Künstlerische Freiheit

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Als Künstlerische Freiheit (auch Kunstfreiheit) wird die Freiheit des Künstlers bezeichnet, ein Ereignis oder eine Person in seinem Kunstwerk in jeder Weise darzustellen. In Deutschland hat die Kunstfreiheit, die in Artikel 5[1] des Grundgesetzes (GG) formuliert ist, den Rang eines Verfassungsprinzips. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2007 findet sich der Begriff in Artikel 13.[2]

1 Andere Lexika




2 Einzelnachweise

  1. Art. 5 GG: „Kunst- und Wissenschaftsfreiheit“
  2. Amtsblatt der Europäischen Union: „Kunst und Forschung sind frei.“

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