Person

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Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Mensch. Verschiedene Wissenschaften haben ein spezifisches Begriffsverständnis. Der Rechtsbegriff ist die natürliche Person.

Das der Person zugeordnete Persönlichkeitsrecht steht im Zusammenhang mit der Menschenwürde und findet sich auch im deutschen Grundgesetz.

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1 Allgemeines

Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen (Umgangssprache, Literatur, Kunst, Recht, Philosophie, Theologie oder Ethik) gegenwärtig.[1] Er wird deshalb in den verschiedenen Fachgebieten teilweise unterschiedlich definiert. Ein aus Person abgeleiteter Begriff ist Personal, mit dem die Belegschaft von Unternehmen und die Mitarbeiter von Organisationen bezeichnet werden. Es bildet das in Wortzusammensetzungen (Komposita) wie Personalabteilung, Personalakte, Personalbeurteilung oder Personalbedarfsplanung vorkommende Bestimmungswort. Auch Begriffe wie Personalausweis, Personalien oder Personalkredit weisen auf die Person als Adressat hin. Personengesellschaft, Personenkult, Personenname, Personenstand oder Personenverkehr wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.

2 Siehe auch

3 Einzelnachweise

  1. Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): Bewusstsein und Person, 2000, Seite 87

4 Andere Lexika





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