Ehre

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Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“; sie kann jemandem als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden, sie kann aber auch vom dazu Berechtigten zugesprochen werden. Gegenüber jemandem, dem man sich an Ehre unterlegen fühlt, gibt man sich ehrerbietig.

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  1. Paul Hausser: Waffen-SS im Einsatz, Plesse Verlag K. W. Schütz, Göttingen, mehrere Auflagen

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