Persönlichkeitsrecht

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Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten für eine natürliche Person bezeichnet, das dem Schutz vor Eingriffen in den persönlichen bzw. privaten Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es ist ein Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland, das dem Schutz der Persönlichkeit dient. Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt. Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt. Ein neueres Problem ist durch das Internet entstanden, weil zum Beispiel umfassende Benutzerprofile gespeichert werden können.

In Deutschland wird das Recht aus Artikel 2 des Grundgesetzes[1] in Verbindung mit Artikel 1 (Menschenwürde)[2] abgeleitet.

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1 Kritik

Teilweise wird das Persönlichkeitsrecht der künstlerischen Freiheit und dem öffentlichen Interesse bzw. einem „Recht auf Information“ untergeordnet. So entschied das Oberlandesgericht in Hamburg 2010, dass die öffentliche Bekanntmachung von Gerichtsurteilen mit Nennung von Namen und Anschriften der Verfahrensbeteiligten im Internet nicht ohne Weiteres eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen darstellt.[3] In den USA wurde der Software-Entwickler James Damore bei Google 2017 fristlos entlassen, nachdem sein umstrittenes internes Papier zur Gender- und Diversity-Politik sowie Diskussionskultur des Unternehmens im Internet veröffentlicht worden war; in diesem Falle wurde sogar das Recht auf Meinungsfreiheit missachtet.[4][5]

2 Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. siehe Art. 2 Abs. 1 GG, freie Entfaltung der Persönlichkeit
  2. siehe Art. 1
  3. OLG Hamburg, Urteil vom 16. Februar 2010 – Volltextveröffentlichungen zu 7 U 88/09.
  4. https://de.wikipedia.org/wiki/Sundar_Pichai
  5. siehe auch Google’s Ideological Echo Chamber

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