Arbeitnehmerüberlassung
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Arbeitnehmerüberlassung - oft auch als Leiharbeit bezeichnet - liegt vor, wenn Arbeitnehmer ("Leiharbeitnehmer") von einem Arbeitgeber ("Verleiher") einem Dritten ("Entleiher") gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.
Inhaltsverzeichnis
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1 Kritik
- Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Deutschland kamen viele Arbeitslose in das Prekariat. Die Arbeitnehmerüberlassung dient oft der Ausbeutung von Menschen.
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