Firma

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Die Firma (abgekürzt: Fa.; von lateinisch firmare = ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der juristische Begriff für einen Betrieb oder ein Unternehmen. Der Begriff wird zum Beispiel im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) § 17 verwendet.[1] Nach allgemeinem Verständnis bezieht sich der Begriff auf einen Wirtschaftsbetrieb, der im Gegensatz zur Definition des HGB nicht von einem Kaufmann geführt werden muss. Wichtig ist der Begriff Firma im Zusammenhang mit der Eintragung im Handelsregister. Der Name einer Firma darf nicht zu Verwechslungen führen, der Erstinhaber des Namens ist der Berechtigte. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann juristische Folgen haben und führt auch manchmal zu Abmahnungen bzw. Klagen.

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html
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3 Andere Lexika





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