Mitarbeiter
Unter Mitarbeiter werden in Deutschland meist die Angestellten einer Firma oder einer anderen Institution verstanden. Bei Behörden bzw. im öffentlichen Dienst wird der Begriff im Sinne von Sachbearbeiter verwendet, weil oft nicht bekannt ist, ob es sich um Angestellte oder Beamte handelt. Der festangestellte Mitarbeiter - meist als Arbeitnehmer bezeichnet - steht in einem Dienstverhältnis zu seinem Arbeitgeber. Somit schuldet er seinem Arbeitgeber seine Tätigkeit und wird dafür mit einem Gehalt oder einem Lohn bezahlt.
Mitarbeiter genießen in der Bundesrepublik Deutschland ab einer bestimmten Größe einer Firma Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass sie dann nicht so einfach gekündigt werden können, bzw. dass es soziale Pläne gibt, wer eher gekündigt wird (Mitarbeiter ohne Familie, Mitarbeiter die erst kurz dem Unternehmen angehören etc.).
Mitarbeiter haben in Deutschland Anspruch auf 4 Wochen (24 Werktage wobei der Samstag als Werktag zählt) bezahlten Urlaub.[1] Viele Mitarbeiter haben eine Fünf-Tage-Woche, so dass ihnen tatsächlich 20 Urlaubstage zustehen. Üblich sind jedoch - je nach Tarifvertrag[2] - meist 30 Urlaubstage (oder 6 Wochen Urlaub im Jahr). Zudem gibt es rund 10 Feiertage im Jahr, an denen in der Regel nicht gearbeitet wird. Im Krankheitsfall erhalten Mitarbeiter sechs Wochen lang ihr Gehalt weiter, bevor die Krankenkasse dann ein Krankengeld bezahlt.
Je nach Arbeitseinsatz werden unterschiedliche Qualifikationen benötigt:
- Einfache Tätigkeiten und Handlanger (ohne besondere Qualifikation) (Beispiel Straßenfeger)
- Mitarbeiter mit Hauptschulabschluss und Lehre. (Beispiel Kfz-Mechaniker)
- Mitarbeiter mit Realschulabschluss und Lehre. (Beispiel Sekretärin, Bankkaufmann)
- Mitarbeiter mit Abitur (Bankkaufmann, Journalist)
- Akademiker (Beispiel Architekt, Informatiker, Ingenieur)
1 Siehe auch
2 Vergleich zu Wikipedia
3 Einzelnachweise
- ↑ siehe § 3 Bundesurlaubsgesetz
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Erholungsurlaub#Dauer_des_Urlaubs
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