für Deutschland – Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges, Udo Walendy, 1970, D, 1979 indiziert, 1994 nach Prozess aus der Liste der jugendgefährdenden Schriften gestrichen. Derzeit legal wieder erhältlich.
- Der stählerne Traum, Norman Spinrad, D, Science-Fiction-Roman, wurde 1981 wegen „Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts“ indiziert. Der Heyne-Verlag kämpfte um die Freigabe des Romans, bis fünf Jahre später das Bundesverwaltungsgericht die Indizierung aufhob.
3.2 Weitere betroffene Bücher in Deutschland und der Schweiz
- Bücher von Juan Maler wurden zeitweise in den 1980er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland beschlagnahmt, weil sich einzelne bekannte Personen verunglimpft sahen und von ihrem Persönlichkeitsrecht Gebrauch machten. 1987 wurde ein Verfahren wegen § 86 StGB von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main eingestellt.[5] Inzwischen sind alle Titel sowohl bei Ebay als auch bei Amazon frei erhältlich und außerdem in der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet.
- Attilas Enkel auf Davids Thron, Erwin Soratori, verboten 1992 durch das Amtsgericht Tübingen (4 Gs 445/95)
- Das Reich als Aufgabe; Friedrich Schmidt. Verboten wegen Volksverhetzung.
- Der Fall Günter Deckert, Günther Anntohn, Henri Roques, Weinheim 1995, (verboten vom Landgericht Mannheim, (13) 5 Ns 67/96)
- Funkenflug – Handbuch für nationale Aktivisten; Jürgen Riehl (Pseudonym). Verboten wegen Volksverhetzung.
- Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert, Udo Holey (erschienen unter dem Pseudonym Jan van Helsing, D, CH (erhältlich in Österreich), verboten durch Amtsgericht Mannheim wegen Volksverhetzung. Dieser Beschlagnahmebeschluss wurde allerdings im Jahre 2001 aufgrund eines Formfehlers (Verfristung) durch das Landgericht Mannheim aufgehoben. Ein Indizierungsverfahren wurde hernach nicht erneut beantragt.
- Geheimgesellschaften 2, Interview, Jan Udo Holey / "Jan van Helsing", D, CH (ebenfalls erhältlich in Österreich), verboten ebenfalls wegen Volksverhetzung.
- Hoch-Zeit der Menschheit von Rudolf John Gorsleben - den Nachdruck des ursprünglich 1930 erschienenen Buches versuchte in den 1990er Jahren auf Betreiben von Ignaz Bubis das Amtsgericht Bremen[6] zu verbieten, der Nachdruck enthielt später hinzugefügte Passagen. Unveränderte Nachdrucke und Originalausgaben der 30er Jahre sind nach wie vor legal im Handel erhältlich.
- Kapitulieren, niemals!; Werner Naumann. Verboten wegen Volksverhetzung.
- Rasse – Ein Problem auch für uns; Jürgen Riehl (Pseudonym).
- Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust; Jürgen Graf. Verbot wegen Volksverhetzung.
Folgende Bücher wurden eingezogen – damit ist auch der Verkauf an Erwachsene illegal. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Der Käufer kann sich aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers, der lediglich ein Verbreitungsverbot vorsieht, nicht strafbar machen. Somit ist auch der Besitz straffrei. Fraglich ist, ob ein im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefundenes Exemplar durch die Staatsanwaltschaft eingezogen wird. Die Einziehung ist rechtlich nicht möglich, wenn der Erwerb vor dem Zeitpunkt des Beschlagnahmebeschlusses der Staatsanwaltschaft liegt. Zu beachten ist jedoch: Eine private Weitergabe, Flohmarktverkauf oder ein antiquarischer Handel ist in jedem Fall unzulässig, da hier eine Verbreitung anzunehmen wäre. Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein veröffentlichtes Verzeichnis indizierter Bücher, da die ausführenden Behörden vermeiden möchten, dass damit erst ein Markt/eine Nachfrage entsteht. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: ein Verkäufer ist – auch auf dem Flohmarkt – in der rechtlichen Verantwortung und kann sich wegen „Verbreitung“ strafbar machen. Auf der anderen Seite steht der Käufer einer Publikation. Hier hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nur einen Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Erwerb von Kinderpornografie. Weitere Strafandrohungen für den Kauf von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (hierunter fallen alle Bücher, Zeitschriften, Videos, CDs, DVDs und Dateien aus dem Internet) gibt es nicht.
- Texte: der RAF, herausgegeben vom Verlag Bo Cavefors aus Schweden, D, Beschlagnahmung.
- Der totale Widerstand – Kleinkriegsanleitung für jedermann, Major Hans von Dach, Zürich, 1961. Enthält Anleitungen für terroristische Anschläge sowie zum Bau von Waffen und Sprengstoffen.
- Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa. Kollektiv RAF, Wagenbach Verlag, Berlin, D, bereits drei Wochen nach Ersterscheinung wurden am 28. Oktober 1971 alle Bücher beschlagnahmt. Hierbei wurden die Verlagsauslieferung und mehrere Hunderte Buchhandlungen durchsucht. Außerdem wurden die Druckplatten der Druckerei beschlagnahmt. Auch unter dem Tarnnamen Die neue Straßenverkehrsordnung verbreitet.
- Der Krieg in unseren Städten; Udo Ulfkotte, D, Auf Antrag der Berliner Islamischen Föderation Auslieferungsverbot erwirkt. Bis Mai 2006 wieder erhältlich, dann vor dem Hintergrund massiver Drohungen gegen den Autor und den Frankfurter Eichborn-Verlag "freiwillig" wieder vom Markt genommen. Der Autor wurde mehrfach mit dem Tod bedroht.
- Invasionsziel: DDR, Vom Kalten Krieg zur Neuen Ostpolitik. 1971 im Konkret Buchverlag GmbH + Co.KG, Hamburg erschienen. Umschlag: Ulrich Kirschstein, Hamburg konkret extra Band 7. Autoren sind unter anderem: Karl Heinz Roth, Hajo Leib, Nicolaus Neumann. Das Buch wurde im Verlag beschlagnahmt.
3.2.1 Bücher, die nicht, verzögert oder mit Änderungen erschienen sind
- Über die Autobiografie der israelischen Ministerpräsidentin Golda Meir gab es 1973 eine juristische Auseinandersetzung, so dass dieses Buch vorübergehend in Deutschland nicht verkauft werden durfte. [7]
- Das Hanf-Handbuch; Hainer Hai. In allen Auflagen (außer der 1.) sind Stellen geschwärzt, die von Schmuggel und Verkauf von Cannabis(produkten) handeln.
- Der Oligarch; Jürgen Roth. D, Im Buch musste nach Klage von Boris Fuchsmann vor dem Landgericht Düsseldorf 2001 mehr als ein Dutzend Passagen mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht werden. Fuchsmann führte aus, dass in diesen Passagen unwahre Behauptungen über seine Geschäftsbeziehungen zur ukrainischen Mafia aufgestellt würden.
- Hinter den Kulissen; Dieter Bohlen. Auf eine Klage von Thomas Anders hin waren einige diffamierende Stellen im Buch zu schwärzen.
- Mephisto (Roman); Klaus Mann. 1968 vom Landgericht verboten, Urteil bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, Roman dann doch 1981 trotz rechtskräftigen Urteils im Rowohlt Verlag erschienen, da die Erben von Gustaf Gründgens auf eine erneute Klage gegen die Veröffentlichung verzichteten.
- Esra (Roman); Maxim Biller wegen offensichtlicher Erkennbarkeit der Hauptfiguren des Romans, am 21. Juni 2005 vom BGH letztinstanzlich verboten. Zwei Frauen hatten geklagt, weil sie sich in zwei Figuren des Romans wiedererkennen und dies ihre Persönlichkeitsrechte verletze.
- Meere (Roman); Alban Nikolai Herbst aufgrund einer Zivilklage (Erkennbarkeit) verboten.
- Mein Kampf von Adolf Hitler war als Neudruck in der Bundesrepublik Deutschland nicht erhältlich, da der Freistaat Bayern) das Urheberrecht hatte. Daher war auch die Einfuhr von Nachdrucken aus dem Ausland grundsätzlich verboten. Diese Beschränkung ist 70 Jahre nach dem Tod von Hitler ab 1. Januar 2016 aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hatte 1979 entschieden, dass der Besitz, Kauf und Verkauf antiquarischer Exemplare des Buches in Deutschland nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) strafbar sind.[8]
- radikal (erschienen in Berlin u. a.), eine Zeitschrift der anarchistischen Linken. Die Herausgeber wurden 1984 wegen "Werbens für eine terroristische Vereinigung" zu je 30 Monaten Haft verurteilt, erst 1989 wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.[9]
3.3 Unklare Rechtslage
Bei folgenden Titeln ist die Rechtslage nach wie vor unklar:
- Das Sex-Buch. Aufklärung für Jugendliche und junge Erwachsene von Günter Amendt
- Die erotischen Phantasien der Frauen, von Nancy Friday
- Die erotischen Phantasien der Männer, von Nancy Friday
3.4 Verbote in anderen Ländern
- Die satanischen Verse von Salman Rushdie. Das Buch ist in mehreren islamischen Staaten verboten. Der Autor wird von islamistischen Organisationen mit Morddrohungen verfolgt.
- Der Falun Xiulian Dafa von Li Hongzhi, Volksrepublik China, Das Buch bildet die theoretische Grundlage von Falun Gong und ist in der Volksrepublik China, wo die Falun-Gong-Bewegung rigoros verfolgt wird, verboten.
- Eric Delcroix: La police de la pensée contre le révisionnisme, verboten 1994 durch das Tribunal de grande instance de Paris, Aktenzeichen 9428703083
3.5 Verbotene, beschlagnahmte oder indizierte Comics in der Bundesrepublik Deutschland
- Emmanuelle, Guido Crepax, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 192 vom 14. Oktober 1982
- Kondom des Grauens (Comic), Ralf König, Deutschland. Im Juli 1995 durchsuchten mehrere Dutzend Polizisten den Alpha Comic Verlag und beschlagnahmten 150 Bücher und Comics in Gesamtauflage „wegen des Verdachts auf Verbreitung gewaltverherrlichender, pornographischer und den Nationalsozialismus verherrlichender Schriften“. Dies betraf Comics, die zwar nicht durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) indiziert waren, sich aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an der Grenze des Erlaubten befanden. Die Aktion löste Kontroversen aus, weil sie ohne rechtliche Grundlage vollzogen wurde. Der Alpha-Verlag musste aufgrund der entstandenen Schäden Konkurs anmelden, in diesem Zusammenhang auch betroffen waren 1200 im Jahr darauf von der Polizei durchsuchte Comicläden und Buchhandlungen (bei denen auch Waren wie z. B. Walter Moers' Kleines Arschloch und Art Spiegelmans Maus beschlagnahmt worden waren).
- ARMS Band 2, Manga von Ryouji Minagawa und Kyouichi Nanatsuki Panini Verlag, Nettetal, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 227 vom 30. November 2004
- Hellsing Band 4, Manga von Kohta Hirano, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 98 vom 31. Mai 2005
- Majin Devil Band 1, Manga von Oh! Great, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 142 vom 30. Juli 2004
- Red Eyes Band 7, Manga von Jun Shindo, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 60 vom 31. März 2005
- Vampire Master Band 1, Manga von Satoshi Urushihara, Panini Verlag, indiziert am 24. Dezember 2003
- Vampire Master Band 3, Manga von Satoshi Urushihara, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 82 vom 30. April 2005
- Sailor Moon Heft 21/2000, Anime-Comic-Heft, Ehapa Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 81 vom 28. April 2001
- Die Abenteuer der Sweet Gwendoline, John Willie, Widder Press, indiziert gemäß Bundesanzeiger Nummer 140 vom 29. Juli 1989
- U-Comix Sonderband Nr. 7; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 11; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 32 vom 17. Februar 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 12; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 174 vom 18. September 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 16; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 216 vom 17. November 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 17; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 18; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 105 vom 10. Juni 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 19; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 14 vom 22. Januar 1982
- U-Comix Sonderband Nr. 20; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 216 vom 17. November 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 22; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 24; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 105 vom 10. Juni 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 34; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 162 vom 31. August 1985
- Lucifera, Freibeuter Verlag, 1972–74 Nr. 1–24
- Oltretomba, Freibeuter Verlag, 1974, Nr. 1–4
- Messalina 1–24
- Tomba 1–24
- ZIP 1–24
- Jolanda 1–24
- Horror 1–23
- Kalter Krieg, Matthias Schultheiss, 1985, Melzer Verlag
- Die Abenteuer der Phoebe Zeit-Geist, 1970, Konkret Verlag / 1973, Melzer Verlag, indiziert 1974, aufgehoben 2002
- Mutanten Welt, Richard Corben, Volksverlag, 1982
- U-Comix Sonderband Nr. 3
- Die kleine geile Reihe 1–10
- Außer Kontrolle 2,3
- Die sexuellen Abenteuer von Fucky Luke 1–4 (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Fick und Fotzi (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Nachahmungen 1–2
- Asterix und das Atomkraftwerk (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Donald Duck – Häuserkampf in Entenhausen (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Donald Punk 1–3 (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Paranoia-Comix, Don Martin
- Sympathisantenschlumpf (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Tim und Struppi in der Schweiz (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Ranx, 3, Kult Editionen, August 1997
- Sex in Comics, Nr. 1+2, Brumm Comics / Melzer Verlag, Indizierung für Band 1 aufgehoben 2001
- Die aussergewöhnliche Welt des Richard Corben 1, Volksverlag, 1977–1980, indiziert 1986
- Rowlf & Die Bestie von Wolfton, Richard Corben, Volksverlag 1981, indiziert 1982
- Beta Comic Art Collection, Nr. 4, Der Dämon im Cockpit, Richard Corben, indiziert 1986
3.5.1 Zeitweise indizierte Comics, die mittlerweile frei erhältlich sind
- Anne und Hans, indiziert 1973, aufgehoben 2002
- Comic-Striptease, Melzer Verlag, indiziert 1973, aufgehoben 2002
- U-Comix Sonderband Nr. 6; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981, aufgehoben 2006
- U-Comix Sonderband Nr. 10; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981, aufgehoben 2006
- U-Comix Sonderband Nr. 13; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981, aufgehoben 2006
4 Computer- und Videospiele
4.1 In der Bundesrepublik Deutschland indizierte Spiele (Auszug)
- 50 Cent Bulletproof von Sierra Entertainment
- 300
- Alpha Prime von Shape in der englischen Fassung
- Beat Down – Fists of Vengeance von Capcom
- Blood und Blood 2 von Monolith Productions
- BloodRayne und BloodRayne 2 von Terminal Reality in der ungekürzten Fassung
- Carmageddon von SCi Entertainment (ungekürzte PC-Version)
- Carmageddon II: Carpocalypse Now von SCi Entertainment (ungekürzte PC-Version)
- Cold Fear von Ubisoft
- Cold Winter
- Command & Conquer: Generals von EA Pacific in der ungekürzten Fassung
- Condemned: Criminal Origins und Condemned 2: Bloodshot von Monolith Productions
- Crackdown von Realtime Worlds für Xbox 360
- El Matador von Plastic Reality in der Games-Convention Fassung.
- Dark Sector von Digital Extremes
- Doom und Doom 2 von id Software gilt nicht für die GBA-Versionen.
- Doom 3: Resurrection of Evil von id Software in der ungekürzten Fassung.
- Duke Nukem 3D von 3D Realms
- Far Cry von Crytek in der ungekürzten Fassung
- F.E.A.R. von Monolith Productions in der ungekürzten Fassung
- F.E.A.R. Extraction Point und F.E.A.R. Perseus Mandate in der ungekürzten Fassung
- Gears of War und Gears of War 2 von Epic Games für Xbox 360 und PC
- GoldenEye 007 von Rare für das N64
- Grand Theft Auto: Vice City von Rockstar North in der ungekürzten Fassung
- GUN von Activision in der englischen Fassung
- Half-Life von Valve Software in der ungekürzten Fassung
- Hitman: Codename 47 von IO Interactive
- Killer Instinct von Rare
- Kingpin: Life of Crime von Xatrix Entertainment
- Manhunt von Rockstar Games
- Max Payne von Remedy Entertainment
- Medal of Honor und Medal of Honor Underground von Electronic Arts in der ungekürzten Fassung.
- Medal of Honor Heroes 2 von Electronic Arts für die Wii
- Mortal Kombat 4 (Game-Boy-Version nicht betroffen), Mortal Kombat Mythologies Sub-Zero und Mortal Kombat Trilogy von Midway Games in den ungekürzten Fassungen
- Mortal Kombat Armageddon von Midway
- Mortal Kombat Shaolin Monks von Midway
- Narc von Midway
- Painkiller von People Can Fly in der englischen Fassung
- Postal und Postal 2 von Running with Scissors, Inc.
- Quake, Quake II, Quake III Arena und Quake IV (US-Version) von id Software
- Rainbow Six: Vegas 2 von Ubisoft in der ungeschnittenen Fassung
- Red Faction von Volition, Inc.
- Resident Evil 2 von Capcom in sämtlichen Fassungen
- Resident Evil 3: Nemesis von Capcom in der englischen Fassung
- Resident Evil 4 von Capcom in der ungekürzten Fassung
- Resident Evil - Code: Veronica (X) von Capcom in der ungekürzten Fassung
- Return to Castle Wolfenstein von id Software in sämtlichen Fassungen
- Rise of the Triad von Apogee
- Saints Row von THQ in der ungekürzten Fassung
- Scarface: The World is Yours in der ungekürzten Fassung
- Shellshock Nam '67 von Guerilla
- Silent Scope, Silent Scope Complete (Entscheidung Nr. I 25/06 vom 4. Juli 2006) und Silent Scope 2 - Fatal Judgement von Konami
- SiN von Ritual Entertainment in der ungekürzten Fassung
- Soldier of Fortune, Soldier of Fortune 2 von Raven Software in allen Fassungen
- State of Emergency von Rockstar Games
- State of Emergency 2 von Codemasters
- Stranglehold von Midway Games in der ungekürzten Fassung
- The Darkness von 2K Games in der ungekürzten Fassung
- The House of the Dead und The House of the Dead 2 von Sega, für Spielesaloonmaschinen gekürzt worden und ab 12 in einige Spielhallen für Jugendliche gekommen.
- The Punisher von Volition, Inc.
- The Warriors von Rockstar Games
- Total Overdose von Eidos
- True Crime: New York City von Activision
- Unreal Tournament, Unreal Tournament 2003 in der englischen und der ersten deutschen Fassung und Unreal Tournament 2004 in der englischen Fassung von Epic Games.
- Vivisector: Beast Within von Action Forms
4.2 In Deutschland beschlagnahmt (Auszug)
4.2.1 gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
- Commandos - Behind enemy lines von Eidos Interactive, betroffen ist die englische Originalfassung, die deutsche Veröffentlichung ohne verfassungsfeindliche Symbole ist davon nicht betroffen
- Wolfenstein 3D von id Software
4.2.2 gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung)
- Condemned: Criminal Origins von Monolith Productions
- Condemned 2: Bloodshot von Monolith Productions
- Dead Rising von Capcom
- Manhunt von Rockstar North
- Mortal Kombat von Midway Games
- Mortal Kombat 2 von Midway Games
- Mortal Kombat 3 von Midway Games
- Scarface: The World Is Yours von Radical Entertainment
- Soldier of Fortune: Payback von Cauldron
- The Darkness (ausgenommen deutsche Version) von 2K Entertainment
5 Tonträger
5.1 In Deutschland indiziert (Auszug)
5.1.1 Alben
- Ab 18 von Die Ärzte. Wegen des indizierten Liedes Geschwisterliebe.
- Aggro Ansage Nr. 2 von Aggro Berlin (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Aggro Ansage Nr. 3 von Aggro Berlin (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Aggro Ansage Nr. 4 von Aggro Berlin (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Aggro Ansage Nr. 5 (in der Standard- und Premium-Version) von Aggro Berlin (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Ausbruch von Micpropaganda
- Killatape Vol. 1 von Automatikk
- BRP 7 von Taktloss
- Butchered at Birth der Band Cannibal Corpse
- Cult of the Holy War der neonazistischen Band Rahowa (Ra-Ho-Wa für Racial Holy War). Es war das meist verkaufte rechtsextreme Album aller Zeiten.
- Das Reich kommt wieder der rechtsextremen Band Landser. Das Album auf Musikkassette wurde 1993 von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert.
- Debil von Die Ärzte wegen "Claudia hat 'nen Schäferhund" und "Schlaflied". – Indizierung wurde am 30. November 2004, durch die BPjM aufgehoben.
- Der Bozz von Azad wegen der Titel Judgement Day (feat. Warheit) und Blackout
- Der nette Mann der Band Böhse Onkelz, auf dem 6 von 14 Titeln beanstandet wurden (LP) (indiziert u. beschlagnahmt,) Beschlagnahmung ist auch hier verjährt, die Indizierung jedoch nicht.
- Der Neue Standard von den Beathoavenz
- Der Untermensch (mit Namen Christ) von Camulos
- Die Ärzte der gleichnamigen Band wegen des Titels Geschwisterliebe, indiziert von der BPS
- Dieser Song gehört uns der Gruppe Kanak Attak
- Divine Intervention der Band Slayer
- Eaten Back To Life der Band Cannibal Corpse
- Electro Ghetto von Bushido (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Farbenfinsternis von der Band Eisregen
- Fick mich und halt dein Maul! von King Orgasmus One
- F.L.E.R. 90210 von Fler
- "Hustler" von MOK
- King Of Kingz von Bushido (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Krebskolonie der Band Eisregen. Die BPjM hält die „grausamen, menschenverachtenden, frauenfeindlichen und verrohenden“ Texten außerdem für strafgesetzeswidrig (Aufnahme in Liste B), was aber noch kein Verbot bedeutet.
- LMS von Kool Savas
- Maske von Sido (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Nihil von Impaled Nazarene
- Obscuritas Eterna von MC Basstard
- Porno Party und Porno Party 2 von Frauenarzt & Mr. Long
- Rap braucht kein Abitur und Berliner Schnauze von Bass Sultan Hengzt
- Republik der Strolche der Band Landser wurde 1996 von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert
- Sexkönig von King Orgasmus One (außerdem bundesweit beschlagnahmt)
- Tanga Tanga 2003 von Frauenarzt
- The Future Of War der Band Atari Teenage Riot
- Tomb of the Mutilated der Band Cannibal Corpse
- Untergrund Solo Vol.2 von Frauenarzt
- Vom Bordstein bis zur Skyline von Bushido (es existiert auch eine entschärfte, nicht indizierte Version)
- Warum Rappst Du? (EP) von Kool Savas
- Wir f***en immer noch alles von Automatikk
- Wundwasser der Band Eisregen
- 1. Mai Steinschlag EP von Hirntot Records
5.1.2 Lieder
- Kein Gerede der Band WIZO, inhaltlicher Aufruf zum Terrorismus (eine Version des Titels ohne Gesang ist frei erhältlich)
5.2 In Deutschland beschlagnahmt (Auszug)
5.2.1 u.a. gemäß § 130 StGB (Volksverhetzung)
- Alles für Deutschland von Volkszorn
- Allzeit bereit von Endstufe und Volksgemurmel
- Das waren noch Zeiten von Störkraft
- Der Clou von Endstufe und Volksgemurmel
- Deutsche Wut (auch bekannt als Rock gegen oben) von Landser
- Deutschland den Deutschen von Standarte
- Doitschtum von Brutale Haie
- Dreckig, kahl und hundsgemein von Störkraft
- Gift für die Ohren von X.x.X. und Burn Down
- Herrenrasse von Macht und Ehre
- 150% Deutsch von Arisches Blut
- Im Namen des Volkes von Volkszorn
- Kraft für Deutschland von Noie Werte
- Mann für Mann von Störkraft
- Mein bester Kamerad von Sleipnir
- Nordwind von Kraftschlag
- Oithanasie von Oithanasie
- Retter Deutschlands von Radikahl
- Schwarze Zukunft von Oidoxie
- Skinhead Rock 'n' Roll von Endstufe und Volksgemurmel
- Trotz Verbot nicht tot von Kraftschlag
- Unsere Einigkeit macht uns zur Macht von Volksverhetzer
- Zehn kleine Negerlein von Standarte
- Ziel erkannt von Kroizfoier
- 12 Doitsche Stimmungshits von Zillertaler Türkenjäger
5.2.2 gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung)
- Butchered at Birth von Cannibal Corpse
- Der nette Mann von Böhse Onkelz
- Erster Mai Steinschlag von Blokkmonsta und Uzi
- Fick die BPjM von Blokkmonsta, Uzi und Schwarz
- Meine AK Blokkmonsta und Uzi
- Re-Animated Dead Flesh von Mortician
- Splater Connection – Untergrundsampla Nr. 1 von Kaisa
- Album Krebskollonie – wegen gleichnamigen Lied von Eisregen
5.2.3 gemäß § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)
- Butchered at Birth von Cannibal Corpse
- Eating Lamb von NOFX
- Sexkönig von King Orgasmus One
- Orgi Pörnchen – Der Soundtrack von King Orgasmus One
6 Visuelle Medien
6.1 Im Deutschen Reich verboten
Bereits in der Weimarer Republik wurden viele Filme verboten. Zuständig für die Zensur war die Berliner Film-Oberprüfstelle. Vgl. [2]
- Der Film „Der Fürsorgezögling“ wurde am 9. September 1927 verboten, weil befürchtet wurde, das Vertrauen des Volkes in die Jugendwohlfahrtspflege werde damit zerrüttet.
- „Panzerkreuzer Potemkin“ wurde 1926 verboten; der Film gefährdete angeblich die öffentliche Ordnung.
Zur Zeit des Nationalsozialismus waren im Deutschen Reich unzählige Filme verboten; detaillierte Informationen liefert die Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme.
6.2 In Deutschland beschlagnahmt (Auszug)
6.2.1 gemäß § 131 (Gewaltdarstellung)
Von nahezu allen Filmen, die wegen ihrer Gewaltdarstellung beschlagnahmt wurden, existieren gekürzte Fassungen.
- Absurd von Joe D'Amato (Originaltitel: Rosso sangue)
- Bad Taste (original Version)
- Das Böse von Don Coscarelli (Originaltitel: Phantasm)
- Braindead von Peter Jackson
- Brennende Rache von Tony Maylam (Originaltitel: The Burning)
- Blood Feast von Herschell Gordon Lewis
- Bloodsucking Freaks von Joel M. Reed
- Blutgericht in Texas von Tobe Hooper (Originaltitel: The Texas Chain Saw Massacre)
- Burning Moon von Olaf Ittenbach
- Cannibal Holocaust von Ruggero Deodato
- Crying Fields von Charles McCrann (Originaltitel: Bloodeaters)
- Dämonen 2 von Lamberto Bava (Originaltitel: Dèmoni)
- Ein Zombie hing am Glockenseil von Lucio Fulci (Originaltitel: Paura nella città dei morti viventi)
- Faces of Gore von Todd Tjersland
- Foltermühle der gefangenen Frauen von Jean Rollin (Originaltitel: Les Raisins de la mort)
- Freitag der 13. Teil IV – Das letzte Kapitel von Joseph Zito (Originaltitel: Friday the 13th: The Final Chapter)
- Das Geisterschiff der schwimmenden Leichen von Amando de Ossorio (Originaltitel: El Buque maldito)
- Gesichter des Todes 4 von John Alan Schwartz (Originaltitel: Faces Of Death IV)
- Gesichter des Todes 5 von Wesley Emerson (Originaltitel: Faces Of Death V)
- Gesichter des Todes 6 von Doro Vlado Hreljanovic (Originaltitel: Faces Of Death VI)
- The Best of Gesichter des Todes von John Alan Schwartz (Originaltitel: The Worst of Faces of Death)
- Großangriff der Zombies von Umberto Lenzi (Originaltitel: Incubo sulla città contaminata)
- Guinea Pig von Hideshi Hino
- Halloween II – Das Grauen kehrt zurück von Rick Rosenthal (Originaltitel: Halloween II)
- Die Hölle der lebenden Toten von Bruno Mattei (Originaltitel: Virus)
- Hostel 2 von Eli Roth (Originaltitel: Hostel: Part II)
- Ich spuck auf dein Grab von Meir Zarchi (Originaltitel: Day Of The Woman / I Spit on Your Grave)
- Ichi the Killer von Takashi Miike (Originaltitel: Koroshiya 1)
- Im Blutrausch des Satans von Mario Bava (Originaltitel: Reazione a catena)
- Japanese Hell von Teruo Ishii (Originaltitel: Jigoku)
- Lebendig gefressen von Umberto Lenzi (Originaltitel: Mangiati vivi!)
- Das Leichenhaus der lebenden Toten von Jorge Grau (Originaltitel: Non si deve profanare il sonno dei morti)
- Das letzte Haus links von Wes Craven (Originaltitel: The Last House on the Left)
- Man-Eater – Der Menschenfresser von Joe D’Amato (Originaltitel: Antropophagus)
- Maniac von William Lustig wurde 1983 vom Landgericht München als erster Film wegen des Verstoßes gegen den § 131 StGB bundesweit beschlagnahmt. Die Videofassung war in einer Szene leicht gekürzt und nicht von der FSK geprüft. Die Beschlagnahmung rief kontroverse Diskussionen um Gewaltdarstellungen in Film und Fernsehen aus.
- Muttertag von Charles Kaufman (Originaltitel: Mother's Day)
- Nackt unter Kannibalen von Joe D’Amato (Originaltitel: Emanuelle e gli ultimi cannibali)
- Der New York Ripper von Lucio Fulci (Originaltitel: Lo squartatore di New York)
- Die Rache der Kannibalen von Umberto Lenzi (Originaltitel: Cannibal Ferox)
- Redneck Zombies von Pericles Lewnes
- Die Rückkehr der Zombies von Andrea Bianchi (Originaltitel: Le notti del terrore)
- Das Syndikat des Grauens von Lucio Fulci (Originaltitel: Luca il contrabbandiere)
- Tanz der Dämonen von Charles Philip Moore (Originaltitel: Demon Wind)
- Tanz der Teufel von Sam Raimi (Originaltitel: The Evil Dead)
- Tenebre von Dario Argento
- The Living Dead Girl von Jean Rollin (Originaltitel: La Morte vivante)
- The Texas Chainsaw Massacre Part 2 von Tobe Hooper
- Über dem Jenseits von Lucio Fulci (Originaltitel: E tu vivrai nel terrore – L'aldilà)
- Und wieder ist Freitag der 13. von Steve Miner (Originaltitel: Friday the 13th Part 3: 3D)
- Voyeur.com von Miles Feldman
- Zombie von George A. Romero (Originaltitel: Dawn of the Dead)
- Zombie 2 von George A. Romero (Originaltitel: Day of the Dead)
- Zombie III von Bruno Mattei (Originaltitel: Zombi 3)
- Zombies unter Kannibalen von Marino Girolami (Originaltitel: Zombi Holocaust)
6.2.2 gemäß § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)
- Angel Of Death 2
- Cannibal – Aus dem Tagebuch des Kannibalen von Marian Dora
6.2.3 gemäß § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)
- Spielen wir Liebe von Pier Giuseppe Murgia (Originaltitel: Maladolescenza)
6.2.4 Vorbehaltsfilme
- Blutsbrüderschaft von Philipp Mothar Mayring
- D III 88 von Herbert Maisch
- Der ewige Jude von Fritz Hippler
- Der Herrscher von Veit Harlan
- Hitlerjunge Quex von Hans Steinhoff (Vollständiger Titel: Hitlerjunge Quex – Ein Film vom Opfergeist der deutschen Jugend)
- Ich klage an von Wolfgang Liebeneiner
- Jud Süß von Veit Harlan
- Kolberg von Veit Harlan
- Ohm Krüger von Hans Steinhoff
- Die Rothschilds von Erich Waschneck (Vollständiger Titel: Die Rothschilds. Aktien auf Waterloo)
- U-Boote westwärts! von Günther Rittau
6.2.5 Sonstige
- Die 120 Tage von Sodom von Pier Paolo Pasolini (Originaltitel: Salò o le 120 giornate di Sodoma) wurde 1976 beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhob damals den Vorwurf der Gewaltpornografie. Später wurde der Film wieder freigegeben.
- Rohtenburg von Martin Weisz (Originaltitel: Butterfly, a Grimm Love Story). Der Kinostart des Kannibalen-Films wurde vom Landgericht Frankfurt aufgrund verletzter Persönlichkeitsrechte untersagt.
7 Literatur
- Wolf, Hubert (Hrsg.): Verbotene Bücher: zur Geschichte des Index im 18. und 19. Jahrhundert. Paderborn …: Schöningh 2008, ISBN 978-3-506-76326-6
- Schäfer, Frank: Zensierte Bücher: verbotene Literatur von Fanny Hill bis American Psycho. Erftstadt: Area 2007, ISBN 978-3-89996-800-2
- Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): "Nur für Erwachsene". Rock- und Popmusik: zensiert, diskutiert, unterschlagen. Telos Verlag, Münster 2004, ISBN 3-933060-16-8
- Frank-Burkhard Habel: Zerschnittene Filme: Zensur im Kino. Kiepenheuer, Leipzig 2003, ISBN 3-378-01069-X
- Antoon de Baets: Censorship of historical thought: a world guide, 1945–2000. Westport, Conn. u. a.: Greenwood, 2002, ISBN 0-313-31193-5
- Stephan Buchloh: Pervers, jugendgefährdend, staatsfeindlich: Zensur in der Ära Adenauer als Spiegel des gesellschaftlichen Klimas. Frankfurt/Main u. a.: Campus-Verl., 2002, ISBN 3-593-37061-1 (Berlin, Freie Univ., Dissertation 1999)
- Roland Seim, Josef Spiegel (Hrsg.): "Ab 18" – zensiert, diskutiert, unterschlagen.
- Tl. 1: Beispiele aus der Kulturgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Münster: Telos Verlag 2002, ISBN 3-933060-01-X
- Tl. 2: Der kommentierte Bildband zu "Ab 18", Münster/Westf.: Telos-Verl. 2004, ISBN 3-933060-05-2
- Arne Hoffmann: Das Lexikon der Tabubrüche. Schwarzkopf&Schwarzkopf, 2003, ISBN 3-89602-517-1
- Bernt Ture von zur Mühlen, Napoleons Justizmord am deutschen Buchhändler Johann Philipp Palm. Bramann Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-934054-16-1
- Simone Barck: Jedes Buch ein Abenteuer: Zensur-System und literarische Öffentlichkeiten in der DDR bis Ende der sechziger Jahre. Akad.-Verl., Berlin 1997, ISBN 3-05-003118-2 (Schriftenreihe: Zeithistorische Studien; 9)
- Silke Buschmann: Literarische Zensur in der BRD nach 1945. Lang, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31923-1 (Schriftenreihe: Gießener Arbeiten zur neueren deutschen Literatur und Literaturwissenschaft; 17)
- Hans Schütz: Verbotene Bücher. Eine Geschichte der Zensur von Homer bis Henry Miller. Beck, München 1990, ISBN 3-406-34007-5
- Birgit Dankert, Lothar Zechlin: Literatur vor dem Richter. Beiträge zur Literaturfreiheit und Zensur. Nomos Verlag, Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1616-0
- Dieter Breuer: Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland. Heidelberg: Quelle und Meyer 1982, ISBN 3-494-02141-4
- BPjM-Aktuell, Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ISSN 1611-3608
(Papierausgabe), ISSN 1611-3606
(Digitalausgabe)
8 Weblinks
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
- www.medienzensur.de Einige Infos über Zensur, Jugendschutz und Medienrecht in Deutschland
- Guardian Online Liste von Webseiten, die zensierte Bücher im englischsprachigen Raum auflisten
- bpjm.com Übersicht über der in der Bundesrepublik Deutschland indizierten und/oder verbotenen bzw. beschlagnahmten Medien (kostenlose Anmeldung erforderlich)
- Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit in Nordrhein-Westfalen – Rechte Musik Übersicht über verbotene und indizierte Tonträger mit Schwerpunkt auf Rechtsrock.
- Homepage zu Zensur und Verboten in den populärkulturellen Medien Deutschlands
9 Siehe auch
10 Einzelnachweise
- ↑ http://www.mda.de/homes/ug/chapter06.html
- ↑ Ernest Wichner, Herbert Wiesner Literaturentwicklungsprozesse. Die Zensur der Literatur in der DDR, 1993, ISBN 3518117823
- ↑ Ilko-Sascha Kowalczuk: Die 101 wichtigsten Fragen – DDR. C.H. Beck, München 2009, S. 68–69.
- ↑ Wolf Lepenies: Wer Orwells „1984“ las, wanderte in den DDR-Knast. In: Die Welt. 8. Juni 2009. Abgerufen am 3. Februar 2016.
- ↑ Schreiben der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen 50 Js 4453/87
- ↑ Geschäftszeichen 81 b Gs 45/96
- ↑ Pressemitteilung des Scherz Verlages, München vom 1. August 1973
- ↑ Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB-Kommentar, § 86 Rn. 3.
- ↑ Datenbank des deutschsprachigen Anarchismus – DadA: radikal ‹Berlin u.a.›. http://projekte.free.de/dada/dada-p/P0001035.HTM (10.1.2007))
Der vorhergehende Text basiert überwiegend auf dem Artikel „Von_der_BPjM_indiziertes_oder_in_Deutschland_beschlagnahmtes_Medium“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 8. Dez. 2009 (Permanentlink) und steht unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.